Verstirbt die versicherte Person, ist ein Nachweis notwendig, z. B. mittels Sterbeurkunde. Die Geldleistung geht Gesamtrechtsnachfolge an die Erbengemeinschaft.1 Die PKV wird Tag genau die Endabrechnungen vornehmen; etwaige Überzahlungen würden verrechnet oder erstattet werden. Gleiches gilt für noch offene Leistungsanträge, die zu Ende abgewickelt werden. Fällige Ansprüche werden als Anwartschaften vererbt.
Für die GKV wurden Geldleistungen als postmortale Ansprüche der Erben für die Kostenerstattung höchstrichterlich bejaht,2 womit diese nun den Sachleistungsempfängern gleichgestellt sind, bei denen dieses Risiko nie gegeben war.3 Dienst- und Sachleistungen erlöschen mit dem Tod.4
Dennoch kann es dazu kommen, dass Versicherungen unfair spielen und versuchen postmortale Erstattungen zu verweigern, weil die medizinische Notwendigkeit der Behandlung angezweifelt wird. Dies kann dazu führen, dass die Erben klagen müssen und am Ende nur einen Vergleich erstattet bekommen, weil der unerschütterliche Beweis nicht glückt.5 Daher die Empfehlung der sog. Direktverrechnung im Krankenhaus via Chipkarte sowie die postmortale Schweigepflichtentbindung, um den Prozess zu beschleunigen sowie die Gefahr zu minimieren.
Wichtig: Lassen Sie keine Lastschriften platzen, denn nach dem Tod kann kein neues SEPA-Mandat erteilt werden, was zu unnötigen Bearbeitungsgebühren führt.
Kopie VEP
Die
Continentale
Continentale – 81358 München
Continentale Krankenversicherung a.G
Kundendienst-Centrum München
Baierbrunner Str. 31-33
81379 München
Wir sind für Sie da: Mo. – Fr. 8 – 19 Uhr
Es schreibt Ihnen
Versicherungsnummer
30.01.2023
Kranken- und Pflegeversicherung von Herrn XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Frau YYYYYYYYYYYYYYY,
in dieser Situation die richtigen Worte zu finden fällt schwer. So bleibt uns nur, Ihnen unser Beileid auszusprechen.
Ein Sterbegeld war in diesem Vertrag nicht versichert.
Die Kranken- und Pflegeversicherung Ihres Mannes endet mit dem Sterbetag, also am 22.01.2023.
Für Februar wird noch abgebucht. Das können wir nicht verhindern. Einschließlich des anteiligen Beitrags für den Monat Januar besteht daher ein Beitragsguthaben in Höhe von 41,78 EUR.
Diesen Beitrag überweisen wir auf das Konto, von dem wir die Beiträge abgebucht haben, zurück. Bitte widerrufen Sie daher nicht die Lastschrift vom 01.02.2023.
Ein Hinweis zum Datenschutz: Wir haben Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um z. B. mit Ihnen kommunizieren zu können. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.continentale.de/datenschutz.
Mit freundlichen Grüßen
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Für Februar wird noch abgebucht. Das können wir nicht verhindern. Einschließlich des anteiligen Beitrags für den Monat Januar besteht daher ein Beitragsguthaben in Höhe von 41,78 EUR.
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Grafik 32 – Bsp. Erstattung überzahlter Beiträge nach Tod der VP6
Quellenangaben
- §1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html
- 2024-06-25 BSG – Az. B 1 KR 39/22 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2024/2024_06_25_B_01_KR_39_22_R.html
- 2024-07-27 beck-aktuell – Krankenversicherung: Kostenerstattungsansprüche werden vererbt https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bsg-1-b-kr-39-22-kostenerstattungsansprueche-vererbung-krankenkasse
- §59 SGB I Ausschluß der Rechtsnachfolge https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__59.html
- 2024-04-09 Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB – Streit um Erstattung von Heilbehandlungskosten nach Krankenhausaufenthalt https://joehnke-reichow.de/2024/04/01/hallesche-krankenversicherung-auf-gegenseitigkeit-stimmt-vergleich-in-streit-um-erstattung-von-heilbehandlungskosten-nach-krankenhausaufenthalt-zu/
- 2023-01-31 Continentale KVaG – Kondolenzschreiben an Witwe

