Nicht bei allen Gesellschaften oder Tarifen ist es selbstverständlich, dass Sie Tarifverbesserungen ohne weiteres erhalten. Teilweise sollen für laufende Behandlungen einige Jahre keine Mehrleistung erbracht werden, manchmal auch lebenslang. Man spricht von sog. Moratorium-Regeln oder Moratorium-Klauseln. Dazu ein Beispiel einer Moratorium-Klausel eines Krankentagegeld-Tarifs:
„Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht (vgl. § 5 Abs. 3 AVB/TS).“1
Sie sollten nur Tarife wählen, welche für Optionen keine Gesundheits- und erst recht keine Risikoprüfung vornehmen, sowie keine Moratorium Regel haben. Andernfalls ist das Optionsrecht höchst fragwürdig, denn mit einer Gesundheitsprüfung könnten Sie jederzeit versuchen die Tarife zu wechseln.
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Zitat HanseMerkur Krankenversicherung AG – Versicherungsantrag auf Abschluss einer Zusatz-Krankenversicherung – MK 050 12.12 002064 – 040 – 000001 – 000000000001 (e) – S. 10

