Die Anwartschaft findet mehrere Erwähnungen in den MB/KK 2009. Sie ist ein tarifliches Fortführungsversprechen des alten Vertrags im zuletzt versicherten Tarif unter Beibehaltung der bisherigen Rückstellungen, ohne dass neue aufgebaut werden.
Wenn keine Möglichkeit (mehr) zur Fortführung der PKV besteht, hat der VN das Recht für diese Zeit eine Anwartschaft fortzuführen. Wer sich PKV versichern könnte aber es nicht tut, dessen Anwartschaftsvertrag erlischt, auch rückwirkend!
Sollte der Umstand verschwiegen werden, kann der Vertrag auch später noch im Rahmen einer Obliegenheitsverletzung1 gefährdet sein. Alternativ verlangt die Versicherung verlangt eine Gesundheitsprüfung oder schränkt die Optionen anderweitig ein. Regelmäßig überprüfen und erinnern Versicherungen auch, ob die Bedingungen noch vorliegen. Beispiel mit Hervorhebungen:
Gothaer Krankenversicherung AG • 50598 Köln
Köln, tt.mm.2024
Ihre Krankenversicherung
Versicherungsnummer 98.XXX.XXXXXX
Sehr geehrte Frau ,
in Ihrem Krankenversicherungsvertrag ist bereits seit längerem für nachfolgend aufgeführte Person eine zeitlich unbefristete Anwartschaftsversicherung vereinbart.
Die Anwartschaftsversicherung haben Sie bewusst gewählt, um nach dem Fortfall der Voraussetzung problemlos den derzeit unterbrochenen Versicherungsschutz wieder aufleben lassen zu können. Dies ist möglich, wenn
die Aufhebung der Anwartschaftsversicherung rechtzeitig – innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall der o. g.
Voraussetzung – beantragt wird und der Versicherungsschutz im unmittelbaren Anschluss an den Wegfall beginnt.
Die Einhaltung dieser Frist ist wichtig, um den Krankenversicherungsschutz nicht zu gefährden!
Ein stets aktueller Versicherungsschutz liegt in Ihrem und unserem Interesse. Deshalb möchten wir Sie auch
von Zeit zu Zeit an diese wichtige Frist erinnern und fragen nach, ob die Voraussetzung für die Anwartschaftsversicherung weiterhin vorliegt.
Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Versicherungsschutz wieder in Kraft gesetzt werden. Hierfür haben wir
eine Erklärung vorbereitet, die Sie bitte vervollständigen und unterschrieben an uns zurück senden – gerne
auch per Fax.
Fügen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis über den Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzung bei und senden
uns die Unterlagen kurzfristig zu.
Sie können diese Erklärung auch nutzen, wenn die Voraussetzung in absehbarer Zukunft entfällt und der Ter-
min hierfür bereits feststeht. Auch in diesem Fall benötigen wir zur Bestätigung des Termins einen Nachweis.
Bereits jetzt möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Wiederinkraftsetzung des unterbrochenen
Versicherungsschutzes von einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden muss, wenn die bedingungs-
gemäße Frist von zwei Monaten schon überschritten ist.
Erhalten wir keine Unterlagen von Ihnen, gehen wir davon aus, dass die Voraussetzung für die Anwartschaftsversicherung weiterhin besteht und führen den Vertrag unverändert fort.
Haben Sie noch Fragen, die wir gemeinsam klären können? Bitte sprechen Sie uns an.
Mit freundlichen Grüßen2
Schließen Sie am besten zusätzlich einen Optionstarif ab, auch wenn die meisten Optionstarife befristet sind. Ein Optionstarif ist das eingekaufte Versprechen zu einem bestimmten Zeitpunkt in die PKV wechseln zu können, ohne dass dann Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.
Die Zeit, wo Sie nur eine Anwartschaft oder Option unterhalten, zählt nicht zu absolvierten den Versicherungsjahren. Das bedeutet, dass zeitlich gestaffelte Leistungen wie die Zahnstaffel, die Beitragsrückerstattung etc. während dieser Zeit nicht in die nächsthöheren Stufen wechseln.
Nach Kenntnis des Autors ist die Allianz Private Krankenversicherung zum Januar 2022 der einzige Anbieter, der einen lebenslangen Optionstarif anbietet und deren Zeit im Optionstarif wie voll versicherte Jahre zählen,3 was keine Empfehlung für die Gesellschaft oder deren Tarife darstellt.
Unterschied kleine & große Anwartschaft vs Optionstarif
Die Unterschiede der zwei Anwartschaften gegenüber einem Optionstarif.
Große Anwartschaft (Sparanwartschaft) |
Kleine Anwartschaft (Risikoanwartschaft) |
Optionstarif | |
|---|---|---|---|
| Versicherbarer Personenkreis | GKV, teils PKV | GKV | GKV, teils PKV |
| Versicherte Leistungen | Optional | nein | nein |
| Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung | ja | ja | ja |
| Sicherung der bestehenden Alterungsrückstellungen | ja | nein | nein |
| Bildung von neuen Alterungsrückstellungen | ja | nein | nein |
| PKV-Tarifbeitrag zum alten, günstigeren Eintrittsalter | ja | nein | nein |
| Zieltarife | Meist ein Zieltarif | Ein Zieltarif | Je nach Options-Tarif |
| Laufzeit | unbefristet | unbefristet | oft befristet |
| Auflösende Bedingung | ja | ja | oft ja |
Kosten (gestaffelt nach Alter) |
bis zu 55% des Tarifbeitrags4 | bis zu 10% des Tarifbeitrags | Bis zu 15% des Tarifbeitrags |
Große Anwartschaft
(Sparanwartschaft)
Kleine Anwartschaft
(Risikoanwartschaft)
Kosten
(gestaffelt nach Alter)
Grafik 291 – Darstellung der Unterschiede zw. großer und kleiner Anwartschaft
Die kleine AWV ist so günstig, da nur die Gesundheitsverschlechterung zu bepreisen ist. Die Höhe (und damit der Beitrag) hängen von der Schärfe der Risikoprüfung ab.5 Ein höherer Beitrag ist tendenziell besser. Gleiches gilt für die Optionstarif, die deshalb teurer sind, weil hier eine negative Risikoselektion (Gesunde<>Kranke; Tarifauswahl) erfolgen kann.
Die Pflegepflichtversicherungsanwartschaft ist für (Berufs-)Soldaten und Polizisten interessant, denn nach der freien Heilfürsorge kann eine PKV abgeschlossen werden. Nur im hohen Alter ist fraglich, ob die Gesundheitsprüfung bestanden wird. Eine Anwartschaft beugt dem vor.
Meistens „lohnt“ sich die große Anwartschaft, weil die bisher gebildeten Altersrückstellungen nicht verloren gehen, sowie zusätzlich welche aufgebaut werden. Auf mittlere und lange Sicht ist die niedrigere Eintrittsprämie nach Umwandlung der Anwartschaft in eine PKV die erhöhten Anwartschaftskosten wert!
Achten Sie darauf, dass die Anwartschaft auch Krankengelder beinhaltet. Gerade bei Soldaten und Polizisten, die nicht zwingend dauerhaft im verbeamteten Staatsdienst bleiben ist dies wichtig.
Sie können gleichzeitig eine Anwartschaft, Optionstarife sowie Zusatzversicherung haben, auch bei verschiedenen Versicherungen. Achten Sie auf die Sonderkündigung, wenn jeweils die Versicherungsfähigkeit wegfällt.
Die Anwartschafts-Berechnung muss bei der PKV angefordert werden. Sie kann zumeist nicht vom Vermittler geleistet werden.
Selbst wenn Sie schon einen starken Tarif haben, ergibt es Sinn sich über Optionen Gedanken zu machen, weil es medizinischen Fortschritt gibt, den Sie sonst ggf. verpassen. Ein klassisches Beispiel ist die Kinderwunschbehandlung, die vielen alten Tarifen nicht bekannt war.
Wenn Sie nur die alten Alterungsrückstellungen sichern möchten, könnten Sie hilfsweise die Vollversicherung in eine Krankenzusatzversicherung umwandeln, wo diese angerechnet werden. Dieses Umwandlungsrecht muss tariflich verankert sein. Die kleine Anwartschaft wäre dann additiv zu wählen.
Anwartschaften sowie Optionstarife sind „Friss-oder-stirb!“-Pakete, bei denen kein Verhandlungsspielraum herrscht. Sie sollten sich der Grenzen im Klaren sein. Auch gilt, dass für die Inanspruchnahme der Umwandlung der Anwartschaft Fristen gelten, teils nur zwei Wochen nach Wegfall der Versicherungspflicht.
Vorsicht Laufzeit-Falle – Das Kleingedruckte
Leider sind die oben genannten Eckpunkte nicht immer so eindeutig in den Bedingungen umgesetzt. Bei manche PKV ist der Optionstarif eingeschränkt(er) als eine Anwartschaft. Beispiele mit Zitat:
| Barmenia KV AG | Hallesche KVaG |
|---|---|
|
I. Versicherungsfähigkeit |
Nach dem Tarif Mehr Optionen können folgende Personen versichert werden: – Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind; – Personen, die Anspruch auf Heilfürsorge haben; – Personen, die in der privaten Krankenversicherung in Deutschland (PKV) versichert sind. Ausgenommen davon sind Personen, für die eine Krankheitskosten-Vollversicherung (einschließlich Beihilfe-Tarife) bei der Barmenia besteht. Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Optionen gibt es nicht. Das Höchstalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Optionen beträgt 50 Jahre.6 |
Versicherungsfähig sind Personen bis zu einem Eintrittsalter von 44 Jahren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, Anspruch auf Familienversicherung haben oder z.B. aufgrund eines Wahltarifs für eine bestimmte Zeit an eine GKV gebunden sind und bei Versicherungsbeginn im Tätigkeitsgebiet des Versicherers wohnen.7 |
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen
Nach dem Tarif Mehr Optionen können folgende Personen versichert werden:
– Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind;
– Personen, die Anspruch auf Heilfürsorge haben;
– Personen, die in der privaten Krankenversicherung in Deutschland (PKV) versichert sind. Ausgenommen davon sind Personen, für die eine Krankheitskosten-Vollversicherung (einschließlich Beihilfe-Tarife) bei der Barmenia besteht.
Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Optionen gibt es nicht. Das
Höchstalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Optionen beträgt 50 Jahre.6
Versicherungsfähig sind Personen bis zu einem Eintrittsalter von 44 Jahren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
pflichtversichert sind, Anspruch auf Familienversicherung haben oder z.B. aufgrund eines Wahltarifs für eine bestimmte Zeit
an eine GKV gebunden sind und bei Versicherungsbeginn im Tätigkeitsgebiet des Versicherers wohnen.7
Sie können erkennen, dass die Barmenia ein großzügigeres Höchstaufnahmealter bietet, auch parallel zu einer anderen PKV versichert sein kann und für Personen, die schon PKV fähig wären, aus bestimmten Gründen aber noch warten möchten. Auch ein Abschluss aus dem Ausland heraus ist möglich.
Dagegen müssten Sie bei diesem – zugegeben alten – Tarif der Halleschen diverse Einschränkungen in Kauf und genau zum Zeitpunkt des erstmöglichen Wechsels wechseln, weil das Recht sonst verfällt, womit dieser Optionstarif die gleichen Nachteile hat, wie eine Anwartschaft.
Quellenangaben
- §28 VVG Obliegenheitsverletzung https://dejure.org/gesetze/VVG/28.html
- 2024-09-28 Gothaer KV AG – Schreiben an einen VN – VSNR 98.XXXXXX – Voraussetzung der Anwartschaftsvereinbarung
- 2020-09-18 AssCompact – Allianz Private Krankenversicherung überarbeitet Optionstarif https://www.asscompact.de/nachrichten/allianz-private-krankenversicherung-%C3%BCberarbeitet-optionstarif?from=2020-09-18%2008%3A30&to=2020-09-21%2007%3A30&pid=332593&source=newsletter&nnid=1727#
- 2022-11-09 APKV – Informationsrundschreiben K 07/2022 – Anlage 1c – Seite 1 – Tarif AMBSU im Neugeschäft | Beispielhafter Beitrag, Abweichungen je nach PKVU
- 2013-09-13 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare – S. 298 ff – https://www.mathematik.uni-muenchen.de/~lenckner/PKV_Aktuar_2013_2013_09_09.pdf
- 2020-11 Barmenia KV AG – Dokument K 5183 1120 DT – Seite 1., Punkt „A. Vorbemerkungen“
- 2014-14 Hallesche KVaG – Dokument PM 77u – Seite 1, Punkt „I. Versicherbarkeit“

