Vorsicht Vermittler – Datenschutz, oder wie wird man ihn los?

Vorsicht Vermittler – Datenschutz, oder wie wird man ihn los?

Inhaltsverzeichnis

Ungeachtet der hohen Anforderungen an Vermittler gibt es noch einen Fall, der leider auftritt: Das Vertrauen ist verloren, die Geschäftsbeziehung zerrüttet, der Vermittler wird als Belästigung empfunden. Was tun?

Grundsätzlich haben Sie als Verbraucher diverse Schutzmöglichkeiten, die Sie sich zu Nutze machen können. So könnten Sie beispielsweise durch den Verbraucherschutz eine Unterlassung für elektronische Post erwirken, hilfsweise mit Schadensersatz.1 Unter elektronischer Post versteht man dabei E-Mail, SMS, MMS sowie Social Media inkl. Messenger, z. B. Facebook oder WhatsApp.2 Im Kern geht es dabei darum, dass Sie vor sog. unzumutbarer Belästigung inkl. Werbung geschützt werden. Die Grenzen der Zumutbarkeit sind dabei eng, haben jedoch etwas Wertungsspielraum. Beispiele:

  • Versuch der Kündigungsrücknahme via Vermittler, obwohl dies explizit nicht erwünscht ist.3

  • als Fragen bzw. Informationsbedarf getarnte Kundenrückgewinnung, z. B. als Bitte um Rückruf4 oder Termin5,

  • Getarnte Absatzförderung,6 z. B. im Rahmen von Freunde finden (in sozialen Netzwerken),7

  • als Empfehlungs-Mail,8

  • als Zufriedenheitsumfrage bzw. sog. Service-Call9 oder

  • als gezielte Behinderung des Wettbewerbs durch vorformulierte Kontaktverbote,10

  • etc. pp.

Versuch der Kündigungsrücknahme via Vermittler, obwohl dies explizit nicht erwünscht ist.3

als Fragen bzw. Informationsbedarf getarnte Kundenrückgewinnung, z. B. als Bitte um Rückruf4 oder Termin5,

Getarnte Absatzförderung,6 z. B. im Rahmen von Freunde finden (in sozialen Netzwerken),7

als Empfehlungs-Mail,8

als Zufriedenheitsumfrage bzw. sog. Service-Call9 oder

als gezielte Behinderung des Wettbewerbs durch vorformulierte Kontaktverbote,10

etc. pp.

Das UWG hat keine eigenständige Definition für die Einwilligungserklärung, weshalb der gesunde Menschenverstand bemüht werden muss. Dabei geht es meist um die Formulierung „für den bestimmten Fall“, wobei dies sehr eng ausgelegt wird. D. h. der jeweils konkrete Zweck muss dediziert definiert werden. Nur selten genügen abstrakte Pauschaleinwilligungen. Zudem muss die Einwilligung ausdrücklich sein, konkludent genügt nicht.11 Man kann festhalten, dass wenn die Fortsetzung oder Erweiterung der Vertragsbeziehung oder die Vertragsauflösung aufgehalten werden soll, die Wahrscheinlichkeit der unzumutbaren Belästigen hoch ist.12

Einen zeitlichen Verfall kennt die Einwilligung de jure nicht. Durch längere Nichtnutzung kann aber ein Verfall angenommen werden.

Eine vorher festgelegte Begrenzung der Erlaubnis ist zzt. beanstandungsfrei.

Quellenangaben

  1. §7 UWG https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
  2. 2018-02-01 BGH – Az. III ZR 196/17 https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=80968&pos=0&anz=1
  3. 2024-01-19 Kostenlose Urteile – Unzulässige Kontaktaufnahme nach Kündigung https://www.kostenlose-urteile.de/Schleswig-Holsteinisches-Oberlandesgericht_6-U-2523_Unzulaessige-Kontaktaufnahme-nach-Kuendigung.news33643.htm
  4. 2023-12-21 OLG Schleswig-Holstein – Az. 6 U 25/23 https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/sites/default/files/2023-12/olg_schleswig-holstein_11.12.2023_az._6_u_25-23.pdf
  5. 2023-10-24 OLG Nürnberg – 3 U 965/23 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2023-N-30159?hl=true
  6. 2018-07-10 BGH – Az. VI ZR 225/17 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=87436&pos=0&anz=1
  7. 2016-01-14 BGH – Az. I ZR 65/14 https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=75241&pos=0&anz=1
  8. 2023-09-12 BGH – Az. I ZR 208/12 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=65732
  9. 2019-09-19 OLG Düsseldorf – Az. 15 U 37/19 https://openjur.de/u/2184383.html
  10. 2015-07-14 OLG Dresden – Az. 14 U 584/15 https://research.wolterskluwer-online.de/document/44c55280-1303-30a7-8ed1-50b6b03d8dae
  11. 2024-05-13 IWW – Die Werbeeinwilligung des Kunden: Auf diese rechtlichen Details sollten Sie achten https://www.iww.de/vvp/maklerrecht/wettbewerbsrecht-die-werbeeinwilligung-des-kunden-auf-diese-rechtlichen-details-sollten-sie-achten-f160151
  12. 2024-07-05 VersicherungsJournal.de – Versuchte Kundenrückgewinnung mit 250.000 Euro Ordnungsgeld bedroht https://www.versicherungsjournal.de/vertrieb-und-marketing/versuchte-kundenrueckgewinnung-mit-250-000-euro-ordnungsgeld-bedroht-150939

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Walter Benda

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