Leider wenig bis gar nichts! Die meisten Schulungen aus dem Versicherungsbereich sind „kostenlos“, weil diese von Produktanbietern, Vertrieben etc. angeboten werden. Die dortigen Qualitätsmaßstäbe spotten oft jeder Beschreibung. Das gilt sowohl für die mindestens 15-Stunden umfassende IDD-Pflichtweiterbildung, „Gut Beraten“-Punkte oder sonstige „Nachweise“.
Wer eine IHK-Ausbildung oder ein Hochschulstudium bestanden hat, würde bei Überprüfung der Inhalte solcher Anbieter vom Glauben abfallen, denn so niedrig sind die Anforderungen!
Beispiel eines bayerischen PKV-Anbieters (2025-12), der zum Jahreswechsel 2026 um ca. 40% die Prämien erhöhen musste und in seiner IDD-Pflichtpunkteschulung u. a. diese Frage (sic!) stellte:
| Frage 1 |
|---|
Warum ist der als Qualitätstarif so erfolgreich? (Mehrfachantworten möglich) ☐ Bestes Preis-/Leistungsverhältnis und keine Abstriche bei den Versicherungsleistungen. ☐ In den kostenintensiven Leistungsmerkmalen bärenstark: Hilfsmittel, Psychotherapie, ABH-Reha-Kur, stationär, ambulant, Zahn und Ausland. ☐ Beitragsbefreiung bei Elternzeit. Haushaltshilfe. Kinderkrankengeld. Kostenfreie VorsorgeVoucher. Alternativmedizin. 1.000€ für Sehhilfen. 1.100€ BRE. |
Warum ist der als Qualitätstarif so erfolgreich? (Mehrfachantworten möglich)
☐ Bestes Preis-/Leistungsverhältnis und keine Abstriche bei den Versicherungsleistungen.
☐ In den kostenintensiven Leistungsmerkmalen bärenstark: Hilfsmittel, Psychotherapie, ABH-Reha-Kur, stationär, ambulant, Zahn und Ausland.
☐ Beitragsbefreiung bei Elternzeit. Haushaltshilfe. Kinderkrankengeld. Kostenfreie VorsorgeVoucher. Alternativmedizin. 1.000€ für Sehhilfen. 1.100€ BRE.
Selbstüberhöhung, fragwürdige Aussagen, subjektive Werturteile und reine Werbesprache. Dies erfüllt die „Anforderungen“ für die IDD-Vermittlerfortbildung? Eher nicht! Faustformel:
Wenn Vermittler mit Zertifikaten, Urkunden oÄ werben, handelt es sich oft um Blender!
Dies gilt explizit nicht für öffentlich anerkannte Abschlüsse, z. B. Versicherungskaufmann (IHK), Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Versicherungsfachwirt (IHK) etc.
Negative Ausnahme: Versicherungsfachmann (IHK). Von Inhabern dieser so niederschwelligen „Qualifikation“ (eigentlich nur eine Vermittlungserlaubnis) sollten Sie eher Abstand halten; insbesondere bei der PKV, denn die PKV wird beim Versicherungsfachmann nicht gelehrt!
Aber Sie müssen wachsam sein, denn in der Versicherungsbranche gibt es viele Abschlüsse, die nicht anerkannt sind und mindestens als fragwürdig eingestuft werden müssen, z. B. „Vermögensberater“; ein Kunstbegriff. Insbesondere bei großen Vertrieben sind diese „Titel“ beliebt. Vor allem bei Strukturvertrieben, die oft Negativschlagzeilen machen, z. B. Swiss Life Select (inkl. tecis), Deutsche Vermögensberatung (DVAG) etc.
Die Urkunden für Produktschulungen oder kostenfreien Angeboten von Versicherungen und Vertrieben können Sie größtenteils als Blendwerk ignorieren.
Kritiker sprechen von „zertifizierter Computer-Anwesenheit“…

