Warnhinweis für GKV-Beiträge und Krankengeld

Warnhinweis für GKV-Beiträge und Krankengeld

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Junge Unternehmer sind vereinzelt versucht aus Kostengründen anfangs in der GKV zu bleiben und erst später in die PKV zu wechseln. Nicht nur, dass dafür ein Optionstarif notwendig ist, der abschließbar ist, obwohl eine freiwillige (!) GKV-Mitgliedschaft besteht, auch die Kosten können rückwirkend in die Höhe schießen.

Der Steuerbescheid ist die Grundlage für die GKV-Beiträge, wobei eine starre Dreijahresfrist zur Erklärung gilt1 Unternehmer tendieren vereinzelt zu später Abgabe der Steuererklärung, teilweise gibt es auch Rechtsstreit mit dem Finanzamt. All das wird dem Unternehmer nachteilig bei der GKV ausgelegt! Denn seit 2018 gilt die starre Dreijahresfrist zw. Meldung an die GKV,2 bei deren Überschreiten die GKV verpflichtet ist die Strafbeiträge einzutreiben, auch wenn sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds überschreiten, eine Härte darstellen oder fristgerecht hätten niedriger bemessen werden müssen. Seit der Gesetzesdebatte gibt es anhaltenden Kritiken von Sozialverbänden und Verbraucherschützern.3 Klagen dagegen waren bisher erfolglos.

Die Berechnung des gesetzlichen Krankengelds erfolgt anhand der Einkommenssteuerbescheide, wobei eine nachträgliche Erhöhung meistens ausgeschlossen ist, wie diverse Sozialgerichte urteilten.4 Daraus ergibt sich für Unternehmer ein Beitrags-Dilemma: Eine niedrige frühzeitige GKV-Meldung wird vorgenommen, um niedrige Vorabzahlungen zu leisten, aber sie senken den KG-Anspruch. Wird zu hoch gemeldet, wird Kapital zweckgebunden, welches die GKV verrechnet; wobei eine KG-Senkung vereinzelt, möglich ist. Wird verspätetet gemeldet oder eine Meldung ist nicht möglich, droht die o. g. Gefahr der Strafbeiträge.

Erschwerend kommt hinzu, dass einige Verzögerungen nicht durch das Mitglied zu verantworten sind, etwa wenn es einen Prozess über Regressforderungen des Krankengeldes gibt. Sie werden diesem dennoch angelastet, wobei der Autor sicher ist, dass dieses Verhalten von Gerichten untersagt werden wird.

Quellenangaben

  1. §204 IV a SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
  2. 2018 Deutscher Bundestag – Dokumentation WD 9 – 3000 – 048/18 – Zur Beitragsgerechtigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung https://www.bundestag.de/resource/blob/592488/9c4b0eb82c0e9d2bb3938b8a0329b7ab/WD-9-048-18-pdf-data.pdf
  3. 2023-10-05 SWR Aktuell – Versicherte kämpfen gegen „unfaire“ Krankenkassenforderung https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/krankenversicherungen-verlangen-horrende-summen-frist-versaeumt-100.html
  4. 2023-10-05 Haufe Sozialwesen – Ist die Höhe von Krankengeld bei Selbstständigen nachträglich zu korrigieren? https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/krankengeldberechnung-bei-selbststaendigen_242_606746.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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