Da alle Tarife nur von vorübergehendem Auslands-Aufenthalt ausgehen, ist eine Kommunikation nötig, wenn der Wohnsitz verlegt wird. Dies ergibt sich als Obliegenheit aus den Versicherungsbedingungen sowie ggf. aus der Versicherungspflicht aus dem Zielland, z. B. der Versicherungspflicht in der Schweiz,1 welche nicht durch deutsche Versicherungen erfüllt wird.
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Gemeinsame Einrichtung KVG – Grundlagen der Versicherungspflicht https://www.kvg.org/de/versicherungspflicht-_content—1–1034.html

