Die Beiträge zur Krankenversicherung können von der Steuer in beliebiger Höhe abgesetzt werden, auch wenn der Betrag für die Vorsorgeaufwendungen (der gedeckelt wäre) überschritten wird.1
Durch Vorauszahlung der Beiträge können Steuereffekte in das Jahr der Vorauszahlung vorgezogen werden, da das steuerliche Abflussprinzip auch für Vorauszahlungen gilt!2 Da die Krankenversicherung in Deutschland hochpreisig ist sowie in beliebiger Höhe von der Steuer angesetzt werden kann, blockiert sie meist den Freibetrag der Vorsorgeaufwendungen, den man mit anderen Versicherungen wie der Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeit, Risikolebensversicherung etc. füllen könnte. Durch die Vorauszahlung können Sie den Freibetrag für die folgenden Jahre freischaufeln. Ausgaben, die ohnehin getätigt werden, können so steueroptimiert verauslagt werden.
Die Vorauszahlung ist begrenzt auf maximal 3,0 Jahresbeiträge. Achten Sie darauf, dass es abzugsbeschränkte Vorauszahlungen gibt,3 weshalb Sie immer im Vorfeld mit Ihrer PKV und dem Steuerberater sprechen sollten. Internetrechner bieten nur eine grobe Orientierung.4 Selbst vermeintliche Fachmagazine machen hier ständig Fehler, beispielsweise indem Sie den abzugsfähigen Anteil nach Grenzsteuersatzberechnung mit dem Freibetrag gleichsetzen und daher viel zu hohe Steuereffekte suggerieren.5
Zudem muss die PKV kein Angebot für eine Vorauszahlung unterbreiten, da sie es in ihren Tarifbedingungen ausschließen kann. Somit bedarf es jedes Mal einer individuellen Anfrage.6
Achten Sie darauf, dass Sie nicht durch eine etwaige Beitragsrückerstattung den Steuervorteil kannibalisieren.
Die Meldungen an die Krankenversicherung, das Finanzamt sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgen automatisch, weshalb Betrugsversuche schwer bestraft werden. Anbei ein Beispiel von einem Bestandskunden, der eine Vorauszahlung geleistet hat.
Versicherungsnummer: Versicherungsnehmer: geboren Steuer-Identifikationsnummer: |
||||
|---|---|---|---|---|
Versicherte Person: Geboren Steuer-Identifikationsnummer: Korrektur aufgrund geänderter Daten Beiträge zur Krankenversicherung |
||||
| Jahr in dem die Zahlung oder Erstattung erfolgte | Gezahlter Beitrag für Basisschutz *) |
Erstatteter Beitrag für Basisschutz *) |
||
| 2014 | 2.760,61 | 0,00 | ||
Besondere Meldung bei Vorauszahlung von Beiträgen Im Jahr 2014 wurden Beiträge über den Januar 2015 hinaus gezahlt. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den sogenannten vertraglich geschuldeten Beitrag für das Jahr 2014 gesondert zu melden und hier zu dokumentieren. Hierbei handelt es sich um den im Jahr 2014 fälligen Beitrag zur Basiskrankenversicherung ohne Anteile zur Beitragsminderung nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieser vertraglich geschuldete Beitrag beträgt 2.587,30 EUR. *) Hinweise zu den aufgeführten Werten siehe Rückseite. Diese Daten wurden an die Deutsche Rentenversicherung Bund übermittelt. |
Grafik 174 – Beiträge zum Basisschutz der Krankenversicherung
Versicherungsnummer:
Versicherungsnehmer:
geboren
Steuer-Identifikationsnummer:
Versicherte Person:
Geboren
Steuer-Identifikationsnummer:
Korrektur aufgrund geänderter Daten
Beiträge zur Krankenversicherung
Gezahlter Beitrag für
Basisschutz *)
Erstatteter Beitrag für
Basisschutz *)
Besondere Meldung bei Vorauszahlung von Beiträgen
Im Jahr 2014 wurden Beiträge über den Januar 2015 hinaus gezahlt. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den sogenannten vertraglich geschuldeten Beitrag für das Jahr 2014 gesondert zu melden und hier zu dokumentieren. Hierbei handelt es sich um den im Jahr 2014 fälligen Beitrag zur Basiskrankenversicherung ohne Anteile zur Beitragsminderung nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieser vertraglich geschuldete Beitrag beträgt 2.587,30 EUR.
*) Hinweise zu den aufgeführten Werten siehe Rückseite.
Diese Daten wurden an die Deutsche Rentenversicherung Bund übermittelt.
Im o. g. Beispiel konnten 2760,61€ Vorauszahlung für 2015 schon im Jahr 2014 angesetzt werden. Außerdem hatte der Kunde im Jahr 2015 seinen Freibetrag für andere Versicherungen frei. Für Selbstständige ist dies meist eine sehr lohnende Alternative.
Quellenangaben
- §10 I 3 a) EStG „ohne Titel“ https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
- §11 II EStG „ohne Titel“ https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
- §11 EStG „ohne Titel“ https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
- „ohne Datum“, Aufruf am 2021-09-01 Software für Vorsorge und Finanzplanung GmbH & Co. KG – Vorauszahlung https://software.vorsorge-finanzplanung.de/kvoptimierer/vorauszahlung.xhtml
- 2024-01-18 Focus Online – Zwei Steuer-Effekte | Mit diesem Trick sparen Privatversicherte bis zu 5000 Euro im Jahr Steuer-Trick: So sparen Privatversicherte bis zu 5000 Euro im Jahr Steuer-Trick: So sparen Privatversicherte bis zu 5000 Euro im Jahr – FOCUS online
- 2023-07-13 experten-netzwerk GmbH – Falschberatung wegen fehlender Möglichkeit der Beitragsvorauszahlung? https://www.experten.de/2023/07/falschberatung-wegen-fehlender-moeglichkeit-der-beitragsvorauszahlung/

