Es gibt Anbieter, die werben mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung, welche auch im Krankheitsfall leistet, oft wird diese auch Praxisausfallversicherung genannt, bspw. die BUFT der Basler.1 Leider werden diese grundlegend sinnvollen Produkte oft nicht ehrlich vertrieben. Denn Sie werden als alternatives Krankengeld beworben, welches steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar sei. Das ist nur die halbe Wahrheit!
Das private Krankentagegeld hat einen Bewertungsschlüssel von null in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit. D. h. es kann bei der Steuer nur im Rahmen der Vorsorgeaufwendung berücksichtigt werden, wenn diese nicht bereits durch die Krankenversicherung voll ausgeschöpft sind. Das ist sehr selten der Fall. Daher kann das KTG fast nie bei der Steuer berücksichtigt werden. Dafür ist die Auszahlung steuerfrei.
Die Prämie der Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Betriebsausgabe. Sie gilt aber nicht uneingeschränkt als Betriebsausgabe! Denn nur der Prämienanteil, der auf die Betriebsunterbrechung fällt, ist steuerlich absetzbar.2 Der Anteil für die Krankenversicherung ist es nicht!3 Die Anbieter müssten diese Werte aufschlüsseln, wie der BFH schon für ähnliche Produkte geurteilt hat, etwa der Betriebs-Rechtsschutzversicherung mit Privatanteil.4 Sie tun es aber oft nicht, wie im u. g. Beispiel der Basler erkennbar dargestellt.
Grafik 279 – 2020-08-15 Screenshot von www.premiumschutz.com
Andere Anbieter sind transparenter, z. B. die Inter, welche im Antrag den Krankheitskostenanteil angibt.
Grafik 280 – Inter KV AG Antrag Praxisausfallversicherung5
Vereinzelt gibt es temporär Prämiennachlässe. So wirbt die Inter z. B. mit einem Nachlass für das erste Vertragsjahr, wenn der Versicherte im Antrag auf die Aktion verweist:
„Der Aktionsrabatt DISQ in Höhe von 10% wird für das 1. Versicherungsjahr angerechnet. Ab dem 2. Versicherungsjahr entfällt der Rabatt.“6
Zusätzlich sind die Einnahmen einer Betriebsunterbrechungsversicherung vollständig bei der Steuer als zu versteuernde Betriebseinnahmen zu deklarieren. Stellen Sie dem keine Betriebsausgaben gegenüber, z. B. fortlaufende Lohnkosten der Praxisgehilfen, produzieren Sie ohne Not einen steuerlichen Nachteil.
Ob Ansprüche oder Verpflichtungen aus einem Versicherungsvertrag zum Betriebsvermögen gehören, beurteilt sich nach der Art des versicherten Risikos. Wenn es ein betriebliches Risiko ist, handelt es sich um Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Handelt es sich um ein außerbetriebliches Risiko, kämen die Ausgaben allenfalls als Sonderausgaben in Betracht.7
Daraus folgt, dass die Anbieter die Prämie aufspalten müssten. Auf Nachfrage erklärt z. B. die Basler dem Vermittler, dass der Sachgefahren-Prämienanteil für die Betriebsunterbrechung nahezu null beträgt. Die geschuldete Aufschlüsselung wurde jedoch nicht vorgenommen! Das ist problematisch, weil die Basler zugibt, dass fast der komplette Beitrag aus dem Krankenversicherungsanteil stammt, womit ein Finanzamt-Betriebsprüfer die vollständige Streichung vornehmen würde!
Die Finanzprüfer e.K. – Walter Benda
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Von: @basler.de
Gesendet: Dienstag, 2. Januar 2018 11:09
An: Finanzprüfer Walter Benda
Cc:
Betreff: Antwort: Steuerliches Problem der BUFT
Sehr geehrter Herr Brenda,
der Anteil für Sachgefahren ist nahezu prämienneutral in unser Produkt eingeschlossen.
Eine separate Prämienaufteilung ist daher nicht möglich.
Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
, Industriekunden-Service Basler Versicherungen
Grafik 281 – 2018-01-02 Rückmeldung Basler BUFT
Ferner sei die steuerlich geschuldete Aufteilung nicht möglich. Auf die u. g. entsprechende Nachfragen und Kritiken bleibt die Basler bis heute eine Antwort schuldig. Kein Einzelfall; leider.
Von: @basler.de
Gesendet: Dienstag, 2. Januar 2018 14:10
An: Finanzprüfer Walter Benda
Cc:
Betreff: Steuerliches Problem der BUFT
Sehr geehrte/r ,
die KalkV ist sehr eindeutig und Versicherung bis ins letzte Details Auch eine Mischkalkulation hat Parameter, die zusammengerechnet ein nachvollziehbares Endergebnis ergeben, denn sonst dürfte der Tarif nicht in den Vertrieb und kein Treuhänder würde zustimmen.
Die Auskunft „geht nicht, da Mischkalkulation“ ist also fachlicher Unfug und vertrieblich nicht hinnehmbar. Von einem VU mit der Größe der Basler darf eine angemessene Antwort erwartet werden.
Ein frohes Weihnachtsfest gehabt zu wünsche ich ein frohes Neujahr, auf Antwort in 2018 wartend.
Mit freundlichen Grüßen, Walter Benda
Grafik 282 – 2018-01-02 Anfrage Basler wg. Steuerproblem BUFT
Hüten Sie sich vor Mogelpackungen! Es gibt kein vollständig steuerlich absetzbares Privat-KTG in Deutschland. Entsprechende Aussagen stiften indirekt zur Steuerunehrlichkeit an. Vereinzelt können betriebliche Versicherungen das bieten, bedürfen aber der Beratung im Einzelfall.
Vor- und Nachteile des Sachprodukts
Da es sich um ein Sachversicherungsprodukt handelt, ergeben sich weitere Nachteile im Vergleich zur Krankenversicherung, die am Beispiel der Basler BUFT aufgezeitg werden:
Begrenzter Haftzeitraum (d. h. eine maximale Leistungsdauer), was ein zusätzliches KTG ab dem 365. nötig macht.
Leistungsausschlüsse, die dem KTG weitestgehend unbekannt sind.
Die Psyche muss oft gesondert versichert werden.
Keine Leistung bei Wiedereingliederung, dem Hamburger-Modell etc., da eine 100% Arbeitsunfähigkeit vorliegen muss.
Kündigungsmöglichkeit der Versicherung ohne pauschalen Kündigungsverzicht
Etc.
Begrenzter Haftzeitraum (d. h. eine maximale Leistungsdauer), was ein zusätzliches KTG ab dem 365. nötig macht.
Leistungsausschlüsse, die dem KTG weitestgehend unbekannt sind.
Die Psyche muss oft gesondert versichert werden.
Keine Leistung bei Wiedereingliederung, dem Hamburger-Modell etc., da eine 100% Arbeitsunfähigkeit vorliegen muss.
Kündigungsmöglichkeit der Versicherung ohne pauschalen Kündigungsverzicht
Etc.
Zwar handelt es sich nicht um ein KTG, jedoch leitet der Autor aus den MB/KT2009 ab, dass vor Abschluss eines KTG eine Praxisausfallversicherung angabepflichtig ist, wie es auch bei Unfall-KTG notwendig wäre.
Zurzeit bietet kein Anbieter „die“ perfekte Lösung an. Vereinzelte Mehrwerte (z. B. Nürnber 70% AU-Grenze, Quantum Life mit Kündigungsverzicht oÄ) sind im Einzelfall zu prüfen. Wegen der steuerlichen Gestaltung sowie der sonstigen Nachteile sind diese Produkte nur im Einzelfall bedarfsgerecht.
Da es sich um ein Sachprodukt mit Krankenversicherungs-Baustein handelt, liegt eine andere Produktkalkulation als bei der reinen PKV zu Grunde, weshalb die Risikoprüfen teils einfacher ist als beim konventionellen KTG. Speziell psychische Erkrankungen (bspw. sog. F-Diagnosen) sind kein automatisches K.O.-Kriterium, weil die Produkte keine Leistung dafür vorsehen und daher nur bei Multi-Morbidität bzw. Komorbiditäten mit Einschränkungen zu rechnen ist. Leider haben ca. 80% der F-Diagnseon mehr als eine Diagnose.8
Durch die niedrigere Leistung wird zumeist eine niedrigere Prämie verlangt.
Die Hauptgründe für den Abschluss einer Praxisausfallversicherung sind damit:
Steuerlich teilweise absetzbar
IdR günstigere Prämie (auch ohne Steuervorteil)
IdR einfachere Gesundheitsfragen
Abschluss über Höchstversicherungsgrenze der PKV hinaus (z. B. niedergelassene Ärzte)
Steuerlich teilweise absetzbar
IdR günstigere Prämie (auch ohne Steuervorteil)
IdR einfachere Gesundheitsfragen
Abschluss über Höchstversicherungsgrenze der PKV hinaus (z. B. niedergelassene Ärzte)
Praxisausfallversicherung – Ein Beispiel
Anbei ein Beispiel einer niedergelassenen Ärztin (Jahrgang 1980), welche bei der Allianz mit 300€ Krankentagegeld PKV-Versicherte war, jedoch im Krankheitsfall 750€ Krankentagegeld benötigte. Leider bot die Allianz keine KTG-Erhöhung an, weshalb die versicherte Ärztin Alternativen benötigte. Aus Vereinfachungsgründen wie im u. g. Bsp. so getan, als ob eine Erhöhung der Allianz möglich wäre. Aufgrund gleichartiger Tarife wird unten nur die Einkommenssituation betrachtet.
| Vorheriger Stand | Alternativangebot 1 – Mischmodell alt & neu | Alternativangebot 2 – Mischmodell neu | Alternativangebot 3 – Alles neu |
|---|---|---|---|
| 100% Allianz inkl. KTG | Allianz inkl. KTG plus Inter Praxisausfallversicherung |
Hallsche inkl. KTG plus Inter Praxisausfallversicherung |
100% Hallesche inkl. KTG |
| 107,47€ für KTG 029-300€ | 107,47€ für KTG 029-300€ 024,30€ für KTG 365-450€ 119,33€ für PAV 021-450€ |
049,50€ für KTG 029-150€ 024,00€ für KTG 365-600€ 119,33€ für PAV 021-600€ |
247,50€ für KTG 29-750€ |
107,47€ Unzureichender Schutz Steuerlich nicht absetzbar |
251,10€ Passender Schutz Steuerlich teils absetzbar |
192,83€ Passender Schutz Steuerlich teils absetzbar |
247,50€ Passender Schutz Steuerlich nicht absetzbar |
Allianz inkl. KTG plus
Inter Praxisausfallversicherung
Hallsche inkl. KTG plus
Inter Praxisausfallversicherung
107,47€ für KTG 029-300€
024,30€ für KTG 365-450€
119,33€ für PAV 021-450€
049,50€ für KTG 029-150€
024,00€ für KTG 365-600€
119,33€ für PAV 021-600€
107,47€
Unzureichender Schutz
Steuerlich nicht absetzbar
251,10€
Passender Schutz
Steuerlich teils absetzbar
192,83€
Passender Schutz
Steuerlich teils absetzbar
247,50€
Passender Schutz
Steuerlich nicht absetzbar
Obwohl die Person schon fünf Jahre bei der Allianz versichert war, war es möglich durch einen optimierten Schutz bei gleicher Prämie die Versorgungssituation zu verbessern. Die Vorgabe KTG29-300 bei der Allianz erfolgte durch die VN, obwohl aus fachlicher Sicht ein KTG29-150 plus ein PAV21-600 sinnvoller wäre.
Zu beachten ist, dass ein KTG365 notwendig wird, wenn die Leistung der Praxisausfallversicherung endet. Gleiches gilt für die Höhe der Leistung, denen Betriebsausgaben gegenüberstehen sollten. Ein PKV-Wechsel sollte aber nur in solchen begründeten (!) Ausnahmen erfolgen, wobei der Beitrag alleine kein Grund sein sollte.
Risiko Steuerbetrug
In der Praxis spielen einige Vermittler und VN auf Lücke und begehen Steuerbetrug, indem die volle Prämie als Betriebsausgabe angesetzt wird, hoffend dass entweder keine Betriebsprüfung erfolgt oder der Betriebsprüfer die fehlende, notwendige Prämienaufteilung nicht erkennt, da die Versicherungen ihre Dokumente tendenziös gestalten.
In einem etwaigen Rechtsstreit wird nicht die Prämie als Streitwert zu Grunde gelegt, sondern der dreieinhalbjährige Leistungsanspruch vor Steuern,9 der aufgrund der überlicherweise mitversicherten Betriebsausgaben und Steuern deutlich höher als beim KTG ist. Neben den Rechtsverfolgungskosten ist damit zu rechnen, dass die ungerechtfertigt abgezogene Prämie mit Zinsen nachversteuert wird. Eine Anzeige wegen Steuerbetrug könnte zusätzlich erfolgen, insofern die Straftat nicht zur Zahlung einer sog. „außerordentlichen Streitbelegung“ nicht zur Verfolgung gebracht wird.
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 evbd AG – Produktseite Betriebsunterbrechungsversicherung https://www.premiumschutz.com/
- §12 I EStG „ohne Titel“ https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html
- 2009-05-19 BFH Az. VIII R6/07 https://openjur.de/u/158973.html
- 1997-01-31 BFH – VI R 97/94 https://research.wolterskluwer-online.de/document/8da30f98-cb82-497e-b37d-08aeee8885fe
- 2022-08 Inter KV AG – Antrag Praxisausfallversicherung – Version S99980260111000 – S. 4
- „ohne Datum“, 2024-04-12 Aufruf Inter KV AG – Produkt des Jahres Aktionsrabatt Praxisausfallversicherung https://makler.inter.de/pav-produkt-des-jahres
- §10 I 3 EStG „ohne Titel“ https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
- 2024-09 ALH Gruppe – Dr. Rickmann & Cornelia Schwarz – Fälle mit mehreren psychischen Diagnosen – S. 5 | Sekundärquelle aus: Jacobi, F. et al. Mental disorders in the general population. Study on the health of adults in Germany and the additional module mental health (DEGS1-MH). Nervenarzt 85, (2014)
- 2021-10-26 IWW – Krankentagegeldversicherung: Streitwert richtet sich nach geschuldeter Leistung https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/streitwertecke-krankentagegeldversicherung-streitwert-richtet-sich-nach-geschuldeter-leistung-f140978?utm_campaign=nl-rvgprof&utm_source=iww-newsletter&utm_medium=email&utm_content=2021-10-26

