Sie haben diverse Rechtsansprüche auf Herausgabe der Daten, dem die Krankenkassen und die kassenärztlichen Vereinigungen in der Regel anstandslos nachkommen, insofern es keines erhöhten Personal- bzw. Sachaufwands bedarfs. Das kann in Zeiten moderner EDV verneint werden.1 Ihre Rechte umfassen unter anderem:
Allgemeine Dokumentationspflicht des Behandlers mit 10 Jahren Aufbewahrungsfrist2
Spezielle Dokumentationspflicht des Behandlers mit 10 Jahren Aufbewahrungsfrist3
Recht auf Einsichtnahme, auf Kopie sowie Übergang auf die Erben4
Recht auf Einsichtnahme, auf Kopie sowie Hinweise zur Dauer der Speicherung5
Auskunftsanspruch ggü. GKV ohne Mitteilung an Behandler über 18 Monate6
Allgemeine Dokumentationspflicht des Behandlers mit 10 Jahren Aufbewahrungsfrist2
Spezielle Dokumentationspflicht des Behandlers mit 10 Jahren Aufbewahrungsfrist3
Recht auf Einsichtnahme, auf Kopie sowie Übergang auf die Erben4
Recht auf Einsichtnahme, auf Kopie sowie Hinweise zur Dauer der Speicherung5
Auskunftsanspruch ggü. GKV ohne Mitteilung an Behandler über 18 Monate6
Lediglich mit Arztpraxen kommt es manchmal zu Reibereien. Tipp: Bleiben Sie freundlich, das bringt mehr als die juristische Keule zu schwingen. Wenn die Praxis eine kleine Gebühr erhebt, so sollten Sie diese eher zahlen, anstatt es auf einen Streit ankommen zu lassen. Fordern Sie aber nicht stumpf eine Patientenquittung an. Verwenden Sie Formulierungen, die Ihre Absicht erkennen lassen.
Schreiben Sie, dass es um den Abschluss einer PKV geht, weshalb Sie lückenlos alle Daten benötigen, selbst Notizen.
Fordern Sie die Daten der Krankenversicherung UND Pflegepflichtversicherung an.
Lassen Sie sich die ICD-Diagnosen inklusive Verdachtsdiagnosen geben.
Lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeitszeiten bescheinigen.
Fordern Sie Kopien etwaiger bildgebender Dateien oder die entsprechenden Befundberichte.
Erteilen Sie eine Freigabe der persönlichen, personenbezogenen Daten nach §203 StGB.
Setzen Sie eine zwei Wochen Frist.
Erklären Sie die Bereitschaft eine Kostenpauschale zu erstatten oder legen Sie gleich eine Tüte Gummibären oÄ bei.
Schreiben Sie, dass es um den Abschluss einer PKV geht, weshalb Sie lückenlos alle Daten benötigen, selbst Notizen.
Fordern Sie die Daten der Krankenversicherung UND Pflegepflichtversicherung an.
Lassen Sie sich die ICD-Diagnosen inklusive Verdachtsdiagnosen geben.
Lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeitszeiten bescheinigen.
Fordern Sie Kopien etwaiger bildgebender Dateien oder die entsprechenden Befundberichte.
Erteilen Sie eine Freigabe der persönlichen, personenbezogenen Daten nach §203 StGB.
Setzen Sie eine zwei Wochen Frist.
Erklären Sie die Bereitschaft eine Kostenpauschale zu erstatten oder legen Sie gleich eine Tüte Gummibären oÄ bei.
Ein guter Berater wird Ihnen mit Vorlagen dienlich sein. So sollten Sie zeitnah an alle gewünschten Daten kommen.
Das Anfordern der Akten birgt die Gefahr, dass Ihnen Abrechnungsdiagnosen kenntlich gemacht werden, die mit der Realität nichts zu tun haben, weil Ärzte diese systembedingt zur Abrechnung verwenden.7 Dann müssen Sie diese Fehler berichtigen, bevor es an die Beantragung geht. Außerdem erhöhen Sie die Gefahr unerwünschter Rechtsfolgen im Falle einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Ist mindestens eine Akte erstmal bekannt, können Sie sich nicht mehr eines Vorwurfs durch Nichtwissen exkulpieren. So würde jeder Fehler zum Vorsatz!
Quellenangaben
- 2010-05-20 LSG NRW Az. L 5 KR 153/09 https://openjur.de/u/148362.html iVm 2010-11-02 BSG – Az. B 1 KR 12/10 R https://openjur.de/u/169753.html
- §630f BGB Dokumentation der Behandlung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-05-19 Bundesärztekammer – Auszug aus der (Muster-)Berufsordnung – §10 Dokumentationspflicht https://www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenrechte/muster-berufsordnung/
- §630g BGB Einsichtnahme in die Patientenakte https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html
- Art. 15 DSGVO – Recht auf Auskunft https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html
- §305 BGB Auskünfte an Versicherte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__305.html
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein – Ambulante Kodier-Richtlinien: „Wer nicht kodiert, verliert“https://www.kvno.de/10praxis/10praxisinformationen/45kodieren/kodierrichtlinie10_10/index.html

