Streng genommen gibt es verschiedene Arten der Öffnungsaktion. Gemein ist aber fast immer „die“ Öffnungsaktion für Beamte, wobei „die“ unterschiedliche Bedingungen hat.
Beachten Sie, dass beim erstmaligen Statuswechsel in die Beamtenlaufbahn (Erstverbeamtung) oder als Arbeitnehmer bei erstmaliger JAEG-Überschreitung (Versicherungsfreiheit) spezielle Lösungen existieren, mittels derer Sie mit einem Maximalzuschlag von 30% trotzdem in die PKV wechseln können, egal, wie krank Sie sind! Dieser Zuschlag darf nicht für die Pflegepflichtversicherung erhoben werden.1 Diese Tarife unterliegen dem sog. Kontrahierungszwang, dem Annahmegebot. Man spricht bei Beamten von der Öffnungsaktion,2 wobei der Begriff analog bei anderen Berufsgruppen angewandt wird.
Die Tarife mit Kontrahierungszwang im Rahmen der Öffnungsaktion3 sind jedoch limitiert und nicht jede Gesellschaft nimmt teil. Ein Merkblatt des PKV-Verbands4 erläutert Details für Beamte. Weiterführende Informationen gibt es auf dem Portal des PKV-Verbands für Beamte.5 Leider wird hier nicht fair gespielt, denn auf der Internetseite heißt es u. a.:
Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt.
Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
Es gibt keine Leistungsausschlüsse.6
Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt.
Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt.
Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
Es gibt keine Leistungsausschlüsse.6
Es gibt keine Leistungsausschlüsse.6
Das stimmt so nur halb!
Es stimmt, dass niemand allein wg. der Vorerkrankung abgelehnt wird. Aber nicht jeder Beamtenstatus wird von jedem PKVU versichert, z. B. die Barmenia seit 01.07.2023 keine Beamtenanwärter mehr.
Zudem erlebte der Autor vielfach, dass durch Antragsbehinderungen der Antrag sabotiert wurde, teils auch wg. Formfehlern abgelehnt wurde, da z. B. ewige Antragsnachfragen den VN so weit zermürbten, dass der Antrag wg. fehlender Mitwirkung abgelehnt wurde.
Allen Angeboten mit Kontrahierungszwang liegt eine eingeschränkte Tarifauswahl zu Grunde, so dass Sie „bestenfalls“ Tarife des oberen Mittelfelds angeboten bekommen, selten Top-Tarife. Bei Beamten störend ist, dass kein „großer“ Beihilferestkostentarif im Rahmen der Öffnungsaktion versichert wird. Wenn die Beihilfe Leistungen nicht übernimmt oder künftig kürzt, fallen diese als zusätzlicher Selbstbehalt bei Ihnen an, da Sie diesen Tarif nicht versichert haben. Außerdem werden bei allen PKVUs die Optionsrechte im Rahmen der Öffnungsaktion gestrichen. Das ist schweren Leistungsausschlüssen gleichzusetzen!
Der notwendige Zuschlag beträgt immer 30%, sonst würden Sie sich nie im Rahmen der Öffnungsaktion versichern. Wenn Sie die Beihilfe einbüßen, z. B. wg. Karrierewechsel, Auslandsentsendung etc., werden die 30% Risikozuschlag bei einigen Gesellschaften nicht mehr gedeckelt, was existenzbedrohende Prämien zur Folge haben kann. Daher ist die Aussage einer max. 30% Zuschlagsbegrenzung bestenfalls halb-wahr!
Zusätzlich gab es eine einmalige Sonderaktion für Beamte sowie deren Angehörigen, wo die Öffnungsaktion im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.03.2021 erneut genutzt werden konnte.7
Eine ähnliche Aktion – die freiwillig ist und jederzeit beendet werden kann – gibt es von einigen PKV für Angestellte. Zzt. (Stand 2025-09) von den drei Versicherungen Debeka, HUK-Coburg und Signal Iduna für Angestellte, wenn diese erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.
Das Überschreiten der JAEG wird Versicherten von der Krankenkasse angezeigt. Diese haben eine zweiwöchige Sonderkündigungsfrist zum Austritt.8 Die PKV prüfen diesen Sachverhalt im Rahmen der o. g. Öffnungsaktion.
Achtung: Alle Versicherung „bestrafen“ freie Vermittler dieser Aktion dadurch, dass keine Abschlussprovision gezahlt wird, obwohl ein deutlich erhöhter Arbeitsaufwand vorliegt. Theoretische Positivausnahme wäre die Versicherungskammer Bayern, die vereinzelt (!) eine anteilige Provision zahlt, jedoch zumeist nichts.
Auch behindern Sie die Abwicklung und halten sich mit Informationen zurück. Stellen Sie sich deshalb darauf ein, dass ein guter Berater Ihnen ein Honorar für die Vermittlung in Rechnung stellt. Als Vermittlungsentgelt kann es ohne Umsatzsteuer erhoben werden.9
Warnung für Sparfüchse: Wenn Sie versicherungstechnisch „kaputt“ sind, sowie auf diese Tarife angewiesen sind, dann zahlen Sie ein Honorar! Vertrauen Sie nicht auf die Gutmütigkeit eines Vermittlers, der den „kostenfreien“ Abschluss sonst durch andere Produkte querfinanzieren muss oder aufgrund von Provisionsnot eine vorvertragliche Anzeigepflicht10 riskiert. Der Vermittler könnte versucht sein Sie gesünder zu machen, als Sie sind, damit er die Abschlussprovision eines Antrags ohne Öffnungsaktion erlangen kann.
Im o. g. Fall würde die Dokumentation vermutlich den Vermittler statt des Verbrauchers schützen. Vermittler riskierten in der Vergangenheit sogar Schadensersatzklagen für die Nichtberatung zur Öffnungsaktion,11 um sich vor dem unliebsamen Arbeitsaufwand zu schützen, der mit der Öffnungsaktion einher geht. Anbei Praxisbeispiele entsprechender „Dokumentation“:
„Der Kunde wünschte keine Beratung. Der Kunde wollte explizit Tarif .“
„Der Kunde wurde über seine Gesundheit befragt. Die Antragsfragen wurden vorgelesen sowie überlassen. Auf die Folgen von Falschangaben bis hin zum Totalverlust wurde er mehrmals hingewiesen.“
„Dem Kunden wurde die Einsicht in die Patientenquittung zur Beantwortung der Gesundheitsfragen empfohlen. Er bestand auf die Angaben aus seinem Gedächtnisprotokoll.“
„Der Kunde wünschte keine Beratung. Der Kunde wollte explizit Tarif .“
„Der Kunde wurde über seine Gesundheit befragt. Die Antragsfragen wurden vorgelesen sowie überlassen. Auf die Folgen von Falschangaben bis hin zum Totalverlust wurde er mehrmals hingewiesen.“
„Dem Kunden wurde die Einsicht in die Patientenquittung zur Beantwortung der Gesundheitsfragen empfohlen. Er bestand auf die Angaben aus seinem Gedächtnisprotokoll.“
Zudem müssen Sie als Verbraucher bei einem Prozess aktiv werden, weil die mehrstufige Beweisführung im Rahmen des Schadensersatzes schwierig ist. Sie benötigt u. a. mathematische Gutachter zwecks Berechnung der Schadenhöhe.12
Dem Antrag der Öffnungsaktion muss ein Nachweis beigelegt werden. Bei Beamten die Ernennungsurkunde bzw. bei Angestellten der Nachweis der erstmaligen Versicherungsfreiheit.
Freiwillig versichert: Wir informieren Sie umfassend
04. März 2022
Sehr geehrte Frau
heute informieren wir Sie darüber, dass sich Ihr Versicherungsverhältnis geändert hat.
Ihr Arbeitgeber hat festgestellt, dass Ihr Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und voraussichtlich auch in diesem Jahr darüber liegen wird.
Aus diesem Grund sind Sie seit 1. Januar 2022 bei uns freiwillig krankenversichert. In der Pflegeversicherung bleiben Sie weiterhin pflichtversichert.
Ab diesem Tag ermitteln wir Ihre Beiträge aus der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.
Ihre Beiträge seit 1. Januar 2012:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung (inklusive Zuschlag für Kinderlose Pflegeversicherung nach dem Kinderberücksichtigungsgesetz)
insgesamt
Als freiwillig versichertes Mitglied sind Sie grundsätzlich selbst zur Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtet. Allerdings führt Ihr Arbeitgeber wie gewohnt Ihre Sozialversicherungsbeiträge an uns ab.
Bitte prüfen Sie, ob er diese tatsächlich von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält. Sollte dies nicht der Fall sein, sind wir berechtigt die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung direkt von Ihnen zu fordern.
Dieses Schreiben ergeht auch durch die TK-Pflegeversicherung.
Grafik 233 – Bescheinigung der erstmaligen Versicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers
Bei Angestellten werden Rumpfjahre, d. h. wenn keine zwölf Monate durchgängige Beschäftigung vorliegen, auf das Kalenderjahr hochgerechnet. Bitte beachten Sie, dass durch Jobwechsel, Arbeitslosigkeit, Gehaltserhöhung etc. die Berechnungen schwieriger wird, weshalb die Rückfrage bei der Personalabteilung sinnvoll ist.
Quellenangaben
- §100 I 2d SGB XI Regelungen für die private Pflegeversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__110.html
- 2020-07 PKV-Verband – Öffnungsaktion https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/
- 2020-07 PKV Verband Öffnungsaktionen für Beamte und deren Angehörige https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/
- 2020-06 PKV Verband Beamtenanfänger und Beamte auf Widerruf mit Behinderungen bzw. Vorerkrankungen: Häufig gestellte Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung https://www.pkv.de/w/files/broschueren/200630_merkblatt-fuer-beamtenanfaenger-mit-vorerkrankungen-oder-behinderungen.pdf
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV Verband Beamte in der PKV https://www.beamte-in-der-pkv.de/
- „ohne Datum“, Aufruf 2023-10-04 Zitat Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. – Vorerkrankung/Behinderung https://www.beamte-in-der-pkv.de/schon-gewusst/kann-ich-mich-auch-mit-vorerkrankungen-oder-einer-behinderung-privat-versichern/
- 2020-09-30 Pfefferminzia.de – PKV startet Öffnungsaktion für Beamte https://www.pfefferminzia.de/erleichterte-bedingungen-pkv-startet-sonder-oeffnungsaktion-fuer-beamte/
- §188 IV SGB V Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html
- §4 XI UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
- §19 VVG Anzeigepflicht https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html
- 2021-05-03 Beck Online OLG Dresden Az. 4 U 2372/20 https://beck-online.beck.de/Rechtsprechung/29335
- 2021-07-12 VersicherungsJournal Leserbrief von Aktuar Peter Schramm – Übersehen der Beamtenöffnungsaktion kommt häufiger vor https://www.versicherungsjournal.de/leserbrief/uebersehen-der-beamtenoeffnungsaktion-kommt-haeufiger-vor-142400.php

