Die Verdachtsdiagnose (V-Diagnose) basiert nicht auf abgesicherten Fakten, sondern auf Mutmaßungen oder nicht abschließend verifizierten oder falsifizierten Mutmaßungen. Man kann es eine Arbeitshypothese oder Arbeitsdiagnose nennen.1
Es ist natürlich, dass diese zu Hauf in Akten stehen. Leider werden oft die nicht erhärteten Verdachtsmomente nicht entfernt, sondern fehlerhafter weise als Dauerdiagnose durchgeschliffen. Daraus ergibt sich in der Praxis oft, dass diese Fehler korrigiert werden müssen, bevor es zu einer Beantragung kommt.
Quellenangaben
- 2024-03-21 Aufruf DocCheck Flexikon – Verdachtsdiagnose https://flexikon.doccheck.com/de/Verdachtsdiagnose

