Für die GKV-Versicherten ist sie die benötige Behandlungsgrundlage des Sachleistungsprinzip.
Bei PKV-Versicherten druckt sie nur die allgemeinen Personendaten in das Honorar-Formular bzw. das EDV-System der Heilbehandler. PKV-Versicherte benötigen daher keine Chipkarte, weshalb einige PKVU auch keine an ihre Versicherten ausgeben.
Da PKV-Chipkarten begrenzte Informationen zum Tarifumfang andeuten, sind Anbieter mit Chipkarte zu bevorzugen; insbesondere im Ausland. Das Fehlen einer Chipkarte ist nur ein sehr kleiner Nachteil!
| GKV-Chipkarte (Muster) ohne Informationen | PKV-Chipkarte mit Tarifinformationen |
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