Nicht jede Versicherung spielt fair! Die Mehrheit der Maklerversicherer hält sich an das Votum aus der Risikovoranfrage gebunden, womit diese verbindlich ist. Dies gilt nicht für alle. Einige Gesellschaften stellen die Risikovoranfrage unter Vorbehalt. Ein Negativ-Beispiel mit Markierungen:
Partner Nr. 12XXX72-XX-XX-05 Frau *tt.mm.1994
Sehr geehrter Herr << Vertriebspartner >>
folgendes Ergebnis erbrachte die medizinische Vorabprüfung anhand der vorliegenden Unterlagen:
(x) ca. 25 EUR auf den ambulanten Tarif wegen Fußfehlstellungen.
Der hier genannte Betrag in EUR wird im Falle einer Antragstellung auf einen prozentualen Beitragszuschlag für den dann konkret gewählten Tarif umgerechnet. Hierbei kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen. Der prozentuale Beitragszuschlag bezieht sich immer auf den jeweils gültigen Tarifbeitrag.
(x) Leistungsausschluss für kieferorthopädische Therapie.
Bitte beachten Sie, dass sich unser Votum ausschließlich auf das versicherungsmedizinische Risiko auf Basis der angegebenen Vorerkrankungen bezieht. Ausdrücklich nicht geprüft wurden andere risikorelevante Kriterien wie z.B. Bonität, Vorversicherung oder Beruf/ Branche.
Die endgültige Entscheidung wird erst im Rahmen der Antragsstellung mit allen Angaben erfolgen.
Wir bitten Sie, die Gesundheitsfragen im Antrag zu beantworten und den dazugehörigen Antwortteil
vollständig zu ergänzen. Hierzu gehören auch alle Angaben, die Sie im Rahmen der Risikovoranfrage
gemacht haben. Ein Verweis auf die durchgeführte Risikovoranfrage oder den eingereichten
Arztunterlagen ist aus rechtlichen Gründen nicht ausreichend.
Fügen Sie bitte eine Kopie dieses Schreibens dem KV-Antrag bei oder notieren Sie darauf die
o.g. Bearbeiter/Partner-Nr.1
Im o. g. Beispiel erklärt die SDK, dass die Anfrage nicht bindend ist. Damit ist der VN der Gefahr ausgesetzt, dass er einen scharfen Antrag stellen muss, der abgelehnt werden kann. Ein Fall, den der Autor mehrfach erlebt hat.
Auch die Höhe des RIZ ist nicht konkretisiert, sondern mit Verweis auf den prozentualen Wert änderbar. Warum weist die SDK den Prozentwert nicht exakt aus? Wegen Rundungsdifferenzen kommt es zu unnötigen Nachträgen, bei denen eine erweiterte Gesundheitserklärung gefordert wird, was den Abfragezeitraum ausdehnt und somit zu weiteren Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnungen führen kann. Ein Fall, den der Autor mehrfach erlebt hat.
Obwohl die RVA nicht bindend sei, soll sie dennoch dem Antrag beigefügt werden. Eine Erklärung dafür ist die SDK bis heute schuldig.
Erschwerend kommt hinzu, dass die SDK bei den eigenen Vertretern die Anfragen verbindlich votiert. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Beantragung durch externe Vermittler, im Extremfall reichend von Ablehnung bis zur Annahme. Ebenfalls ein Fall, den der Autor erlebt hat.
Quellenangaben
- 2024-03-11 Süddeutsche KVaG – Votum einer Risikovoranfrage für Partner Nr. 12XXX72-XX-XX-05 Frau *tt.mm.1994

