Wenn ein Student arbeitet, so kann er seine Vergünstigung in der Krankenversicherung gefährden. Um zu prüfen ob und wie viel Beitrag er zahlen muss oder ob gar eine Rückkehr in die GKV droht, wenden Sie bitte das u. g. Schema an.
| Dauerhafte Beschäftigung | |||
|---|---|---|---|
| Arbeitszeit | irrelevant | ≤ 20 Std./Woche | > 20 Std./Woche |
| Entgelt | ≤ 450€/Monat | > 450€/Monat | > 450€/Monat |
| KV & PV & Arbeitslosenversicherung | 13% Pauschalbeitrag, falls Kasse | Versicherungsfrei | Versicherungspflichtig, allgemeiner Beitrag |
| Rentenversicherung | Versicherungsfrei, 15% Pauschalbeitrag | Versicherungspflichtig, allgemeiner Beitrag | Versicherungspflichtig, allgemeiner Beitrag |
Wer keinen dauerhaften Arbeitsvertrag hat, z. B. Call-Center-Agent oder studentische Hilfskraft, wird anders beurteilt. Dies gilt auch für Arbeit auf Abruf, z. B. Promotion, Wahlkampfhelfer etc.
| Gelegenheitsarbeit / Aushilfen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zeitliche Grenze | ≤ 3 Monate oder 70 Tage | > als 3 Monate oder 70 Tage | > als 3 Monate oder 70 Tage | > 3 Monate, nur in den Semesterferien |
| Berufsmäßige Ausübung? | ≤ 3 Monate oder 70 Tage | ≤ 26 Wochen | > 26 Wochen | ≤ 26 Wochen |
| KV & PV & Arbeitslosenversicherung | beitragsfrei | Beitragsfrei | Beitragspflicht, allgemeine Beiträge | Beitragsfrei |
| Rentenversicherung | Beitragsfrei | Beitragspflicht, allgemeine Beiträge | Beitragspflicht, allgemeine Beiträge | Beitragspflicht, allgemeine Beiträge |
Für Praktikanten gelten eigene Regeln. Ob es sich um ein vorgeschriebenes oder freiwilliges Praktikum handelt, ergibt sich aus den Ausbildungsvorschriften, z. B. Studien- oder Prüfungsordnung. Pflichtig bedeutet, dass Beiträge abgeführt werden müssen.
| Sachverhalt | KV PV |
Arbeitslosen-versicherung | Renten-versicherung |
|---|---|---|---|
| Vorgeschriebenes Vorpraktikum ohne Entgelt | Pflichtig | Pflichtig | Pflichtig |
| Vorgeschriebenes Vorpraktikum mit Entgelt | Pflichtig | Pflichtig | Pflichtig |
| Vorgeschriebenes Zwischenpraktiken mit/ohne Entgelt und Immatrikulation | Versicherungsfrei | Versicherungsfrei | Versicherungsfrei |
| Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ohne Entgelt | Versicherungsfrei | Versicherungsfrei | Versicherungsfrei |
| Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum mit Entgelt | Pflichtig, wenn weder 20h-Job noch 450€-Job noch kurzfristige Beschäftigung | Pflichtig, wenn weder 20h-Job noch 450€-Job noch kurzfristige Beschäftigung | Pflichtig, wenn weder 20h-Job noch 450€-Job noch kurzfristige Beschäftigung |
| Vorgeschriebenes Nachpraktikum ohne Entgelt | Pflichtig | Pflichtig | Pflichtig |
| Vorgeschriebenes Nachpraktikum mit Entgelt | Pflichtig | Pflichtig | Pflichtig |
| Nicht vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt | Versicherungsfrei | Versicherungsfrei | Versicherungsfrei |
| Nicht vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt | Pflichtig, Ausnahmen möglich | Pflichtig, Ausnahmen möglich | Pflichtig, Ausnahmen möglich |
KV
PV
Wann verliere ich den günstigen Studenten-Beitrag?
Bei gesetzlich pflichtversicherten Studenten- all jene, die sich nicht zu Studienbeginn auf Antrag haben befreien lassen – endet die günstige Studenten-GKV entweder mit Ablauf des Semesters der letzten Einschreibung bzw. Immatrikulation oder dem 30. LJ. Hinderungsgründe existieren.1 Eine PKV kann dann sinnvoll sein, und sei es als Optionstarif/Anwartschaft.
Bei den PKVU hängt dies von den Tarifbedingungen ab, wobei ähnliche Regeln genutzt werden, wie für GKV-Studenten. Lediglich die Altersgrenze wird oft bis zum 40. LJ verlängert, weil bis zu diesem Zeitpunkt günstige Tarife ohne Alterungsrückstellungen möglich sind.
Zwar gibt es Versicherte, welche möglichst lang in den günstigen Studententarifen bleiben möchten, um vermeintlich Geld zu sparen, doch ist dies eine dumme Idee! Lesen Sie dazu das Kapital Alterungsrückstellungen.
Quellenangaben
- §190 SGB V Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__190.html

