Es gibt verschiedene PKV-Anträge, da es keine gesetzliche Formvorschrift gibt. So können Sie den Original-Antrag der Versicherung verwenden oder bei einem freien Vermittler einen Einheitsantrag oder Aktionsantrag, die Abweichungen vom Originalantrag der Gesellschaft haben.
Auf diese alternativen Anträge gibt es keinen Rechtsanspruch, d. h. diese Angebote können zugangsbeschränkt sein. Die Antragsfragen unterscheiden sich je nach Gesellschaft und Beantragungsweg. Die Prüfung welcher Antragsweg der Beste ist, sollten Sie dem Fachmann überlassen, zumal Sie als Verbraucher oft gar nicht an die Formulare kommen.
Fairerweise sei angemerkt, dass hier in der Branche eine große Intransparenz herrscht, denn die linke Hand weiß teils nicht, was die rechte Hand tut. So ist z. B. die Württembergische Versicherung AG angeblich nicht Teil eines konkreten Einheitsantrags, dennoch kann man zu ihr Gesundheitsfragen beantworten sowie sonstige Angaben machen.1 Ob eine Beantragung damit glücken würde, vermag der Autor nicht zu sagen.
Es besteht das theoretische Recht, dass Sie die Angaben nicht beim Vermittler tätigen, sondern direkt mit der PKV kommunizieren. Die Ausübung dieses Rechts wird zumeist den Beratungsabbruch zur Folge haben, denn kein guter Berater wird seinen Ablauf durch ein derartiges Misstrauensvotum stören lassen, zumal er dennoch der Beraterhaftung unterläge!
Quellenangaben
- 2023-01KV Werk GmbH – Einheitsantrag Version 9 – Deckblatt u. S. 3-4

