Eine Zusammenfassung der etwaigen VVA nach VVG finden Sie anbei.
Grafik 247 – VVA-Matrix VVG
Warnung vor Betrug durch gezielte VVA-Vermeidung
Anbei eine Warnung für Schlaumeier, die erkennen, dass es möglich sein könnte durch Betrug in die PKV zu gelangen. Während der Autor nicht von der Hand weisen kann, dass dies im Einzelfall möglich sein könnte, so ist es schwierig und die meisten dieser Vorhaben scheitern; zum Glück sowie zu Recht!
Sog. Optionstarife oder Anwartschaften setzen fast alle eine Pflichtversicherung in der GKV voraus, d. h. spätestens beim Zeitpunkt der Aktivierung würde der Betrug offenkundig.
Selbst jene drei Anbieter (Stand 2023-10), die einen Optionstarif trotz Fremd-PKV erlauben, haben begrenzte Laufzeiten und Sie müssten sowohl an der Verjährung vorbei agieren, dabei etwaige Rechtsfolgen des StGB und der ZPO vermeidend.
In zwei Jahrzehnten hat der Autor einige Versuche erlebt bzw. sich mit deren Rechtsfolgen auseinandersetzen müssen, wie Personen unlauter in die PKV eingetreten sind, jedoch nur einen Fall, der alle Rechtsfolgen überlebt hat und immer noch PKV-Mitglied ist.
Lügen und Verschweigen – Der Irrweg führt nicht ins Ziel
Aufmerksamen Lesern könnte auffallen, dass durch strategisch Beantragung unter Beachtung der verschiedenen Verjährungsfristen von VVG und BGB eine taktische Beantragung möglich wäre, wo unter Verschweigen/Lügen ein Versicherungsschutz erschlichen wird, der nach Ablauf der Verjährungsfristen beginnt.
Dem Autor sind keine fünf Fälle bekannt, wo dies geglückt ist. Hingegen kennt er unzählige Fälle, wo dies schiefging. Allein ist dieses Vorhaben kaum umzusetzen und seriöse Vermittler werden von Anfragen Abstand nehmen, welche diesen Inhalt zum Ziel haben, zumal eine Verurteilung wg. besonders schweren, da gewerbsmäßigen Betrugs im Raum steht.1
Quellenangaben
- §263 III StGB – Betrug https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

