Zwar können innerhalb der PKV-Beitragsentlastungstarife abgeschlossen werden, welche auch steuerlich anrechenbar sind, aber es gibt keine gesetzliche Verpflichtung der Anbieter Einmalzahlungen anzubieten. Auch die Form ist frei. So gab es in der Vergangenheit zwar Anbieter, welche Einmalzahlungen in die Beitragsentlastungstarife anboten (z. B. Allianz oder Barmenia), jedoch waren dies Ausnahmen, von denen kein Anspruch auf allgemeine Gültigkeit abgeleitet werden kann. Aufgrund niedriger Zinsen gehen diese Angebote zurück.
Steuersparen durch Einmalbeitrag
Steuersparen durch Einmalbeitrag
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Autor & PKV Experte

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