Die Erstattung der Rechnungen erfolgt aus verschiedenen Quellen. Die Erstattung einer Rechnung gestaltet sich dabei idR wie folgt:
Beihilfe (z. B. 50% für Single ohne Kinder in NRW)
Beihilfe Wahlleistungsvereinbarung
PKV-Erstattung (z. B. 50% Restkosten für Single ohne Kinder in NRW), vorzugsweise ergänzt um Beihilfe-Ergänzungstarif (für den Ausgleich von Beihilfe-Kürzungen/-Lücken)
Restkostenbeitrag Verwaltungskosten (z. B. nicht erstattungsfähige AU-Bescheinigung, 10€-Wahlleistungsabschlag in NRW etc.)
Beihilfe (z. B. 50% für Single ohne Kinder in NRW)
Beihilfe Wahlleistungsvereinbarung
PKV-Erstattung (z. B. 50% Restkosten für Single ohne Kinder in NRW), vorzugsweise ergänzt um Beihilfe-Ergänzungstarif (für den Ausgleich von Beihilfe-Kürzungen/-Lücken)
Restkostenbeitrag Verwaltungskosten (z. B. nicht erstattungsfähige AU-Bescheinigung, 10€-Wahlleistungsabschlag in NRW etc.)
Im Details unterscheiden sich die Erstattungen nach dem u. g. Schema.
Grafik 24 – Erstattung der PKV und Beihilfe
Die grünen Bausteine kann jeder Staatsdiener auf Antrag erhalten. Die orangen Bausteine sind entweder befristet oder unterliegen dem Vorbehalt einer Gesundheitsprüfung. Dabei sind die Wahlleistungsvereinbarungen der Beihilfe-Stellen sehr unterschiedlich. Der kostenpflichtige Abschluss der Wahlleistungsvereinbarungen der Beihilfe-Stellen (rechts, orange) ist oft die Bedingung, dass die PKV ihre Leistung dem angepasst erbringt.

