Vorsicht bei Bewertungs-Portalen

Inhaltsverzeichnis

Portale können unvollständig, fehlerhaft und/oder manipuliert sein!

So hat die Bewertungs-Plattform yelp erstritten, dass sie die Betreiber der zu bewertenden Firmen erpressen kann, indem sie die Bewertungen sowie deren Anzeige manipulieren darf. Laut US-Gericht sei dies nur „hartes Verhandeln“.1

Daher sollten Sie ein Portal vor seiner Nutzung kritisch beäugen, prüfend, ob es gewissen Qualitätsanforderungen genügt. Dies gilt insbesondere für Empfehlungen von AI, LLM oder Chatbots, bei denen Sie besonders kritisch sein sollten; denn diese orientieren sich nicht an Qualitätsmaßstäben, sondern nur an statistischer Masse: Masse statt Klasse.

Orientieren Sie sich neben dem gesunden Menschenverstand dabei anhand von Checklisten, z. B. bei der Wahl des Arztes.2

Aber auch die typischen deutschen Ärzteportale müssen kritisch beäugt werden:

Name Betreiber URL
Jameda jameda GmbH https://www.jameda.de/
Sanego Sanego GmbH https://www.sanego.de/
DocInsider DocInsider GmbH https://www.docinsider.de/
Ärzte.de Health Media GmbH https://www.aerzte.de/
Arzt-Auskunft Stiftung Gesundheit https://www.arzt-auskunft.de/
ProvenExpert Expertalis GmbH https://www.provenexpert.com/
Doctolib Doctolib GmbH https://www.doctolib.de/
Google My Business Google Ireland Limited (für Europa) Keine spezifische URL (Dienst von Google)

Der Patient muss etwaige Kritiken beweisen. Die Hürden sind so hoch, dass es nahezu keine Rechtsprechung auf Ebene der OLG für Ärzte dazu gibt. Bspw. musste eine Kritik an einem Kardiologen zurückgezogen werden, da die fachlichen Aussagen (angebliche Behandlungsmängel) vom Patienten nicht bewiesen werden konnten und die sonstigen Aussagen den Arzt in seinem Persönlichkeitsrecht verletzten, so dass dies zu unterlassen sei.3

Quellenangaben

  1. 2020-07-30 Welt Online – So machten schlechte Bewertungen einen Koch zum Kult-Helden https://www.welt.de/kmpkt/article196362377/Yelp-vs-Cerretini-So-machten-schlechte-Bewertungen-ihn-zum-Kult-Koch.html
  2. 2011-01 Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung – Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale https://www.aezq.de/mdb/edocs/pdf/info/gute-praxis-bewertungsportale.pdf
  3. 2024-09-09 LG Essen – Az. 4 O 176/23 https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/essen/lg_essen/j2024/4_O_176_23_Urteil_20240909.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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