Zielführend ist, dass ein Versicherungsmakler für die Versicherungen beauftragt wird, ein (Finanz-)Makler für die Kapitalanlagen und der Spielerberater nur die Karriereentscheidungen trifft, aber keinen Einfluss auf die lebenslangen Finanzentscheidungen hat, da es Interessenkonflikte gibt.
Schaut man sich beispielsweise „nur“ die Fußballer-Spielerberatungsangebote in Deutschland auf der Plattform Transfermarkt an, so gibt diese an, dass im Jahr 2024 ca. 10.000 Berater-Firmen ca. 15.000 Berater haben, die ca. 100.000 Kunden betreuen.1 Betrachtet man die Marktkapitalisierung der Berater, lässt sich ableiten, dass die meisten Spielerberater eine One-Man-Show sind, die sich zudem auf die wenigen, äußerst erfolgreichen Spitzen-Sportler stürzen.
Das hat unweigerlich zur Folge, dass ein unabhängiger Rat gefährdet ist, zumal oft der Platzhirsch das Geschäft macht; sprich der Vereins-Berater und Gruppenzwang führen oft zu Fehlentscheidungen! Denn viele Spielerberater laufen Gefahr, dass sie mit einem Spieler-Transfer die Zusatzeinnahmen aus den Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliengeschäften verloren werden.
Auch das Interesse an einem potenziellen Spitzensportler ist größer als bei einem Durchschnittsathleten, da die Einkünfte der Spieleberater prozentual daran hängen. Ein Risiko, was bei „normalen“ Versicherungsmaklern als Berater so nicht vorliegt, da ein Durchschnittsathlet einem Durchschnittsbürger und damit Durchschnittskunden sehr ähnlich ist.
Unter der Prämisse, dass beispielsweise die Bundesliga die verletzungsträchtigste Fußballliga Europas (30% aller Verletzungen; 0,97 pro Spiel) ist,2 wird ein verletzter Spieler sehr schnell abgeschoben. Hat er dann keine gute Krankenversicherung, droht ein vorzeitiges Karriere-Aus.
Teilen Sie die finanziellen Kernkompetenzen im Vorfeld auf, so kann dieses Risiko eliminiert werden. Sie würden schließlich auch nicht die langfristigen Karriereentscheidungen ausschließlich mit dem aktuellen Verein besprechen, oder doch?
Selbst prominente Weltstars wie der Fußballer Ronaldinho und andere sind ruiniert, weil sie schlechte Berater hatten.3 In der Folge haben diese auch bestenfalls eine lokale gesetzliche Krankenkasse, im schlechtesten Fall stehen sie ohne Krankenversicherung dar.
Begrenzte Leistung der Sozialversicherung
Die meisten Sportler sind während der Saison bei ihrem Verein angestellt. Nachdem die Saison beendet ist, werden Sie oft in die Arbeitslosigkeit entlassen, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.
Doch die Leistung der Sozialversicherung ist für Berufssportler unzulänglich. Beispielsweise sind Bandscheibenschäden nicht versichert, weil sitzende, hebende oder anders auf die Industrie ausgelegte Tätigkeiten zur Bedingung gemacht werden.4
Eine Gonarthrose (langsam fortschreitende, nicht primär entzündliche, degenerative Erkrankung (Arthrose) des Kniegelenks) ist erst seit April 2025 eine Berufskrankheit5, wenn mindestens 13.000 Einwirkungsstunden vorliegen. Damit bekommen Jungsportler keine Leistung.
Leistungen aus der Berufsgenossenschaft scheiden somit mehrheitlich aus, weshalb Privatvorsorge umso wichtiger wird, insbesondere die Krankenversicherung, welche auch Kur- und Reha-Leistungen beinhalten muss.
Tarifliche Beschränkungen & Stolperfallen
Zudem kommt, dass nicht alle PKV-Tarife für künftige Berufs-Sportler geeignet sind. Spitzensportler gehören sogar zur Anti-Zielgruppe vieler PKV, wo sie nicht erwünscht sind. Daher ist es umso wichtiger bereits frühzeitig über einen Optionstarif einen Zugang zu sichern!
Von der PKV-Norm abweichende Sonder-Anträge sind die Norm, nicht die Ausnahme! Untersuchungsberichte zum Eingang und bei Verlängerung sind ebenfalls üblich.
Bei Bestehen eines anderen Erwerbseinkommens ist eine Statusfeststellung vereinzelt notwendig, denn die Sporteinkünfte können oft nicht für die JAEG einer Anstellung angerechnet werden.
Üblicherweise können Profifußballer sich ab der 3. Liga in der PKV versichern, selten zuvor. Handballer, Eishockey- und Basketballspieler zumeist nur in der ersten Bundesliga, vereinzelt in der 2. Bundesliga.
Tennis, Wintersport (insb. Biathlon und Skispringen), Leichtathletik, Schwimm- und Motorsport sind individuell, kommen aber nur selten in die PKV.
Für Berufssportler der Bundeswehr (z. B. Sportfördergruppe) oder der Polizei gelten zumeist die Regeln für Beamte während der Dienstzeit sowie die u. g. Regeln nach der Dienstzeit.
Psychotherapie
Häufiger Fall: Psychotherapie! Sportler stehen im Rampenlicht, werden in der Presse erwähnt, bei Social Media thematisiert, haben Fans, Stalker etc. Das Leben eines Profisportlers ist teil-öffentlich. Psychische Belastungen und Gerichtsprozesse, wie weit über das (Intim-)Leben eines Sportlers berichtet werden darf,6 sind daher keine Seltenheit!
So könnte es sein, dass bspw. Ex-Partner intime Details der Sexualität sowie andere Geheimnisse offenbaren, welcher der Selbstoffenbarung unterliegen sollten. Trotz rechtlicher Eindeutigkeit, dass dies verboten ist,7 sind Folgen derartiger Handlungen weitreichend, da sie idR Behandlungen, Coaching etc. notwendig machen.
Generell gilt für Coachings und Persönlichkeitsentwicklung, dass diese oft mit Psychotherapie einhergehen. Leistungseinschränkungen werden hier schnell zum Kostenrisiko, insbesondere nach der Karriere!
Krankentagegeld und Einkommensabsicherung
Problematisch ist die Absicherung der Krankheit, denn oft sind sehr hohe Krankentagegelder notwendig, die spezielle Klauseln erfüllen. Beispielsweise ist der deutsche Kündigungsverzicht hier international nicht üblich und auch bei deutschen Angeboten nicht Standard. Auch beim Vereinswechsel muss die Leistung weitergezahlt werden und anpassbar sein, denn gerade in jungen Jahren finden oft große Sprünge statt. Im Alter oder bei Verletzungspause soll aber bei Einkommensverschlechterung nicht sofort der Schutz unwiederbringlich verfallen.
Ein 100% Einkommensverlust ab der 7. Woche ist bei dt. Profisportlern üblich! Der Vertrag sollte KEINE Höchstleistungsdauer noch ein Mindesteinkommen kennen, denn die Aussteuerung zur Berufsunfähigkeit ist ein rein deutsches Konstrukt, was bei Sportlern aber den finanziellen Ruin vor Karriereende begründen kann.
Eine Alleinversicherung des KTG (sog. Solo-KTG) ist ebenfalls notwendig, denn sonst kann der Schutz aufgrund eines Vereinswechsels entfallen.
Für die Arbeitskraftabsicherung (Berufsunfähigkeit, Grundunfähigkeit, Unfall etc.) gibt es spezielle Tarife, die abgestimmt werden sollten.
Optionsrechte & Flexibilität
Zudem braucht man Optionen zur Nachversicherung, denn wenn der Sprung in die Profi-Karriere glückt, gibt es oft temporär hohe Einkommenssprünge, die nicht selten in einer Kombination aus Versicherung und Vereinslösung sowie Arbeitsvertrag konstruiert werden müssen.
Z. B. müssen Zusatzversicherungen und Anwartschaften möglich sein, denn irgendwann endet die Karriere. Gleichzeitig kann es sein, dass der neue Verein von sich aus Vorgaben macht oder eine Landesversicherungspflicht die PKV überschreibt, die dann temporär umgewandelt werden muss.
Eine Absicherung der Familie weltweit sollte ohne Wenn und Aber möglich sein, auch wenn der sog. gewöhnliche Aufenthalt nicht in Deutschland ist.
Gebührenordnung und Auslandsbehandlungen
Auch an die medizinische Behandlung werden erhöhte Anforderungen gestellt, denn oft werden Sportler in speziellen Zentren betreut, die nicht mit der GKV abrechnen, sondern ein Vielfaches des GOÄ-Satzes für Privatversicherte in Rechnung stellen. Gleiches gilt für neumodische Verfahren sowie Alternativtherapien.
Beispiele: Lebt der Fußballer in Deutschland, gehört einem belgischen Verein an und ist nach Spanien entliehen, wird es schnell kompliziert.
Oder der Wintersportler, der einige Wochen vor dem Turnier anreisen muss und seine medizinischen Behandlungen als geplante Auslandsbehandlungen vor Ort durchführt.
Oder der Grenzgänger, der zwar in Deutschland lebt, aber in der Schweiz trainiert, welche weder Teil der EU noch des EWR ist.
Zusammenfassung für Profisportler
All dies im In- und Ausland, womöglich auch nach Karriere-Ende, sei es im Trainingslager oder weil man als Trainer immer noch unterwegs ist. Denn nach der Karriere kann oder will der Sportler vielleicht weiterhin PKV-Mitglied bleiben. Nicht selten arbeiten diese dann als Trainer, Berater oder anderweitig in den etablierten Strukturen. Der Tarif muss dies ermöglichen.
Damit sind die Anforderungen für eine erfolgreiche Sportler-Karriere hoch. Der Wunsch nach möglichst günstigen Tarifen im Jugendalter steht dem oft entgegen. Sparen Sie nicht am falschen Ende!
Gleiches gilt auch für die Absicherung der Berufsunfähigkeit, denn als Schüler eine BU-Versicherung zu bekommen, die sich später für den Berufssportler umwandeln lässt, ist leicht. Zudem besteht die Gefahr, dass die hohen Leistungen dazu führen, dass Versicherungen nur befristete und/oder rückwirkende Leistungsanerkenntnisse zusagen, deren Rechtmäßigkeit von Fachanwälten geprüft werden muss.8
Als Erwachsener ist es sehr schwer, teils unmöglich.9 Damit all dies glückt, sollten die passenden Anträge in der Regel vor dem Jugendvertrag bzw. Fördervertrag gestellt werden, spätestens aber zu diesem Zeitpunkt.
Quellenangaben
- „ohne Datum“, 2024-04-25 Aufruf Transfermarkt GmbH & Co KG – https://www.transfermarkt.de/berater/beraterfirmenuebersicht/berater?landId=40
- 2024-10-24 Pfefferminzia – Bundesligaspieler verletzen sich am häufigsten https://www.pfefferminzia.de/gesundheit/im-europaeischen-vergleich-bundesligaspieler-verletzen-sich-am-haeufigsten
- 2024-04-23 Fussballfieber – Eike Immel, Ansgar Brinkmann & Co.: Diese 13 Ex-Fußballstars sind komplett pleite! https://www.fussballfieber.de/p/m2srtk/eike-immel-ansgar-brinkmann-co-diese-13-ex-fussballstars-sind-komplett/2
- Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) – Anlage 1 – P 2108 & 2109 https://www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html
- 2025-03-19 VK Versicherung und Recht kompakt – Seit dem 1.4.25 gibt es drei neue Berufskrankheiten https://www.iww.de/vk/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-seit-dem-1425-gibt-es-drei-neue-berufskrankheiten-f166124
- 2025-02-06 ra-online GmbH – Auch bei Selbstöffnung ist die Berichterstattung über intime Beziehungen von Profifußballer eingeschränkt https://urteile.news/Urteil34784
- 2021-12-21 BGH – Az. VI ZR 403/19 https://openjur.de/u/2384519.html
- 2024 Focus Money Versicherungsprofi – Ausgabe 21 – Seite 7 https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2024/10/VP-21-2024.pdf
- 2024-07-08 Versicherungsbote – Traumkarriere im Profi-Fußball – den Berufsweg auf- und abseits des Rasens absichern https://www.versicherungsbote.de/id/4914930/Traumkarriere-im-Profi-Fussball—den-Berufsweg-auf–und-abseits-des-Rasens-absichern

