Was gilt während Mutterschutz, Elternzeit u. Schwangerschaft?

Was gilt während Mutterschutz, Elternzeit u. Schwangerschaft?

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzlich würde sich nichts ändern, ein KV- und PV-Beitrag wäre weiter zu zahlen. Vereinzelt bieten PKV-Tarife:

  • eine befristete Beitragsfreistellung bei Elternzeit an oder

  • eine Geldzahlung nach Geburt, teils über das Krankentagegeld erbracht oder,

  • dass die Beitragspflicht erst ab dem ersten vollen Monat nach der Geburt zu zahlen ist.

eine befristete Beitragsfreistellung bei Elternzeit an oder

eine Geldzahlung nach Geburt, teils über das Krankentagegeld erbracht oder,

dass die Beitragspflicht erst ab dem ersten vollen Monat nach der Geburt zu zahlen ist.

Dies sollte vor der PKV-Beantragung berücksichtigt werden, zumal die Beratung ohne Berücksichtigung des Partners erfolgt, da sie keine gesetzliche Pflicht des Versicherungsvermittlers ist!1 Jedoch muss der Vermittler auf Ihre Nachfragen wahrheitsgetreu antworten. Ihr Partner sollte daher mit in die Beratung einbezogen werden, weshalb Sie aktiv danach fragen sollten.2

KV-Beiträge in Elternzeit

Die Bedingung einer GKV-Pflicht vor der Elternzeit für eine beitragsfreie GKV erfüllen wenig PKV-Versicherte! Die meisten PKV fähigen Personen müssen einen Beitrag entrichten, auch wenn sie sich für die GKV entscheiden! Unten finden Sie ein Prüfschema.

Die hälftige Anrechnung des Einkommens eines Ehepartners ist nicht zu beanstanden und wir regelmäßig auf Ebene eines OLG bejaht, ohne dass eine Revision zugelassen wird.3

Notiz: Nach Rechtsverständnis des Autors ist die vollständige Anrechnung des Kinderfreibetrags beim PKV-Partner eine unangemessene Benachteiligung und sollte nur hälftig erfolgen.

Grafik 33 – Beiträge der GKV in Elternzeit (Stand 2026-01 Techniker Krankenkasse)

Die Zahlungen der Mutterschutzfristen (oft mit dem Beschäftigungsverbot4 verwechselt) beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Entbindung, wobei für Frühgeburten, Mehrlinge und Behinderte Verlängerungen gelten.5

Gemeinhin gilt für bestimmte Berufe mit erhöhtem Risiko ein sofortiges Beschäftigungsverbot ab Bekanntheit der Schwangerschaft. Dies umfasst u. a. folgende Berufe:

  • Ärztinnen

  • Altenpflegerinnen

  • Erzieherinnen

Ärztinnen

Altenpflegerinnen

Erzieherinnen

  • Kinderpflegerinnen

  • Lageristin

  • Lehrerinnen

  • Pilotin

  • Pflegerinnen

  • Schweißerin

Kinderpflegerinnen

Lageristin

Lehrerinnen

Pilotin

Pflegerinnen

Schweißerin

Diese Liste ist nicht abschließend und dient der Orientierung. Es hängt vom Einzelfall ab.

Tipp: Durch das Elterngeld-Plus ist die seit dem 01.07.2015 die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung attraktiver. PKV-Versicherte könnten sich während der Teilzeitbeschäftigung (max. 30 Wochenarbeitsstunden) auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen!

Sowohl Elternzeit als auch die sog. Partnerschaftsmonate können eine Versicherungspflicht in der GKV auslösen, selbst wenn die JAEG nur temporär unterschritten wird. Der Sozialversicherungsstatus ist daher erneut zu prüfen und ggf. ein Befreiungsantrag zur Aufrechterhaltung der PKV zu stellen.6

Diese GKV-Pflichtversicherung kann positiv wie negativ betrachtet werden.

Im Falle einer Lohnersatzleistung durch das Krankengeld, während der Elterngeld-Plus Zeit, ist ein gesetzliches Krankengeld in voller Höhe anrechnungsfähig auf den Elterngeld-Anspruch.7 Für das private Krankentagegeld existiert noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, womit das gleiche Risiko droht.

Für den Fall, dass Elterngeld-Plus beantragt wurde, bei der beide das Kind betreuen und max. 30/h Woche arbeiten, und ein Versicherte in der Zeit der Bonusmonate erkrankt, wird diese Krankheitszeit (technische AU) wie eine Erwerbstätigkeit gewertet und die Bonusmonate verfallen nicht.8

Quellenangaben

  1. 2016-02-16 OLG Köln Urteil Az. 20 U 102/15 https://openjur.de/u/879594.html
  2. 2016-07-12 Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala – Versicherungsmakler haften für fehlende Dokumentation auch bei korrekter Beratung http://www.fiala.de/2016/07/versicherungsmakler-haften-fuer-fehlende-dokumentation-auch-bei-korrekter-beratung/
  3. 2023-08-31 Sozialgerichtsbarkeit Hessen – Einkommen beider Eheleute für Beitragshöhe maßgeblich – Nr. 09/2023 zu Az.  L 8 KR 174/20 https://sozialgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/einkommen-beider-eheleute-fuer-beitragshoehe-massgeblich
  4. §16 MuSchG Ärztliches Beschäftigungsverbot https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__16.html
  5. §3 MuSchG Schutzfristen vor und nach der Entbindung https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html
  6. 2024-03-13 Haufe Sozialwesen – Jahresarbeitsentgeltgrenze: Besonderheiten in der Elternzeit https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/jahresarbeitsentgeltgrenze-besonderheiten-in-der-elternzeit_240_617992.html
  7. 2021-03-18 BSG – Az. B 10 EG 3/20 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/2021_03_18_B_10_EG_03_20_R.html
  8. 2023-09-07 BSG – Az. B 10 EG 2/22 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_29.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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