Tipp für Praxisinhaber: Ergänzende bKV

Inhaltsverzeichnis

Einige Bausteine, die eigentlich in die PKV gehören, können über eine sog. betriebliche Krankenversicherung gelöst werden, kurz bKV. Die bKV ist eigentlich gedacht, um Mitarbeitern Zusatzleistungen zu gewähren, dabei sozialversicherungsrechtlich und steuerlich subventioniert. So kann beispielsweise der Praxisinhaber Zusatzversicherungsschutz für seine Mitarbeiter einzukaufen. Bis zu 50€/Monat (Stand 2025-01) pro Mitarbeiter brutto gleich netto als sog. Sachlohn,1 da die Zahlung bis zu dieser Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei ist.2 Für die Mitarbeiter und sich selbst, denn der Praxisinhaber kann berücksichtigt werden. Je nach Tarif auch Angehörige der Mitarbeiter oder des Praxisinhabers. Einige Vorteile der bKV sind:

  • 100% Betriebsausgabe (private PKV-Bausteine oft nicht)

  • Keine Gesundheitsfragen

  • Keine Selbstbeteiligung

  • Hohe Bindungswirkung der Mitarbeiter (z. B. könnte Fortbestand der Zusatzversicherung von Praxiszugehörigkeit abhängig gemacht werden)

  • Lohneffizientere Betriebsausgabe als Barlohn, da weder Steuern noch Sozialversicherung

  • Einige bKV erlauben die Abrechnung über den Arbeitgeber (z. B. Zahnleistungen, Vorsorge etc.)

100% Betriebsausgabe (private PKV-Bausteine oft nicht)

Keine Gesundheitsfragen

Keine Selbstbeteiligung

Hohe Bindungswirkung der Mitarbeiter (z. B. könnte Fortbestand der Zusatzversicherung von Praxiszugehörigkeit abhängig gemacht werden)

Lohneffizientere Betriebsausgabe als Barlohn, da weder Steuern noch Sozialversicherung

Einige bKV erlauben die Abrechnung über den Arbeitgeber (z. B. Zahnleistungen, Vorsorge etc.)

Da nahezu alle Bereiche einer PKV auch über eine bKV ergänzt werden können, ergeben sich hier für Praxisinhaber Gestaltungsmöglichkeiten.

Quellenangaben

  1. 2018-08-13 Haufe Personal – Steuerliche Behandlung der bKV https://www.haufe.de/personal/hr-management/betriebliche-krankenversicherung/steuerliche-behandlung-der-bkv-beitraege_80_269814.html
  2. §8 II S11 EStG – Einnahmen https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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