Die Funktionsweise der GOZ1 ist analog den GOÄ. Gleiches gilt für die Behandlung von Spezialisten, Abweichungen von der GOZ oder Auslandsbehandlungen.
Die GOZ ist rein für die privatärztlichen Leistungen gedacht. Die gesetzlichen Leistungen werden über die BEMA2 abgerechnet, die ein völlig anderes System hat. Obwohl der Großteil der Bundesbürger in der Kasse versichert ist, hat die GOZ bereits im Jahr 2009 fast die Hälfte der Vergütung für Zahnleistungen ausgemacht, Tendenz steigend.3
Vor allem die günstigen Einsteigertarife versichern oft nur den Regelhöchstsatz (2,3x GOZ) und nicht den Höchstsatz (3,5x GOZ). Sie sollten mindestens den Höchstsatz (3,5x GOZ) versichern, damit Sie kein unbegrenztes Zuzahlungsrisiko haben.
Quellenangaben
- Gebührenordnung für Zahnärzte https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/
- § 87 Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87.html
- 2011-02 Wissenschaftliches Institut der PKV – Diskussionspapier 2/2011 – Ein Vergleich der zahnärztlichen Vergütung nach GOZ und BEMA – S. 4 http://www.wip-pkv.de/fileadmin/DATEN/Veroeffentlichungen/Vergleich_Verguetung_nach_GOZ_und_BEMA.pdf

