Die Zugehörigkeit einer Person in deutsches Recht gehört zu einer der u. g. vier Kategorien, wobei Sonderfälle wie Asylbewerberstatus o. Ä. nicht thematisiert werden.
| Krankenversicherungs-Status | |
|---|---|
| Körperschaft des öffentlichen Rechts (GKV; Krankenkasse) | Privatrechtliche Firma (deutsche substitutive private Krankenversicherung ; nicht EU-KV, EWR-KV, Auslands-PKV etc.) |
| Solidargemeinschaften (unklarer Status, Mischmodell von GKV u. PKV mit Tendenz zu GKV) | Personen ohne KV (ohne Versicherung, Asylbewerbergesetz oder Auffangversicherungspflicht) |
Körperschaft des öffentlichen Rechts
(GKV; Krankenkasse)
Privatrechtliche Firma
(deutsche substitutive private Krankenversicherung ;
nicht EU-KV, EWR-KV, Auslands-PKV etc.)
Solidargemeinschaften
(unklarer Status, Mischmodell von GKV u. PKV mit Tendenz zu GKV)
Personen ohne KV
(ohne Versicherung, Asylbewerbergesetz oder Auffangversicherungspflicht)
Die Solidargemeinschaften und Personen ohne Krankenversicherung sind bewusst rot dargestellt, weil beide in der Regel nicht die Pflicht zur Krankenversicherung erfüllen oder andere Problem haben.
Ausländische PKV werden nicht tiefer behandelt, da dem Autor keine ausländische PKV bekannt ist, welche die deutsche Pflicht zur substitutiven KV erfüllen würde. Damit zählen Personen mit Auslands- oder Reisekrankenversicherung meist wie Nichtversicherte, jedoch mit Zugehörigkeit zu einem ggf. ausländischen PKV-System.
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind Körperschaften öffentlichen Rechts,1 d. h. sie sind keine privatwirtschaftlich orientierten Unternehmen, sondern Teil der gesetzlichen Sozialversicherung.2 1845 in Preußen wurde erstmals eine Grundlage zur gesetzlichen Verankerung einer Krankenkasse für Arbeiter geschaffen.3 In der deutschen Reichsversion vom 15. Juni 1883 im Krankenversicherungsgesetz und die dasselbe ergänzenden reichsgesetzlichen Bestimmungen erkannten der Kaiser und seine Beamten, dass ein Zwang sowie Schutz und Förderung durch den Staat notwendig sind, um ein Gelingen zu gewährleisten und die Gesundheitsfürsorge nicht allein der Privatautonomie überlassen werden sollte. Die Krankenversicherung wurde verstanden als Verbesserung der Lebensbedingungen bei gleichzeitiger Verringerung der staatlichen Armenlast.4
Oft werden die gesetzlichen Krankenkassen als gesetzliche Krankenversicherung bezeichnet, was verkehrt ist, denn eine Kasse ist immer gesetzlich und eine Versicherung immer privat. Wenn Sie künftig das „falsche“ Kürzel GKV lesen, die leider oft genutzte Kurzform für gesetzliche Krankenkasse, versuchen Sie sich den Unterschied in Erinnerung zu rufen. Korrekt wäre das Kürzel GKK für gesetzliche Krankenkassen. Aus Vereinfachungsründen wird dennoch das Kürzel GKV verwendet, da es sich eingebürgert hat.
Als Mitglied einer Kasse werden Sie Teil einer undifferenzierten Solidargemeinschaft,5 die das Ziel hat „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“.6 Die Grundlagen bilden die Sozialgesetzbücher (SGB), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sowie die laufende Rechtsprechung. Sie steht heute im Spannungsverhältnis zwischen Humanität7 und Wirtschaftlichkeit.8
Organisiert sind die Kassen im Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).9 Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesversicherungsamt (BVA),10 das eng mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales kooperiert (BMAS).11
Privatrechtliche Firma
Wer in die private Krankenversicherung eintritt, der schließt einen Vertrag mit einer Privatfirma ab, die ihm gem. Tarifbedingungen eine Erstattung für versicherte Kosten gibt, was nicht zwingend deckungsgleich mit den verursachten Kosten sein muss. Die Eranos-Vereine12 aus dem antiken Griechenland im sechsten Jahrhundert vor Christus werden teils aus Vorläufer für die Privatversicherung bezeichnet, bspw. weil die entrichteten Beiträge u. a. zum Freikauf aus der Sklaverei dienten, was einer Art Insolvenzversicherung gleichkam. Die heutige Prägung des dualen Systems zweier Krankenversicherungssysteme13 wurde in der Zeit des Nationalsozialismus besonders stark gen PKV geprägt, weil damals der Vorgänger der heutigen JAEG massiv gesenkt wurde und die GKV keine Angebote mehr unterbreiten durfte, die als PKV-Leistung zu klassifizieren waren. Sie wollten eine strikte Trennung zwischen der Propaganda verwertbaren staatlichen Leistungen gegenüber der Individualversicherung stärken.14
Als Versicherter einer PKV werden Sie Teil eines Versichertenkollektivs, sprich einer statistischen Masse nach vorher definierten Selektionskriterien.15 Die Risiken des Einzelnen sind unbezahlbar, doch durch Bündelung auf eine Gruppe sind sie gegenfinanzierbar, da im Kollektiv ausgleichbar. Die Grundlagen werden durch Ihren Vertrag begründet, der sich überwiegend an den Spezialvorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) orientiert sowie den generellen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Analog zur GKV flankiert durch die Rechtsprechung. Für die PKV gilt „pacta sunt servanda“, die Vertragstreue für Schuldverhältnisse sowie rechtswirksame Übereinkünfte,16 ergänzt durch Treu und Glauben.17 Vereinfacht: Verträge sind einzuhalten!
Erwarten Sie nie mehr als vertraglich vereinbart wurde, sprich versichert ist!
Erwarten Sie nie mehr als vertraglich vereinbart wurde, sprich versichert ist!
Die umgangssprachliche Kulanz sollten Sie – ganz umgangssprachlich – getrost vergessen! Beispiel: Zahlt eine PKV über längere Zeit medizinisch nicht notwendige Behandlungen, könnte ein Versicherte auf die Idee kommen aus Treu und Glauben heraus einen Anspruch abzuleiten, wo keiner besteht.18 Dem ist nicht so, denn weder darf eine PKV die anderen Versicherten benachteiligen, noch wird sie sich durch dieses Verhalten auf Zahlungsverpflichten einlassen, für die sie keine Prämien vereinnahmt. Selbst in Ausnahmen (z. B. Fehler des Sachbearbeiters) gilt, dass aus einer Erstattung in der Vergangenheit kann kein Anspruch für die Zukunft abgeleitet werden.
Ob Sie bei einer Aktiengesellschaft (kurz AG)19 versichert sind oder einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (kurz VVaG),20 spielt eine untergeordnete Rolle. Daher werden die Unterschiede hier nicht detailliert behandelt, denn für beides lassen sich pro und contra Argumente finden. Es gibt keine zwei Gesellschaften, die so ähnlich in Tarifstruktur und sonstigen Kriterien sind, als dass AG bzw. VVaG ein Auswahlkriterium sein könnte! Die urbane Legende, dass ein VVaG besser sei, kann nicht pauschal durch wissenschaftliche Fakten belegt werden. Prominentes Beispiel: die Deutsche Steuerberater-Versicherung-Pensionskasse VVaG bekam mangels Finanzierbarkeit die BaFin-Lizenz entzogen.21
Solidargemeinschaften
Es gibt ein paar Vereine, Interessengemeinschaften bzw. Selbsthilfeeinrichtungen, die neben der gesetzlichen Krankenkasse sowie der privaten Krankenversicherung versuchen dem Wettbewerb beizutreten. Die dem Autor bekannten Beispiel sind als eingetragene Vereine organisiert. Beispielhaft genannt seien Artabana Deutschland Solidargemeinschaft e.V.,22 SOLIDAGO Bundesverband Solidargemeinschaft für Gesundheit e.V.,23 Samarita Solidargemeinschaft e. V.24 oder die Carta Mensch Stiftung Unterstützungskasse,25 deren umstrittene Tätigkeit von den PKV-Kritikern Aktuar Peter Schramm sowie dem Rechtsanwalt Dr. Johannes Fialia unterstützt wird26.
Die illegale Krankenkasse der Reichsbürger DeGeKa VVaG27 wäre tendenziell hier einzuordnen. Mitwirkende wurden von verschiedenen Gerichten verurteilt. Die Dokumente wurden nahezu inhaltsgleich von der Debeka übernommen, um so Verbraucher zu täuschen.28 Da Sie weder die Bedingungen einer GKV noch PKV erfüllt, illegal ist sowie wirtschaftlich irrelevant (<50 Vollversicherte, <10.000€ Jahresprämieneinnahmen)29, wird dieser Sonderfall nicht weiter berücksichtigt, zumal dieser regelmäßig von der BaFin die Tätigkeit verboten wird und Polizei-Razzien in deren Geschäftsräumen durchgeführt werden.30
Rechtliche und mathematische Probleme
Diese „Alternativen“ sind höchst umstritten, besaßen lange einen unklaren Rechtsstatus und bergen beachtliche Risiken für das Mitglied. Es gab lange keine klar zuständige Aufsichtsbehörde, da sich BVA und BaFin uneins waren. Es gab auch keine EU-Aufsicht (z. B. kein Solvency), zumal der Gesetzgeber eine dritte Säule der Versicherungssäule ausschloß. Lediglich dem BMG müssen alle fünf Jahre Pläne zur Finanzierbarkeit vorgelegt werden.31
Auch die Versicherungspflicht wird nicht immer erfüllt. Die Mehrheit der Gerichtsurteile ging zu Ungunsten der selbst ernannten Solidargemeinschaften aus.32
Zwar gab es die theoretische Möglichkeit, dass diese Solidargemeinschaften die Versicherungspflicht erfüllen,33 jedoch genügt ein faktischer Anspruch nicht,34 denn die Mitglieder haben keinen dauerhaft verbrieften Rechtsanspruch auf einen verbindlich festgelegten Leistungsumfang. Aber selbst, wenn theoretisch die Leistungen gem. Satzung geringer als bei einer GKV wären und keine entsprechenden Rücklagen gebildet werden, so entstünde dem Mitglied dennoch ein Anspruch wie Mindestens bei der GKV, deren Leistungen als Mindeststandard erbracht werden müssen. Davon dürfte theoretisch nicht via Satzung abgewichen werden. Den Mitgliedern der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen, wenn es dennoch geschieht.35 Daraus ergeben sich Rechtsunsicherheiten bezüglich der Leistung sowie der Beitragsfinanzierung.
Da sowohl die Finanzierung als auch die Rechtsgrundlage fraglich sind, sollten Sie von solchen Angeboten Abstand halten. Solche Angebote sind definitiv nicht mit einer PKV vergleichbar, denn bei der PKV gibt es einen regulär verjährenden, aber einklagbaren Leistungsanspruch und Alterungsrückstellungen.36
Anerkennung als substitutive KV trotz Problemen
Der Gesetzgeber hat Mitte 2021 rechtliche Erleichterungen für die Solidargemeinschaften geschaffen, so dass unter Umständen eine substitutive Krankenversicherung begründet werden kann.37 Seit dem 09.06.2021 via Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetzes (DVPMG) wurde eine dauerhafte Grundlage analog einer GKV geschaffen werden.38 Vereinzelte Finanzgerichte haben die Beiträge zu den Solidargemeinschaften analog der GKV anerkannt.39
Damit ist der einst unklare Status theoretisch lösbar. Die restlichen Kritiken bleiben bestehen:
- Eine unklare, vermutlich nicht dauerhaft tragfähige Finanzierung, weshalb die Solidargemeinschaft eine Rückversicherung unterhalten muss.
- Es fehlen Rücklagen für sehr teure Erkrankungen.
- Eine Compliance existiert nicht.
- Die Leistungen können gekürzt oder rationalisiert werden.
- Es gibt keinen Kündigungsverzicht.
- Es gibt keinen Annahmezwang für Anträge.
Eine unklare, vermutlich nicht dauerhaft tragfähige Finanzierung, weshalb die Solidargemeinschaft eine Rückversicherung unterhalten muss.
Es fehlen Rücklagen für sehr teure Erkrankungen.
Eine Compliance existiert nicht.
Die Leistungen können gekürzt oder rationalisiert werden.
Es gibt keinen Kündigungsverzicht.
Es gibt keinen Annahmezwang für Anträge.
Zu letztem Punkt ein Beispiel.
Keine Pflicht zur Aufnahme von Mitgliedern
Anträge können ohne Begründung oder Sachgrund abgelehnt werden! Beispiel:
Von: Info _ Samarita <info@samarita.de>
Datum: 20. Juni 2022 um 17:29:40 MESZ
An: E-Mail Empfänger
Betreff: Ihre Anfrage
Lieber GESCHLECHT NAME,
haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei der Samarita Solidargemeinschaft.
Wir haben Ihren Antrag geprüft, müssen Ihnen aber leider mitteilen, dass wir Sie nicht aufnehmen können.
Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen und der aktuellen Situation unserer noch relativ kleinen Gemeinschaft geschuldet. Ein Aspekt unserer Entwicklung ist, dass wir uns um ein ausgewogenes, organisches Wachstum der Gemeinschaft bemühen und daher bis auf Weiteres leider nicht allen Mitgliedswünschen entsprechen können.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen wir Ihnen alles Gute.
Mit den besten Grüßen
Vorstand 1 | Vorstand 2, Samarita Solidargemeinschaft e.V. 40
Zurzeit werden ca. 20.000 Personen als Mitglieder von Solidargemeinschaften geschätzt.41
Nach dem Verständnis des Autors müssen sich die Solidargemeinschaften gen GKV oder PKV entwickeln, da Ihr Hybridstatus zu Lasten der etablierten Systeme mit ehrlichen Beitragszahlern gehen. Da es keinen Annahmezwang gibt, Anträge abgelehnt werden können, teilweise Rückstellungen gebildet werden und die Funktionsweise eher wie eine Versicherung mit Kostenerstattung statt dem gesetzlichen Sachleistungsprinzip funktioniert, tendiert der Autor zur Einstufung gen PKV. Der PKV-Verband vertritt die Auffassung, nebst ähnlicher Kritik, dass eine Umwandlung der Solidargemeinschaft in einen deutlich strenger regulierten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit möglich wäre.42
Aufgrund der Struktur gehen Fachleute davon aus, dass schwer Kranke sowie Menschen ohne Krankenversicherungsschutz verstärkt die Solidargemeinschaften nutzen werden, da dort keine Strafbeiträge zu entrichten sind und der Gesundheitszustand sich nicht negativ auf den Beitrag auswirkt. Als überzogenes Beispiel wird ein gescheiterter Selbständiger ohne Krankenversicherung als rauchender Krebspatient in Psychotherapie diskutiert,43 der kaum versicherbar wäre.
Ergänzender Versicherungsschutz, z. B. Krankenzusatzversicherungen oder Anwartschaften, werden für Mitglieder der Solidargemeinschaften kaum angeboten, weil dieser fast ausschließlich für Mitglieder der GKV versicherbar ist und die PKV die Solidargemeinschaften im Rahmen der Tarifbedingungen nicht einschließt.44 Einzelne Tarife sehen keine GKV-Pflicht als Voraussetzungen vor und wären daher in dieser Kombination potenziell abschließbar.
Personen ohne Krankenversicherung
Theoretisch darf in Deutschland niemand ohne Krankenversicherung sein. Ca. 143.000 Personen waren laut Mikrozensus im Jahr 2019 ohne Krankenkasse oder Krankenversicherung gewesen,45 Tendenz steigend. Im Jahr 2024 wurden – auch wegen des Ukraine-Kriegs – fast 1 Millionen Nichtversicherte geschätzt.46 U. a. für diese Menschen wurde die Auffangversicherungspflicht begründet.47
Sie gilt aber für alle Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, etwa entflohene Häftlinge, die bei der Flucht Gesundheitskosten verursachen, welche nicht durch die freie Heilfürsorge, sondern die GKV getragen werden.48 Personen aus den sog. Solidargemeinschaften könnten dieses Schicksal teilen. Wie diese zu versichern sind, können Sie dem u. g. Schaubild entnehmen.

Grafik – Schema zur Auffangkrankenversicherung
Für (Kriegs-)Flüchtlinge49 gelten besondere Regeln, die oft mit Erleichterung einhergehen.50 Dreh- und Angelpunkt bildet dabei die Fiktionsbescheinigung.51 Nur im Notfall sollte man diese in der PKV versichern, da Einkommen und Zukunft oft ungewiss sind, die Pflicht zur Beitragszahlung aber nicht.
Bitte beachten Sie, dass wer gegen die Versicherungspflicht verstößt, weil er sich zu spät meldet, für die Vergangenheit Strafbeiträge zahlen muss, obwohl er damit oft keinen rückwirkenden Leistungsanspruch erwirbt! Für gesetzlich Pflichtversicherte gibt es ein Gesetz zur Minderung dieser Beitragslast bei sozialer Überforderung.52
Die Beitragspflicht ist unumstößlich, so dass sie auch bei Insolvenz zu entrichten sind, obwohl sie nicht unter das Wahlrecht des Insolvenzverwalters53 fallen. Gleichwohl führt der BGH aus, dass via Pfändungsschutzkonten, Sozialtarifen, Bargeld sowie anderen pfändungsfreien Mitteln ausreichende Möglichkeiten der Aufrechterhaltung eines Krankenversicherungsschutzes möglich sind, auch ein eingeschränkter Schutz (z. B. im Notlagentarif) oder ein Schutz, unter Inkaufnahme von steigenden Beitragsschulden.54
Viele Versicherungen bieten keinen Schutz für Personen ohne Vorversicherung an, wie Sie am u. g. Beispiel der ARAG sehen können. Der Großteil der PKVU agiert ähnlich.
„21 Personen ohne Vorversicherung
Folgendes gilt in der Krankheitskosten-Vollversicherung: Eine Versicherung von Personen mit mehr als sechs Monaten ohne Vorversicherung ist nicht möglich. Eine Versicherung von Personen ohne Vorversicherung bzw. von Personen, die unmittelbar vor dem beantragten Versicherungsbeginn länger als drei Monate unversichert waren, ist nur mit ärztlichem Untersuchungsbericht möglich.“55
Oft bleibt dann nur der Zugang über den Basistarif, wo Kontrahierungszwang herrscht, also die Pflicht zur Antragsannahme. Der Kontrahierungszwang im Basistarif gilt nur, wenn der Nichtversicherte grundsätzlich dem System der PKV zuzuordnen ist. Gerade für Migranten muss dies oft verneint werden, da Empfänger von Sozialhilfeleistungen nicht dem PKV-System zugeordnet werden.56
Die Grundlagen für Nichtversicherte bilden die §§ des SGB 5:
- §5 SGB V Versicherungspflicht (insbesondere §5 XIII SGB V)
- §6 SGB V Versicherungsfreiheit
- §9 SGB V Freiwillige Versicherung, hilfsweise §188 IV SGB V Freiwillige Versicherung
- §10 SGB V Familienversicherung
- §186 SGB V Beginn der Mitgliedschaft
- §256A SGB V Beitragsermäßigung
§5 SGB V Versicherungspflicht (insbesondere §5 XIII SGB V)
§6 SGB V Versicherungsfreiheit
§9 SGB V Freiwillige Versicherung, hilfsweise §188 IV SGB V Freiwillige Versicherung
§10 SGB V Familienversicherung
§186 SGB V Beginn der Mitgliedschaft
§256A SGB V Beitragsermäßigung
Es wird empfohlen einen spezialisierten Berater für diese Fälle zu beauftragen, da enge Fristen gelten. Bitte beachten Sie, dass bei Personen ohne Krankenversicherung sehr oft die Beratung nur gegen Honorar sowie mit Vorkasse angeboten wird.
Quellenangaben
- 2016 Bundeszentrale politische Bildung – Körperschaft des öffentlichen Rechts https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19896/koerperschaft-des-oeffentlichen-rechts
- 2016 Bundeszentrale für politische Bildung – Sozialversicherung https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20660/sozialversicherung/
- 2020-05-03 Wikipedia – Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Sozialversicherung_in_Deutschland
- 1883-06-15 Krankenversicherungsgesetz und die dasselbe ergänzenden reichsgesetzlichen Bestimmungen – S. XVI-XVII
- §3 SGB V – Solidarische Finanzierung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__3.html
- §1 SGB V Zitat Solidarität und Eigenverantwortung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__1.html
- §70 SGB V – Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__70.html
- §12 SGB V – Wirtschaftlichkeitsgebot https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-05-10 GKV-Spitzenverband https://www.gkv-spitzenverband.de/
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-05-10 Bundesversicherungsamt http://www.bundesversicherungsamt.de/
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-05-10 Bundesministerium für Arbeit und Soziales http://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html
- 2020-02-22 Wikipedia – Eranos https://de.wikipedia.org/wiki/Eranos
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-19 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Gesundheitssystem https://www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/gesundheitssystem/
- 2017 Springer Gabler Best Masters – Quersubventionierung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung – Quantitative Bewertung für Arztpraxen und Ableitung eines Entwicklungsszenarios – ISBN 978-3-658-16120-0 – S. 23
- 2018-02-16 Wirtschaftslexikon Gabler – Grundgesamtheit http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/grundgesamtheit.html?referenceKeywordName=Kollektiv
- §241 I BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html
- §242 BGB Leistung nach Treu und Glauben https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html
- 2023-02-02 OLG Karlsruhe – Az. 12 U 193/22 http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=38576
- Aktiengesetz https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/
- §171 VAG https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=171
- 2022-01-21 BaFin – Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: BaFin widerruft Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/VAG/meldung_20220121_Widerruf_Erlaubnis.html?fbclid=IwAR1KaM_9xx-BXOI4QDSaD4IssL4hmnmFOthOv6fZCFDQsTVDtHC3ft0I-LU
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-05-10 Artabana Deutschland Solidargemeinschaft e. V. https://www.artabana.de/
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-05-10 Solidago Bundesverband Solidargemeinschaft e. V. https://solidago-bund.de/
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-05-10 Samarita Solidargemeinschaft e. V. https://www.samarita.de/
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-05-10 Carta Mensch Stiftung Unterstützungskasse https://www.ukasse.carta-mensch.de/
- 2017-05-16 Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala – Die Lösung laufender Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung https://www.fiala.de/die-loesung-laufender-beitragserhoehungen-der-privaten-krankenversicherung/
- 2017-08-14 BaFin – Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVaG: Verdacht des Betreibens unerlaubter Versicherungsgeschäfte https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2017/meldung_170814_DeGeKa.html
- 2022-09-08 Legal Tribune Online – AG Dresden zu Reichsbürger-Krankenkasse „DeGeKa“ Verfahren gegen vier Angeklagte eingestellt https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-dresden-illegale-krankenkasse-reichsbuerger-vier-verfahren-eingestellt/
- 2022-09-07 Reichsbürger-Krankenkasse hatte kaum Beitragseinnahmen https://www.versicherungsbote.de/id/4907797/Reichsburger-Krankenkasse-hatte-kaum-Beitragseinnahmen/
- 2023-11-29 BaFin – Pressemitteilung | 29.11.2023 – Unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte: BaFin durchsucht Objekte der Vereinigung „Königreich Deutschland“ https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2023/pm_2023_11_29_Vereinigtes_Koenigreich.html
- 2021-03-17 Deutscher Bundestag – Drucksache 19/27625 S. 109 Abs. 4 & 5 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/DVPMG_BT_bf.pdf
- 2018-12-01 Ärzte Zeitung – Solidargemeinschaft statt Krankenkasse https://www.aerztezeitung.de/Politik/Solidargemeinschaft-statt-Krankenkasse-232246.html
- 2018-12-14 GKV-Spitzenverband – Grundsätzlich Hinweise Auffangversicherungspflicht nach §5 I 13 SGB V vom 14.12.2018 https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/_jcr_content/par/download/file.res/GH%20vom%2014.12.2018.pdf
- §5 I 13 SGB V Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
- 2021-03-17 Deutscher Bundestag – Drucksache 19/27625 S. 110 Abs. 2 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/DVPMG_BT_bf.pdf
- §194 I BGB Gegenstand der Verjährung https://dejure.org/gesetze/BGB/194.html
- §176 SGB V Bestandschutzregelung für Solidargemeinschaften https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__176.html
- 2021-07-22 BMG – Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/dvpmg.html
- 2024-06-03 BASSG – Finanzgerichte bestätigen die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge an eine Solidargemeinschaft https://www.bassg.de/finanzgerichte-bestatigen-die-steuerliche-absetzbarkeit-der-beitrage-an-eine-solidargemeinschaft
- 2022-07-20 Samariter e.V. – Ablehnende E-Mail des Vorstands für einen Antrag eines ex PKV-Kunden
- 2021-06-30 procontra online – Solidargemeinschaften: Sinnvolle Alternative zu GKV und PKV? Finanznachrichten Versicherungen: Solidargemeinschaften: Sinnvolle Alternative zu GKV und PKV? (procontra-online.de)
- 2019-07-04 PKV-Verband – Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit – Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz – S. 2 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/MDK/PKV.pdf
- 2021-07-23 Facebook Diskussionsstrang in geschlossener Gruppe Finanzfachforum https://www.facebook.com/groups/finanzfachforum/posts/1685971804927120/?comment_id=1686016561589311&reply_comment_id=1686313388226295¬if_id=1626987549963061&ref=notif¬if_t=group_comment_mention
- „ohne Datum“, Aufruf 2021-09 E-Mail-Anfragen an verschiedene PKVU mit Kostenerstattungstarifen für GKV-Versicherte, darunter ARAG, Barmenia, BBKK, Deutscher Ring DKV, Münchener Verein, R+V, SDK, Signal Iduna, Württembergische
- 2020-08-14 Deutschlandfunk – Immer mehr Menschen ohne Versicherung https://www.deutschlandfunk.de/krankenversicherung-immer-mehr-menschen-ohne-versicherung.1766.de.html?dram:article_id=482388
- 2024-10-13 Tagesschau – Ein Lückenfüller fürs System https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/versorgung-ohne-krankenversicherung-100.html
- §5 I 13 SGB V Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html iVm §20 I 2 SGB XI https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/20.html oder §193 III VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html
- 2024-04-19 SG Hannover – Gesetzliche Krankenkasse muss Behandlungskosten für entwichenen Häftling erstatten https://sozialgericht-hannover.niedersachsen.de/presse/presseinformationen/gesetzliche-krankenkasse-muss-behandlungskosten-fur-entwichenen-haftling-erstatten-231439.html
- §24 AufenthG Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html
- §417 SGB V Versicherung nach § 9 für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__417.html
- §81 AufenthG Beantragung des Aufenthaltstitels https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html
- 2013-07-15 Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.7.2013 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl113s2423.pdf%27%5D__1599588541110
- 2021-07-16 §103 InsO Wahlrecht des Insolvenzverwalters https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__103.html
- 2016-04-07 BGH Az. IX ZR 145/15 https://openjur.de/u/889491.html
- 2017-07 Zitat ARAG – Richtlinien für den Abschluss eines Versicherungsvertrags – Dokument A 813 07.2017 – S. 64
- 2014-07-16 BGH – Az. IV ZR 55/14 https://openjur.de/u/707467.html

