Der Eigenbericht ist die selbst erstellte Schilderung eines Sachverhalts. Er wird oft dann verwendet, wenn ein Leiden vorliegt, was gem. Antrag Angabe pflichtig ist, jedoch nicht behandelt wurde. Er kann auch als ergänzender Bericht verfasst sein. Hilfsweise kann er auch verwendet werden, wenn die Unterlagen nicht mehr existieren (z. B. Feuerschaden, Praxisaufgabe o.Ä.). Ein Klassiker ist der nicht behandelte Allergiker:
„Seit meinem 16. LJ leide ich unregelmäßig von April bis Mai an Heuschnupfen, der sich nicht jedes Jahr manifestiert. Im aktuellen sowie vergangenen Jahr war ich beschwerdefrei. Es sind Baumpollen und Gräser, die eine laufende Nase sowie Augenjucken auslösen. Eine Behandlung erfolgte nie, noch wurde eine Desensibilisierung durchgeführt oder angeraten. Nach Bedarf wird eigenverantwortlich Ceterizin eingenommen.
Der letzte Allergietest liegt über zehn Jahre zurück.
Ein allergisches Asthma oder eine Kreuzerkrankung habe ich nicht.“
Natürlich könnte dies zu einem Zuschlag führen, aber die Falsch- oder Nichtangabe kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Falls Sie jetzt glauben, dass Sie besser nichts sagen um sich den Risikozuschlag (RIZ) zu sparen, sollten Sie bei den Kardinalsfehlern weiterlesen!
Ein Beispiel für einen ergänzenden Bericht kann sein:
„Nach meinem Fußball-Unfall hat der Orthopäde 06x Krankengymnastik verschrieben. Es wurden nur 03 Sitzungen wahrgenommen, weil ich bereits nach kurzer Zeit beschwerdefrei war. Weitere Behandlung war nicht angeraten. Der Sport wird immer noch ausgeübt.“
Diese Art einschränkender Bericht empfiehlt sich, um Rückfragen zu vermeiden.

