Was sind Arztbrief, Arztbericht und Attest?

Inhaltsverzeichnis

Ein Attest ist eine Bescheinigung für Krankheit zw. Vorlage bei Dritten, z. B. dem Arbeitgeber,1 das nur mit eigenhändiger Unterschrift des Arztes gültig ist.2

Ein Arztbrief ist ein standardisiertes Dokument zur Informationsübermittlung zwischen Medizinern.3 Ein Arztbericht ist eine Eigenschilderung des Arztes. Sie wird vor allem dann verwendet, wenn keine Befundberichte vorliegen oder es um die Bestätigung einer Negativdiagnose bzw. Ausschluss einer Erkrankung geht. Eine einheitliche Legaldefinition existiert nicht, weshalb es zur Verwechselung von Arztbrief und Arztbericht kommt.

Praxistipp: Zahlen Sie den Bericht privat und nicht via Chipkarte! Wenn Sie die Chipkarte durchziehen, haben Sie eine Angabe pflichtige Behandlung verursacht, im schlimmsten Fall sogar einen gedehnten Versicherungsfall provoziert.

Im Zuge eines PKV-Antrags sollen diese Dokumente eine medizinisch korrekte sowie rechtlich vorteilhafte Annahme ermöglichen. Dazu sind Angaben notwendig:

  • vom Patienten geschilderte Beschwerden oder Freiheit von Beschwerden

  • Diagnose des Arztes oder Überprüfung einer vermeintlichen Diagnose

  • Schweregrad der Erkrankung oder Fehlen dieser

  • Alltagsauswirkungen der Diagnose, z. B. auf Bewegung etc.

  • Grundlage der Diagnose, z.B. laufende Therapie, einmalige Untersuchung etc. sowie Zahl der Behandlungskontakte

  • Begründung, warum Erkrankung XYZ etc. unmöglich macht oder nicht beeinträchtigt

vom Patienten geschilderte Beschwerden oder Freiheit von Beschwerden

Diagnose des Arztes oder Überprüfung einer vermeintlichen Diagnose

Schweregrad der Erkrankung oder Fehlen dieser

Alltagsauswirkungen der Diagnose, z. B. auf Bewegung etc.

Grundlage der Diagnose, z.B. laufende Therapie, einmalige Untersuchung etc. sowie Zahl der Behandlungskontakte

Begründung, warum Erkrankung XYZ etc. unmöglich macht oder nicht beeinträchtigt

Dabei existiert ein Spannungsverhältnis: Das Dokument muss möglichst detailliert sein, sollte aber keine Überobligation darstellen!

Ein beispielhafter Arztbericht:

„Patient XY war am TT.MM.JJJJ einmalig in meiner Praxis vorstellig. Der Patient klagte über Husten, eine laufende Nase sowie dumpfen Kopfschmerz am Hinterkopf. Nach der Untersuchung wurden ihm drei Tage Ruhe empfohlen, sowie verkaufsfreie Medikamente nach eigenem Bedarf. Eine Krankschreibung wurde für drei Tage erstellt. Sonstige Erkrankungen waren nicht erkennbar. Kreuzerkrankungen liegen nicht vor. Eine Widervorstellung wäre nur nach Verschlechterung nötig, erfolgte aber nicht.“

Obwohl keine technischen Details enthalten sind, bekommt ein Risikoprüfer alle notwendigen Angaben, um eine Entscheidung zu treffen.

Ein anderes Beispiel:

„Patient XY ist seit ca. 15 Jahren in meiner Praxis bekannt. Der Patient war am TT.MM.JJJJ vorstellig, um eine HIV-Infektion oder sexuell übertragbare Krankheit nach einem One-Night-Stand auszuschließen. Nach Untersuchung sowie Laborbefund ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine HIV-Infektion oder süK.“

Im o. g. Beispiel hatte der Interessent ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Fremden und einsetzende Sexualreue. Nicht ruhmreich, jedoch ausreichend, um den Besuch beim Arzt zu erklären. Gängige Kürzel wie HIV oder süK dürfen bei den Prüfern als bekannt vorausgesetzt werden.

Wichtig ist, dass der Bericht dem W-Schema folgt. Er muss nicht lang sein, sachlich ist entscheidend. Dazu ein Negativbeispiel:

„Der Patient war wegen Rückschmerzen in Behandlung. Es gab keinen Bandscheibenvorfall. Sonstige Erkrankungen sind mir nicht bekannt.“

Rückenschmerzen sind eine unspezifische Diagnose. Wann war es? Wie äußerte es sich? Was wurde gemacht? Wenn kein Bandscheibenvorfall, dann vielleicht ein Prolaps? Sind sonstige Erkrankungen nicht vorhanden oder dem Arzt nicht bekannt? Dieser Bericht wäre schlechter als keiner, weil er Rückfragen sowie einen Fragebogen seitens der Versicherung auslösen würde.

Quellenangaben

  1. 2018-02-19 Galber Wirtschaftslexikon – Attest https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/attest-27469/version-251122
  2. 2022-05-16 VG Düsseldorf – Az. 15 K 7677/20 https://openjur.de/u/2397067.html
  3. 2014-09 ISO.org – ISO/HL7 21731:2014 https://www.iso.org/standard/61454.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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