Tarifen ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Tarifen ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Inhaltsverzeichnis

Grundlegend ist alles gut, was dem Interessenten einen vereinfachten Zugang gibt. Aber in der Regel haben diese Tarife den Nachteil eingeschränkter Leistung oder (teils stark) erhöhter Beiträge, da die schlechten Risiken gegenfinanziert werden müssen. Manchmal ist aber ein guter Kompromiss möglich bzw. es ist die vereinfachte Eintrittsfahrkarte, um später mehr zu versichern.

Der Fokus sollte auf den erleichterten Zugang gelegt werden, denn für den kleinen Beitragsnachlass (idR 2-4%) eines Gruppenvertrags lohnt idR nicht, dass Sie sich in einem Kleinstkollektiv oder mit beschränkten Leistungen versichern. Außerdem sehen viele dieser Verträge eine geringere oder keine Vergütung vor, was zu Problemen mit dem Vermittler führen kann oder direkt zu einer Betreuung über die Versicherungs-Zentrale führt.

Arten der PKV-Verträge mit erleichtertem Zugang

Die „üblichen“ Zugangswege für eine vereinfachte Annahme sind:

  • Öffnungsaktion für Beamte (PKV-Verbandsaktion) binnen sechs Monaten nach Erstverbeamtung

  • Öffnungsaktion für Arbeitnehmer (PKV-Individualaktion) binnen sechs Monaten nach erstmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

  • Aktionsantrag oder Kombinations-Abschluss (PKV-Individualaktion) in Kombination mit anderen Produkten, z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Verbands- und Gruppengeschäft (PKV-Individualaktion), z. B. über Vereine, große Arbeitgeber, Gewerkschaften etc.

  • Aktions- oder Annex-Produkte (PKV-Individualaktion), bspw. wenn die Versicherung im Rahmen einer Bestandsaktion den erleichterten Zugang anbietet.

Öffnungsaktion für Beamte (PKV-Verbandsaktion) binnen sechs Monaten nach Erstverbeamtung

Öffnungsaktion für Arbeitnehmer (PKV-Individualaktion) binnen sechs Monaten nach erstmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Aktionsantrag oder Kombinations-Abschluss (PKV-Individualaktion) in Kombination mit anderen Produkten, z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung

Verbands- und Gruppengeschäft (PKV-Individualaktion), z. B. über Vereine, große Arbeitgeber, Gewerkschaften etc.

Aktions- oder Annex-Produkte (PKV-Individualaktion), bspw. wenn die Versicherung im Rahmen einer Bestandsaktion den erleichterten Zugang anbietet.

Der Fokus bei diesen Verträgen sollte auf den erleichtern Zugang gelegt werden. Gut ist, wenn Sie die Wahl haben oder ein Risikozuschlag erhoben wird oder Sie ein Moratorium zeichnen. Ein Moratorium ist ein zeitlich begrenzter Leistungsausschluss für versicherte Diagnosen.

In der Beratung werden Sie wahrscheinlich am Anfang auf dieses Thema hingewiesen, da ein erfahrener Berater absehen können sollte, ob und wie ein vereinfachter Zugang ggf. notwendig würde.

Beispielhafter Gruppenvertrag der DKV

Anbei ein Beispiel der DKV für zwei ältere Russland-Kriegsflüchtlinge, die sonst nur im Basistarif hätten versichert werden können, weil dort Annahmezwang herrscht. Da der Mann Ingenieur ist, konnte er Mitglied im VDI1 werden und so über deren Gruppenvertrag eine Annahme erzwingen.

Beitrittserklärung vom 07.12.2022

von

Gruppenkopfnummer:

Versicherungsnummer:

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Besondere Vereinbarungen

  • Aufgrund unserer medizinischen Prüfung für folgende Personen:

Aufgrund unserer medizinischen Prüfung für folgende Personen:

Name, Geburtsdatum Gesamtbeitrag Zuschlag Gesamtbeitrag mit Zuschlag

, 18.05.1960 817,51 80,33 897,84

, 11.04.1960 817,51 2.470,56 3.288,07

Grafik 214 – Gruppenvertragsbeispiel DKV mit Angebot vom 10.01.2023

Der Ehegatte konnte mit einem Zuschlag von nur 80,33€ in einem PKV-Tarif (mit 1.600€ Selbstbeteiligung) versichert werden. Für die Ehefrau ist aufgrund des erhöhten Zuschlags (Starkes Übergewicht, Bluthochdruck, Bandscheibenschädigung, Schilddrüsenprobleme) ein taktisches Vorgehen notwendig. Möglich wären, dass man direkt den Basistarif wählt. Oder man kauft erst den teuren, hochwertigen Schutz ein, stellt dann auf den Basistarif um (wo keine Zuschläge erhoben werden), stellt dann wieder auf den hochwertigen Tarif um (vgl. §204 VVG; PKV interner Tarifwechsel) und vereinbart einen Ausschluss für die Mehrleistungen der o. g. Diagnosen, zahlt jedoch keinen Zuschlag.

Quellenangaben

  1. „ohne Datum“, Aufruf 2023-01-10 Verein Deutscher Ingenieure e.V. – https://www.vdi.de/

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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Wie unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Krankenversicherung wirklich?

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