Vorsicht Falle beim §204 VVG Tarifwechsel

Inhaltsverzeichnis

Negative Klauseln der Berater, die Sie als Verbraucher nicht akzeptieren sollten:

  • Nichtverrechnung des Selbstbehalts: Achten Sie darauf, dass eine erhöhte Selbstbeteiligung honorarmindernd verrechnet wird.

  • Wettbewerbsklausel: Klauseln, welche Sie zwingen ein Honorar zu zahlen, wenn Sie binnen XX Monaten eine Umstellung vornehmen, die Ähnlichkeit mit dem Vorschlag hat, der Ihnen unterbreitet wurde. Einige Anbieter versuchen Sie bis zu 48 Monate zu binden.

  • Knebel-Klausel: Klauseln, welche Sie zu einer Vergütung zwingen sollen, wenn Sie binnen XX Monaten irgendeinen Tarifwechsel durchführen, auch wenn er nichts mit den Angeboten des Dienstleisters zu tun hat, noch von ihm begleitet wurde.

Nichtverrechnung des Selbstbehalts: Achten Sie darauf, dass eine erhöhte Selbstbeteiligung honorarmindernd verrechnet wird.

Wettbewerbsklausel: Klauseln, welche Sie zwingen ein Honorar zu zahlen, wenn Sie binnen XX Monaten eine Umstellung vornehmen, die Ähnlichkeit mit dem Vorschlag hat, der Ihnen unterbreitet wurde. Einige Anbieter versuchen Sie bis zu 48 Monate zu binden.

Knebel-Klausel: Klauseln, welche Sie zu einer Vergütung zwingen sollen, wenn Sie binnen XX Monaten irgendeinen Tarifwechsel durchführen, auch wenn er nichts mit den Angeboten des Dienstleisters zu tun hat, noch von ihm begleitet wurde.

Dienstleister, die unwirksame Klauseln verwenden, sind nicht seriös.

Anbei ein Screenshot1 eines bundesweit tätigen Anbieters, der sich laut eigenen Aussagen auf §204-Tarifwechsel spezialisiert hat, und der teils Kooperationen mit Großhändlern (sog. Pools) unterhält.

Die Vorschläge zur Prämienreduzierung innerhalb meiner bestehenden privaten Krankenversicherung zu verschaffen.

Setze ich einen durch die verschafften Vorschlag innerhalb der nächsten 36 Monate mit oder ohne weiteres Zutun der um, so wird ein einmaliges Beratungshonorar fällig, mit dem alle Kosten vollständig gedeckt sind.

Das Beratungshonorar berechnet sich wie folgt:

(AKTUELLER Monatsbeitrag zum Zeitpunkt der Umstellung minus NEUER Monatsbeitrag) x 12,

zuzüglich 19% Mehrwertsteuer

Das Angebot gilt als in Anspruch genommen, wenn eine Umstellung in einen vorgeschlagenen Tarif erfolgt, und zwar unabhängig von der gewählten Selbstbeteiligung des neuen Tarifes. Soweit ich freiwillige Zuschläge für Mehrleistungen akzeptiere, bleiben diese bei der o. g. Berechnung unberücksichtigt.

Soweit meine Versicherungsgesellschaft der angeforderte Informationen nicht unmittelbar zukommen lässt, leite ich diese an die weiter, damit Ich schnellstmöglich profitiere. Auf Nachfrage der teile ich dieser stets meinen aktuellen Tarifstand mit.

Grafik 127 – Screenshot vom 04.07.2020 von der Homepage des kritisierten Anbieters

Ein Paradebeispiel für die Benachteiligung von Kunden durch ungültige Klauseln. Der gleiche Anbieter verwendet auch fehlerhafte Berechnungen, um den Kunden in ungünstige Tarife zwecks Maximierung der „Ersparnis“ zu bringen. Ein Beispiel dafür sehen Sie am beigefügten Bildausschnitt. Zu erkennen ist, dass eine einfache Zinsfunktion zu Grunde gelegt wird, bei der Kernelemente der Berechnung fehlen. Die Kernemelemnte sind mit Pfeilen in die Grafik eingefügt. So eine Darstellung ist sachlich falsch, unnötige Ängste schürend.

Grafik 128 – Screenshot vom 04.07.2020 von der Homepage des kritisierten Anbieters

Eine korrekte Darstellung würde als Treppenfunktion aufgebaut sein, die Änderungen zum 60., 65. und 80. Lebensjahr berücksichtigen und die vermeintlichen Rückstellungen ausweisen, die hier gar nicht berücksichtigt sind. Der Versicherungsnehmer wird schlicht betrogen!

Eine korrekte Darstellung erfolgt als Treppenfunktion unter Berücksichtigung der o. g. Stichtage und könnte aussehen wie unten dargestellt. Der Herkunftstarif ist rot und der Zieltarif grün.

Grafik 129 – Genauere Darstellung eines PKV-Beitragsverlaufs

Zahlen Sie keine erfolgsabhängige Vergütung für eine §204-Optimierung, dann minimieren Sie die Gefahr ein Opfer von Honorarschindern zu werden.

Quellenangaben

  1. 2020-07-04 Screenshot aus der online verfügbaren Präsentation des kritisierten Anbieters, die als *.pdf abgespeichert ist

Autor & PKV Experte

Walter Benda

Walter Benda

Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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