Es gibt keine gesetzliche Frist zur Beantragung eines PKV-Antrags. Die Versicherungswirtschaft hat sich auf einen Beginn für maximalen sechs Monate in der Zukunft geeinigt, genannt aufgeschobener technischer Beginn.1
Doch vor der Antragsstellung sollte unbedingt eine Risikovoranfrage gemacht werden.
Die Risikovoranfrage wird als RVA oder Rivo/RiVo/Riva (oä) abgekürzt. Es ist die Königsdisziplin, denn sie trennt die Spreu vom Weizen. Sie müssen die Antragsfragen der Versicherung vollständig sowie ehrlich beantworten.2 Mit lapidar beantworteten Gesundheitsfragen gefährden Sie den Versicherungsschutz bis hin zum Totalverlust,3 was vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung genannt wird; Kurzform VVA.
Selbst die BaFin empfiehlt, dass Sie die Fragen „unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten“ sollten.4 Die Rechtsprechung ist eindeutig, denn alles ist anzugeben, wenn danach gefragt wird, denn „dass die vom Arzt gestellte Diagnose – möglicherweise – nicht zutraf oder ihr nach Meinung des die tatsächlichen Umstände kennenden Versicherungsnehmers kein „echter“ Krankheitswert zukam, ist hierfür nicht von Belang“.5
Ein großes Problem ist, dass die Vermittler abschlussorientiert bezahlt werden. Es gibt eine sehr hohe Abschlussprovision und eine im Vergleich eher geringe Bestandspflegeprovision. Teils verzichten Vermittler sogar auf diese, um noch höhere Abschlussprovisionen zu erhalten. Dies kann zu Interessenkonflikten führen!
Quellenangaben
- 2019 Handelsvertreterrecht – 6. Auflage – VIII. Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft – Artikel 71 https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fkomm%2FHoptKoHVR_6%2Fges%2FWettbRiLi%2Fcont%2FHoptKoHVR.WettbRiLi.htm
- §19 I VVG Anzeigepflicht https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html
- §21 VVG Ausübung der Rechte des Versicherers https://dejure.org/gesetze/VVG/21.html
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-04-20 Zitat BaFin – Thema Verbraucherschutz – Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/Produkte/Kranken/krankenversicherung_node.html
- 2022-11-16 Saarländisches OLG – Az. 5 U 8/22 https://openjur.de/u/2464684.html

