Die Gesundheitsprüfung stellt nur Fragen zur Gesundheit, analog den Antrags-Gesundheitsfragen. Eine Risikoprüfung ist weit umfassender, denn sie kann zusätzliche Angaben abfragen, etwa den Beruf, geplante Auslandsaufenthalte, Freizeitaktivitäten etc.
Folglich ist die reine Gesundheitsprüfung der umfangreicheren Risikoprüfung vorzuziehen, wenn es um Vertragsanpassungen geht, z. B. Erhöhungen des Krankentagegeldes.

