Einige Bausteine, die eigentlich in die PKV gehören, können über eine sog. betriebliche Krankenversicherung gelöst werden, kurz bKV. Die bKV ist eigentlich gedacht, um Mitarbeitern Zusatzleistungen zu gewähren, dabei sozialversicherungsrechtlich und steuerlich subventioniert. So kann beispielsweise der Praxisinhaber Zusatzversicherungsschutz für seine Mitarbeiter einzukaufen. Bis zu 50€/Monat (Stand 2025-01) pro Mitarbeiter brutto gleich netto als sog. Sachlohn,1 da die Zahlung bis zu dieser Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei ist.2 Für die Mitarbeiter und sich selbst, denn der Praxisinhaber kann berücksichtigt werden. Je nach Tarif auch Angehörige der Mitarbeiter oder des Praxisinhabers. Einige Vorteile der bKV sind:
100% Betriebsausgabe (private PKV-Bausteine oft nicht)
Keine Gesundheitsfragen
Keine Selbstbeteiligung
Hohe Bindungswirkung der Mitarbeiter (z. B. könnte Fortbestand der Zusatzversicherung von Praxiszugehörigkeit abhängig gemacht werden)
Lohneffizientere Betriebsausgabe als Barlohn, da weder Steuern noch Sozialversicherung
Einige bKV erlauben die Abrechnung über den Arbeitgeber (z. B. Zahnleistungen, Vorsorge etc.)
100% Betriebsausgabe (private PKV-Bausteine oft nicht)
Keine Gesundheitsfragen
Keine Selbstbeteiligung
Hohe Bindungswirkung der Mitarbeiter (z. B. könnte Fortbestand der Zusatzversicherung von Praxiszugehörigkeit abhängig gemacht werden)
Lohneffizientere Betriebsausgabe als Barlohn, da weder Steuern noch Sozialversicherung
Einige bKV erlauben die Abrechnung über den Arbeitgeber (z. B. Zahnleistungen, Vorsorge etc.)
Da nahezu alle Bereiche einer PKV auch über eine bKV ergänzt werden können, ergeben sich hier für Praxisinhaber Gestaltungsmöglichkeiten.
Quellenangaben
- 2018-08-13 Haufe Personal – Steuerliche Behandlung der bKV https://www.haufe.de/personal/hr-management/betriebliche-krankenversicherung/steuerliche-behandlung-der-bkv-beitraege_80_269814.html
- §8 II S11 EStG – Einnahmen https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html

