Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie lange ein Votum gültig ist. Alle Ergebnisse für eine Risikoeinschätzung sind temporär! Änderungen in der Geschäftspolitik, Annahmepolitik, Risikostruktur, Vorgaben des Rückversicherers, Tarifänderungen, Antragsanpassungen und eine Reihe von anderen Gründen ist maßgeblich, weshalb Sie nicht trödeln sollten. Haben Sie Angebote, sollten Sie zeitnah entscheiden!
Beispiel für Nichtigkeit von Voten, da es Antragsanpassungen gibt:
Mi 08.01.2025 15:44
Von: <@>
An:
Betreff: Vertriebsinfo: AXA/DBV neue Anträge – alte Anträge haben nur noch bis 31.01.25 Gültigkeit
Neue Anträge der AXA und DBV Krankenversicherung ab 02.01.2025
Liebe Vertriebspartner:innen,
direkt zum Jahresstart 2025 gibt es neue Anträge der Krankenversicherung für AXA und DBV –
mit einem Highlight bei den Gesundheitsfragen!
Die neuen Anträge mit den wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
Im Rahmen unseres Antragsprozesses setzen wir ab 2025 eine Vereinfachung bei den Gesundheitsfragen Zahn für Voll- und Zusatz-Anträge um:
Die Frage nach Aufbiss-/Knirscherschienen wird ersatzlos gestrichen!
Denn, eine interne Analyse zeigte, dass diese Kund:innen gesundheitsbewusster leben und mehr Wert auf Prävention legen. Daher können und werden wir ab dem 02.01.2025 auf diese Frage in unserem Antragsprozess verzichten.
Die neuen Anträge finden Sie ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit auch auf AXA-Makler.de.
Bitte beachten Sie, dass es für die „bisherigen Anträge“ eine Übergangsfrist bis einschließlich zum
31.01.2025 gibt.
Ab dem 01.02.2025 nehmen wir nur noch die neuen Anträge an.
In der Angebotssoftware finden Sie die neuen Anträge ab dem 02.01.2025 wie gewohnt auch bei den Formularen.
Dies war schon ein kleiner Ausblick in das nächste Jahr!
Jetzt möchten wir uns gerne bei Ihnen zum Ende des Jahres für ein erfolgreiches Geschäftsjahr bedanken. Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr (Film ansehen)!
Ihr Unterschrift1
Mit Annahme-Stopp der alten Anträge verlieren die Voten für diese automatisch ihre Gültigkeit.
Es muss nicht immer schlecht sein, wenn neu geprüft wird. Verbesserungen sind aber selten und es gibt keinen triftigen Sachgrund, um die Entscheidung zu verschleppen.
Quellenangaben
- 2024-12 AXA KV AG – Fachinformation Kranken https://newsletter.iwv-gruppe.de/dokumente/Fachinfo_Kranken_Neue%20Antraege_Kroll.pdf

