Es existiert keine gesetzliche Frist, binnen derer eine Rechnung zu erstellen ist. Sie bekommen als Privatpatient mindestens zwei Rechnungen, eine für die PKV sowie eine für Sie selbst, ggf. eine dritte Rechnung für die Beihilfestelle. Wird eine Verbundleistung erbracht, z. B. Blutentnahme im Rahmen eine Vorsorgeuntersuchung, so bekommen Sie zumeist getrennte Rechnungen, z. B. vom Arzt sowie dem Labor. Gleiches kann im Krankenhaus geschehen, wenn beispielsweise Belegärzte oder externes Personal (z. B. Physiotherapeut) Leistungen erbringen, die nicht vom Krankenhaus abgerechnet werden.
Die Zahlungsbedingungen, die Anforderungen an eine korrekte Rechnungsstellung etc. werden durch eine Reihe von Rechtsvorschriften gebildet.1 Anbei eine Übersicht,2 was auf einer Rechnung stehen sollte, damit die Erstattung unkompliziert erfolgt.
| Arztrechnung (amb./stat.) | Krankenhaus | Zahn | Heil-praktiker | Rezept | Sehhilfe | Hilfs-mittel | Heil-mittel | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Name des Patienten/Kunden | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Name des Leistungserbringers | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Berufsbezeichnung des Behandlers | x | x | x | x | x | x | ||
| Krankheitsbezeichnung (Diagnose) | x | x | optional | x | ||||
| Behandlungstage | x | abzgl. -25% Chefarzt abzgl. -15% Belegarzt |
x | x | x | |||
| Gesamtrechnungsbetrag | x | X | x | x | x | x | x | x |
| Ziffern der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ/GebüH) | x | x | x | |||||
| Bezeichnung der einzelnen Leistungen | x | x | x | x | x | x | x | |
| Steigerungssatz der Gebührenordnung | x | x | x | |||||
| Einzelaufstellung der Material- / Laborkosten | x | |||||||
| Name der Präparate | x | |||||||
| Menge der Präparate / Packungsgröße | x | |||||||
| Preis der Präparate | x | |||||||
| Arzneimittel-Nummer (PZN) | x | |||||||
| Bezugsdatum / Abholdatum | x | x | x | |||||
| Art der Sehhilfe / Dioptrienwerte | x | |||||||
| Preise für Fassung und Gläser (inkl. Komponenten) | x | |||||||
| ärztliche Verordnung mit Diagnose | optional | x | x |
abzgl. -25% Chefarzt
abzgl. -15% Belegarzt
Die gleiche Logik gilt im Ausland, wobei hier zumeist die Angaben deutlich rudimentärer erfolgen.
Die Fälligkeit der Geldleistung ist „eigentlich“ sofort. Der Heilleistungserbringer stellt seine Rechnung üblicherweise mit einem Zahlungsziel, das er frei definieren kann. Beim Überschreiten dieses Zahlungsziels geraten Sie in Verzug.3 Mahn- sowie Forderungsverfolgungskosten sind nie durch eine PKV erstattungsfähig! Üblicherweise bedienen sich niedergelassene Ärzte dafür externer privatärztlicher Verrechnungsstellen, z. B. der PVS-Gruppe.4 Die Rechnungsstellung erfolgt im eigenen Namen oder über Inkasso-Dienstleister. Der Arzt finanziert bei Inkassodienstleistern seine Forderungen vor, was einem geregelten Zahlungsstrom ermöglicht, wobei er die Rechte an den Inkassodienstleiter abtritt. Diese müssen sich an strengere Formvorschriften halten, damit die Rechnung gültig ist. Dies gelingt in der Praxis nicht immer. Sofern die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde, sollten Sie die Rechnung bezahlen, da sonst dem Arzt eine Rückbelastung droht.5 Ist die Forderung des Heilleistungserbringers jedoch verjährt, müssen Sie diese nicht mehr zahlen. Zahlen Sie dennoch, muss die PKV diese Rechnung nicht erstatten.6
Rechnungen sind auch postmortal noch gültig und dann von den Erben zu begleichen, was idR durch Minderung der Erbmasse geschieht. Kommt es bspw. durch einen Arztfehler zum Tod eines Patienten, idF weil die Lunge aufgrund fehleingestellter Sauerstoffübersättigung explodierte,7 hat die Forderung des Krankenhauses für eine Heilbehandlung nichts mit dem Schadensersatz zu tun, weshalb Sie mangels Gleichartigkeit nicht davon ausgehen sollten die Rechnungen aufrechnen zu können.8
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-06 Bundesärztekammer – GOÄ-Ratgeber §12: Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/honorar/goae-ratgeber/12-faelligkeit-und-abrechnung-der-verguetung-rechnung/
- „ohne Datum“, Aufruf 2024-02-26 DKV AG – Modifiziertes, unbenanntes Arbeitsblatt „Checkliste Rechnungen einreichen“ ohne Dokumentennummer oder Datum
- §262 BGB – Verzug des Schuldners https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-06 Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V.– Mitglieder https://www.pvs.de/verband/mitglieder
- 2022-06-02 FMP Forderungsmanagement professionell – So sind zahnärztliche Honorarforderungen geltend zu machen https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/prozessrecht-so-sind-zahnaerztliche-honorarforderungen-geltend-zu-machen-f146789
- 2022-07-01 FMP Forderungsmanagement – Eintrittspflicht des Versicherers bei verjährter Forderung https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/versicherungsrecht-eintrittspflicht-des-versicherers-bei-verjaehrter-forderung-f147345
- 2024-03-28 BGH – Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024073.html
- „ohne Datum“, 2024-03-28 Aufruf Haufe Finance – Aufrechnung / 1 Voraussetzung der Aufrechnung https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/aufrechnung-1-voraussetzungen-der-aufrechnung_idesk_PI20354_HI1632613.html

