Die Beihilfesätze sind in verschiedenen Gesetzen geregelt, z. B. der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen,1 auch Bundesbeihilfeverordnung genannt. In einigen Bundesländern sind die Regelungen abweichend. Meist bekommt der Primärversicherte 50% Beihilfe, die sich ab dem 2. Kind oder zur Pension erhöht. Ehepartner und Kinder unter bestimmten Einkommen sind oft ebenfalls beihilfefähig. Sie erhalten zumeist mehr Beihilfe als der Primärversicherte. Speziell Hessen und Bremen haben viele abweichend (oft negative) Sonderregeln! Der Dienstherr bzw. die Personalabteilung informieren Sie auf Nachfrage.
Gewährung von Beihilfe
Beihilfeberechtigung (§2 BVO)
Zur Vorlage beim Krankenhaus
bei der Universitätsverwaltung
der privaten Krankenkasse
Hiermit bestätigen wir, dass XXXXXXXXXXXXXXXXx, als Beamtin des Landes Nordrhein-Westfalen z. Z. in Krankheitsfällen Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe im Rahmen der Verordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen vom 05.11.2009 (BVO) hat für
sich selbst
die Ehegattin/den Ehegatten
Kind/er:
Der Beihilfebemessungssatz beträgt ab dem 01.11.2023 50%.
Bei einer Zuordnung des Kindes XXXXXXXXXXXXXx beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz 70%
Freundliche Grüße
Unterschrift
Gewährung von Beihilfe
Beihilfeberechtigung (§2 BVO)
Zur Vorlage beim Krankenhaus
bei der Universitätsverwaltung
der privaten Krankenkasse
Hiermit bestätigen wir, dass XXXXXXXXXXXXXXXXx, als Beamtin des Landes Nordrhein-Westfalen z. Z. in Krankheitsfällen Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe im Rahmen der Verordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen vom 05.11.2009 (BVO) hat für
sich selbst
die Ehegattin/den Ehegatten
Kind/er:
Der Beihilfebemessungssatz beträgt ab dem 01.11.2023 50%.
Bei einer Zuordnung des Kindes XXXXXXXXXXXXXx beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz 70%
Freundliche Grüße
Unterschrift
Grafik 25 – 2023-11-17 Bestätigung der Beihilfe über Dienstherren
Bekommt also ein Beamter x% Beihilfe, so muss er einen Restkostentarif mit x% abschließen. Ändert sich seine Beihilfe, muss er auch den Restkostentarif zeitnah anpassen. Diese Anpassung der PKV muss zeitnah innerhalb einer Frist erfolgen, ansonsten wird eine Gesundheitsprüfung fällig.
Beihilfe erhalten Beamte, solange ein Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld besteht.
Anbei finden Sie eine nicht vollständige Übersicht der häufigsten Beihilfe-Sätze, welche nicht alle Sonderregeln berücksichtigt, die es gibt. Speziell in Hessen und Bremen muss oft genauer gerechnet werden, da beispielsweise familien- und personenbezogene Bemessungssätze erhoben sowie teils vermischt werden. Teils werden für Pensionäre nochmals abweichende Bemessungssätze verwendet. Diverse Sonderregeln können im Einzelfall zum Tragen kommen.
Bitte beachten Sie, dass für die Gewährung der Wahlleistungen von einigen Bundesländern eine Art versicherungsähnliche Prämie erhoben wird!
Disclaimer: Die Beihilfevorschriften unterliegen steten Änderungen, die der Autor nicht ständig nachhält. Die u. g. Pauschalwerte sollten daher nur als vereinfachte Orientierung angesehen werden!
| Ambulant | Stationär | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beihilfe | Primär | min. 2 Kinder | Ehegatte | Kind | Regelleistung | Wahlleistung |
| Bund | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | =ambulant |
| Bayern | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | =ambulant |
| Baden-Württemberg | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | =ambulant |
| Nordrhein-Westfalen | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | =ambulant |
| Rheinland-Pfalz | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | =ambulant |
| Sachsen | 50% | 90% | 90% | 90% | =ambulant | =ambulant |
| Sachse-Anhalt | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | =ambulant |
| Thüringen | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | =ambulant |
| Berlin | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | 0% |
| Brandenburg | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | 0% |
| Hamburg | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | 0% |
| Mecklenburg-Vorpommern | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | 0% |
| Niedersachsen | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | 0% |
| Saarland | 50% | 70% | 70% | 80% | =ambulant | 0% |
| Schleswig-Holstein | 50% | 90% | 70%-90% | 80% | =ambulant | 0% |
| Beihilfe | Primär, ledig | Primär, verheiratet/ verwitwet | Regelleistung Ledig-verh./verw. |
Wahlleistung Ledig-verh./verw. |
||
| Hessen | 50%-85% | 55%-85% | =Primär | =Primär | 65%-70% | 65%-70% |
| Bremen | 50%-85% | 70% | 70%-80% | 80%-85% | 50%-70% | 0% |
Regelleistung
Ledig-verh./verw.
Wahlleistung
Ledig-verh./verw.
Als Faustformel gilt, dass wo keine Wahlleistungen vom Bundesland gewährt wird, auch keine Wahlleistungen im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden können, z. B. in Niedersachsen etc.
Priester waren früher pauschal zu 50% und die Angehörigen zu 70% Beihilfe berechtigt, wobei analog der Bundesbeamten ausgelegt wurde. Heute werden die Beihilfe-Sätze von den Diözesen festgelegt.2
Für EU-Beamte, Abgeordnete gelten oft andere Grenzen (zumeist 80% oder 66,67%), wobei eine Abstimmung auf spz. Tarife in Bezug auf das GKFS3 notwendig sind.
Die Höhe der Beihilfe unterliegt Änderungen, wobei trotz leerer Haushaltskassen vereinzelt Wahlgeschenke gemacht werden, z. B. in Sachsen, wo die Beihilfe teils auf 90% angehoben wurde.4
Was ist bezüglich der Wahlleistungen der Beihilfe zu beachten?
Hier gilt: ganz oder gar nicht! Wenn Sie beispielsweise Wahlleistungen im Krankenhaus in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dafür oft einen kleinen Beitrag gegenüber der Beihilfe zahlen. Das ist wie ein Versicherungsbeitrag bei der Beihilfe zu verstehen, da Sie sonst auf allgemeine Leistungen beschränkt sind, womit Sie keinen Zugang zu Wahlleistungen im Krankenhaus hätten.
Sie müssen sich zu Dienstbeginn (Fristbeginn zum Ernennungstag bzw. Übergabe der Ernennungsurkunde) dauerhaft für oder gegen diese Wahlleistungen entscheiden, wobei eine Änderung dieser Entscheidung nur in seltenen Ausnahmen revidiert werden kann. Beispiel:
Was muss ich veranlassen, damit ich Beihilfe zu Wahlleistungen in
Anspruch nehmen kann?
Sie müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von
fünf Monaten, in der ausschließlich
das Wahlrecht ausgeübt werden kann, gegenüber dem
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg auf einem
besonderen Vordruck erklären, ob Sie Beihilfe zu den Aufwendungen für
Wahlleistungen ab Beginn in Anspruch nehmen wollen oder
nicht.5
Ferner heißt es (sic!):
Erklärung nach § 6a Abs. 2 Beihilfeverordnung (BVO zum Beihilfeanspruch auf Wahlleistungen) Beihilfenummer Anspruch auf Beihilfe zu den Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus besteht nur dann, wenn hierfür ein monatlicher Beitrag von 22 € von den Bezügen einbehalten wird. Zu den Wahlleistungen gehören die Wahlleistung Unterkunft bis zur Höhe des Zweibettzimmerzuschlags und wahlärztliche Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung). Kann der Wahlleistungsbeitrag nicht von den Bezügen einbehalten werden, wird er zum 15. des jeweiligen Monats fällig. Die Rechtslage – siehe unten – ist mir bekannt. Ich gebe daher folgende Erklärung ab: |
|
|---|---|
Ja, ich werde für mich und meine berücksichtigungsfähigen Angehörigen Beihilfen zu den Aufwendungen für Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Ich bin damit einverstanden, dass dafür ein monatlicher Beitrag von 22 € von meinen Bezügen einbehalten wird. Der Betrag ist ab dem Monat des Beginns der Beihilfeberechtigung abzuziehen. Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. |
Nein, ich werde für mich und meine berücksichtigungsfähigen Angehörigen Beihilfen zu den Aufwendungen für Wahlleistungen nicht in Anspruch nehmen. Mir ist bekannt, dass diese Erklärung unwiderruflich ist und auch für meine beihilfeberechtigten Hinterbliebenen gilt.6 |
Erklärung nach § 6a Abs. 2 Beihilfeverordnung (BVO zum Beihilfeanspruch auf Wahlleistungen)
Beihilfenummer Anspruch auf Beihilfe zu den Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus besteht nur dann, wenn hierfür ein monatlicher Beitrag von 22 € von den Bezügen einbehalten wird. Zu den Wahlleistungen gehören die Wahlleistung Unterkunft bis zur Höhe des Zweibettzimmerzuschlags und wahlärztliche Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung). Kann der Wahlleistungsbeitrag nicht von den Bezügen einbehalten werden, wird er zum 15. des jeweiligen Monats fällig. Die Rechtslage – siehe unten – ist mir bekannt. Ich gebe daher folgende Erklärung ab:
Ja, ich werde für mich und meine berücksichtigungsfähigen
Angehörigen Beihilfen zu den Aufwendungen für Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Ich bin damit einverstanden, dass dafür ein monatlicher Beitrag von 22 €
von meinen Bezügen einbehalten wird. Der Betrag ist ab dem
Monat des Beginns der Beihilfeberechtigung abzuziehen. Mir
ist bekannt, dass ich diese Erklärung jederzeit ohne Angabe
von Gründen widerrufen kann.
Wenn Sie diese Wahlleistungen nicht versichern, dann leistet auch der Beihilfe-Ergänzungstarif dafür nicht. Dieser leistet nur für Leistungen, die Sie nicht anderweitig versichern könnten.
Warum ist der Beihilfeergänzungstarif so wichtig?
Der Beihilfeergänzungstarif ist ein Nadelöhr bei Beamten, der in der Zukunft hohe Bedeutung haben wird, davon ausgehend, dass die Beihilfe weitere Leistungskürzungen vornehmen wird, die über den Baustein abgefangen werden können. Die Qualitätsunterschiede sind riesig! Bereits mit Einführung der Sozialtarife gingen Experten davon aus, dass Leistungskürzungen der Beihilfe bis hinunter auf das Niveau des Basistarifs als verfassungskonform anzusehen sind. Da sie „in ihrer gegenwärtigen Gestalt nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“ zählt, sind Änderungen jederzeit möglich.7 So ist bei vielen Beihilfe-Stellen bei Privatkliniken eine Begrenzung auf die gesetzlichen Abrechnungsmodalitäten der DRG-Pauschale, KHEntgG sowie der BPflV üblich, aus denen erhebliche Zuzahlungsrisiken hervorgehen, weil sie nicht beihilfefähig sind, z. B. in Niedersachen.8 Sowas kann über den Ergänzungstarif abgefangen werden.
Was geschieht, wenn sich die Beihilfevorschriften ändern?
Werden die Leistungen ausgeweitet, ist der PKV-Schutz teils zu hoch. In solchen Fällen erlauben Versicherungen in der Regel die formlose Reduktion, wie im beigefügten Beispiel der Barmenia.
… mit beigefügtem BK-Aktuell wurde darüber informiert, dass seit dem 24.11.2021 Beamtenanwärter aus dem Bundesland Hessen einen höheren Beihilfe-Anspruch haben. Dies gilt auch für alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Das bedeutet, dass hessische Beamtenanwärter, die bereits nach den Tarifen BVA(U), BVD(U), BVS(U) und BVEL(U) versichert sind, ihre Leistungsstufen anpassen können. Da sich die Beihilfe für die meisten Anwärter erhöht, können die Leistungsstufen bei der Barmenia reduziert werden.
Insgesamt sind ungefähr 209 Verträge im Maklervertrieb von der Anpassung betroffen. Eine kurze Erklärung, warum die Rede von „ungefähr 209 Verträgen“ ist:
Die Verträge in der Liste wurden wie folgt ermittelt:
> Ermittlung aller ungekündigt versicherten Personen;
> davon die, die in den Tarifen BVA bzw. BVAU (mit
Leistungsstufe zwischen 30 und 50) und
> BVS3 bzw. BVS3U (mit Leistungsstufe zwischen 20 und 35)
versichert sind.
Damit wird klar, wieso die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es könnten Anwärter aus Hessen fehlen, die andere Tarife führen (z. B. keine Anwärtertarife). Es handelt sich somit vielmehr um eine Annäherung an den Bestand. Datenstand der Auswertung ist der 22.11.2021(iHP-Datenstand).
Es wurde abgestimmt, dass der Umstellungsprozess so einfach wie möglich sein soll.
Daher reicht eine kurze schriftliche Bestätigung der Kunden
per E-Mail zur gewünschten Umstellung.
Liegt eine Maklervollmacht vor, reicht eine Bestätigung des
Maklers aus.
Herzliche Grüße aus Berlin9
Schwieriger wird, wenn die Beihilfe Leistungen streicht. Hier sind die Versicherungen angehalten, dass über entsprechende Tarife – z. B. den Beihilfeergänzungstarif – die Lücken aufgefangen werden können. Weder gibt es dazu eine Pflicht, noch muss die Versicherung diese Tarife ohne Zugangsschranken anbieten, z. B. Gesundheitsfragen, Altersgrenzen etc.
Achtung: Wenn sich die Beihilfe anderweitig ändert – z. B. von 70% auf 50% fällt, da die Beihilfe erhöhenden Kinder das Höchstalter überschreiten – muss eine Änderung binnen sechs Monaten angezeigt werden, da sonst Ausschlüsse oder Zuschläge verlangt werden können.10
Beihilfe-Ergänzungstarif Positivbeispiel Alte Oldenburger
Die Alte Oldenburger hatte für 1€ den Beihilfeergänzungstarif erweitert und im Rahmen der BET-Plus-Aktion allen Bestandsversicherten ohne Zugangsschranken angeboten, ohne dass es eine gesetzliche Änderung gab, die es notwendig machte. Positiver Bestandskundenservice!
Tarifeinführung zum 01.05.2020
Tarif BET Plus – der neue Beihilfeergänzungstarif
Zum 01.05.2020 haben wir einen zusätzlichen Beihilfeergänzungstarif (BET Plus) eingeführt. Der BET Plus steht Ihnen ab sofort in unserem Onlinerechner zur Verfügung. Die unabhängigen Software-Häuser haben wir bereits über unseren neuen Tarif informiert. Neben den Inhalten aus dem bekannten Beihilfeergänzungstarif BET bietet Ihnen dieser Baustein noch umfangreichere Leistungen, um den Versicherungsschutz zu optimieren: …
Grafik 26 – Alte Oldenburger Mailing 2020-06-09 BET-Plus-Aktion auch im Bestand
Beihilfe-Ergänzungstarif Positiv- & Negativbeispiel AXA/DBV
Es ist nicht unüblich, dass PKVU im Rahmen von Beihilfe-Änderungen versuchen den Vertrieb anzukurbeln. Vereinfacht ausgedrückt: Du sparst Beihilfe, daher kannst Du mehr Beihilfe-Ergänzung einkaufen, wie am u. g. Beispiel (sic!) der AXA/DBV erkennbar:
Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,
einige
Bundesländer erhöhen zur Zeit die
Beihilfesätze für ihre Beamtinnen und Beamten.
Dadurch können die Restkostentarife und deren Beiträge reduziert werden- eine gute Nachricht.
!!! Aber- die Beihilfe zahlt nicht alles !!!
Auch die Beihilfe kennt Begrenzungen. Sie erstattet nicht alle Krankheitskosten zum vollen Beihilfeprozentsatz.
Für Beihilfeberechtigte können also beträchtliche Kosten verbleiben – keine gute Nachricht.
Je höher der Beihilfebemessungssatz, desto größer auch die Lücken!
Dadurch werden leistungsstarke Beihilfeergänzungstarife noch unverzichtbarer- wir haben unser Angebot modernisiert und optimiert – wieder eine gute Nachricht und es wird noch besser!
Im Rahmen der Produkteinführung unserer neuen Beihilfeergänzungstarife (BN-Tarife) bieten wir Ihnen und unseren gemeinsamen Kundinnen und Kunden eine einzigartige Aktion an.
Wir gehen aktiv Kundinnen und Kunden zu und unterbreiten ihnen ein Angebot auf Umstellung in die neuen Beihilfeergänzungstarife ohne erneute Gesundheitsprüfung.11
In diesem Beispiel sei positiv erwähnt, dass die AXA/DBV auf alle Kunden zugeht und nicht nur auf die Gesunden oder jene, welche schon den Vorgänger-Tarif hatten. Dies ist nicht selbstverständlich, noch hätten Sie einen Anspruch auf solche Nachkäufe, wenn Sie ursprünglich „Mist“ eingekauft hätten. Blöd nur, dass die AXA/DBV in sich nicht stringent ist, denn bei der Aktion im Juni 2024 war man wieder wählerisch, denn es hieß:
Liebe Vertriebspartnerin, lieber Vertriebspartner,
wir im Rahmen der Produkteinführung unserer neuen
Beihilfeergänzungstarife (BN-Tarife) im Frühling dieses Jahres eine
Bestandsaktion durchgeführt.
In dieser Bestandsaktion haben alle Neukunden der letzten zwei
Jahre oder Neukunden mit Ausbildungskonditionen der
letzten drei Jahre sind, ein Angebot erhalten.
Damit ältere Bestandskunden ebenfalls von den besseren Leistungen
unserer neuen Beihilfeergänzungstarife (BN-Tarife) profitieren
können, haben Sie jetzt die Möglichkeit dazu,
Ihre Kunden ebenfalls darauf anzusprechen. Für die Umstellung stellen
wir Ihnen ab sofort spezielle Umstellungsanträge zur
Verfügung – einen Antrag für den Wechsel in den Tarif BN-BU(A) und einen
Antrag für den Wechsel in den Tarif BN VisB-U (A)!
Das heißt, zur Antragstellung für die Umstellung in die neuen
Beihilfeergänzungstarife können Sie nun die beigefügten
Umstellungsanträge in der Anlage nutzen. Es werden ausschließlich diese
Formulare für die Umstellung von der Fachabteilung akzeptiert, daher
bitte bei interessierten Kunden die beigefügten Anträge ausfüllen und
unterschreiben lassen.
Aufgrund von Mehrleistungen ist hier nämlich eine Risikoprüfung erforderlich: …12
Der o. g. Umstellungsantrag hat Gesundheitsfragen, wenn auch einfache.13 Nicht jeder Bestandskunde kann profitieren.
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2021-11-29 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/
- Beihilfeordnung für Priester §3 Leistungsrecht https://www.kirchenrecht-ebfr.de/document/972
- „ohne Datum“, Aufruf 2023-06-21 AIACE International – GKFS (RCAM/JSIS), Gemeinsames Krankenfürsorgesystem der Institutionen der EU https://aiace-europa.eu/de/gkfs-rcam-jsis/
- 2023-09-01 Barmenia KV AG – BK-Aktuell – 09/2023 – News für Beamte aus Sachsen – S. 1
- 2022-02 Landesamt für Besoldung und Versorgung
Baden-Württemberg – Informationen zur Beihilfe bei stationärer
Krankenhausbehandlung
und zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Krankenhaus – Dokument LBV 305c1 – S. 3 https://lbv.landbw.de/documents/20181/42059/305c1.pdf/24ad975b-971b-4e19-b8e9-6e195c279531?download=true - 2018-09 KVBW Beihilfe – Erklärung nach § 6a Abs. 2 BVO – Dokument Beihilfeberechtigter Beihilfe BF 6a_2 – BW037061 – 09/2018
- 2008 MedR 26 – Einbeziehung der GKV in die PKV – Standard- und Basistarif als Gegenstand der Sicherstellung in der vertragsärztlichen Versorgung – S. 486 Die Einbeziehung der Beamten https://sci-hub.ru/10.1007/s00350-008-2227-3
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-21 Niedersächsisches Bundesamt für Bezüge und Versorgung – Krankenhaus https://www.nlbv.niedersachsen.de/beihilfe_heilfuersorge/beihilfe_allgemein/krankenhaus/krankenhaus-68234.html
- 2021-12-03 Barmenia KV AG – E-Mail – Beihilfeänderung Hessen
- §199 II Beihilfeempfänger https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__199.html
- 2024-03-08 AXA KV AG – Newsletter durch Key-Account – DBV – Unsere neuen Beihilfeergänzungstarife- einzigartige Bestandsaktion!
- 2024-06-14 AXA Konzern AG – E-Mail von Key Account Manager KV – Umstellungsanträge für den Wechsel in unsere neuen Beihilfeergänzungstarife sind da!
- 2024-01 AXA Konzern AG – Dokument 27932095 (01.24) – S. 2 https://newsletter.iwv-gruppe.de/dokumente/Umstellungsantrag_Tarif_BN_VisB-U(A)_27932095_0124_screen.pdf

