Für einen Arbeitnehmer ist der Steuerspar-Effekt kleiner, weil er den AG-Zuschuss berücksichtigen muss. Arbeitnehmer müssen beachten, dass der anteilige Zuschuss zur Krankenversicherung versteuert werden muss, wenn er über dem liegt, was an Krankenversicherungsbeiträgen gezahlt wird.1 Daher können selten mehr als sechs Monatsbeiträge effektiv vorausgezahlt werden. Etwaige Beitragsrückerstattungen limitieren durch Ihre Anrechnung das Modell für Angestellte noch weiter.
Als Faustformel können Sie daher annehmen, dass Sie jedes 2. Jahr bis zu sechs Monatsbeiträge vorausleisten können. Damit können Sie den Freibetrag von 1.900€ jedes zweite Jahr nutzen, womit sich bei 45% Grenzsteuersatz ein Prämienvorteil von bis zu 855€ alle zwei Jahre ergibt.
Es handelt sich um ein vereinfachtes Beispiel, welches das Schema verdeutlichen soll. Die exakte Berechnung sollte nur Ihr Steuerberater durchführen.
Quellenangaben
- §10 IV b EStG https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

