Beim Nachweis der Krankheitskosten können diese Zuzahlungen ggf. als sog. außergewöhnliche Belastung bei der Steuer mindernd angesetzt werden. Unberücksichtigt bleiben die sog. zumutbaren Belastungen. Ebenfalls keine Anwendung finden die Kosten für eine Diät bzw. gesonderte Ernährung.1 Strittig ist dies oft im Bereich der enteralen und parenteralen Versorgung, ungeachtet einer etwaigen Nicht-Leistung der Krankenkasse.2 Die zumutbare Belastung kann §33 EStG3 entnommen werden:
| bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte | Bis 15.340 EUR | über 15.340 EUR bis 51.130 EUR |
über 51.130 EUR | |
|---|---|---|---|---|
| 1. | bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und bei denen die Einkommensteuer | |||
| a) nach § 32a Absatz 1, | 5 | 6 | 7 | |
| b) nach § 32a Absatz 5 oder 6 (Splitting-Verfahren) zu berechnen ist; | 4 | 5 | 6 | |
| 2. | bei Steuerpflichtigen mit | |||
| a) einem Kind oder zwei Kindern, | 2 | 3 | 4 | |
| b) drei oder mehr Kindern | 1 | 1 | 2 | |
| Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. |
Der Nachweis muss dabei vor Beginn der Maßnahme bzw. Erwerbs bei Heil- und Hilfsmitteln ausgestellt sein, wobei Behörden und Krankenkassen sowie Krankenversicherung auf Verlangen des Steuerpflichtigen entsprechende Unterlagen erstellen müssen.4
Beachten Sie, dass zudem nicht jedwede Krankheitskosten geltend gemacht werden können, sondern zumeist nur medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Damit fallen frei verkäufliche Präparate zumeist aus. Nahrungsergänzungsmittel und Diätnahrung sind explizit nicht berücksichtigungsfähig. Jeweils ungeachtet eines etwaigen Selbstbehalts.5
Nachweise für die Selbstbeteiligung
Als Nachweis genügen:
Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Leistungen,6
Medizinische Vorsorge,7
Arznei- und Verbandsmittel8 und
Hilfsmittel9
ODER
Durch ein ärztliches Gutachten bzw. durch den MDK10 bei
Durch ein ärztliches Gutachten bzw. durch den MDK10 bei
Bade- und Heilkuren,
Psychotherapeutischen Behandlungen,
Auswärtige Unterbringung eines Kindes bei Behinderung oder Legasthenie,
Betreuung durch eine Begleitperson,
Medizinische Hilfsmittel, die gleichzeitig zum Gebrauch des täglichen Lebens dienen oder
Bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden.
Bade- und Heilkuren,
Psychotherapeutischen Behandlungen,
Auswärtige Unterbringung eines Kindes bei Behinderung oder Legasthenie,
Betreuung durch eine Begleitperson,
Medizinische Hilfsmittel, die gleichzeitig zum Gebrauch des täglichen Lebens dienen oder
Bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden.
Gerade der letzte Punkt kann schwierig sein, weil die gesetzlichen Krankenkassen gem. dem Wirtschaftlichkeitsgebot gezwungen sind nur ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlungskosten zu erstatten.11 Hier kann ein Vorteil einiger PKV-Tarife liegen. Das umständliche Verfahren sowie die komplexe Nachweispflichten für Kassenpatienten wurde vom BFH als zumutbar bestätigt.12 Es handelt sich dabei aber nicht um ein rechtsbindendes Instrument ohne einzelfallbedingte Abweichung, sondern nur um ein Steuerungselement, aus dem eine Mindestleistungspflicht entnommen werden kann.13
Die GKV hat aber auch Vorteile gegenüber der PKV, denn sie leistet beispielsweise für digitale Hilfsmittel (z. B. Sensoren, Lokalisationsdienste, Apps etc.). Außerdem haben die Versicherten einen Anspruch auf mehrkostenfreie Hilfs- und Pflegemittelversorgung, bei denen den Versicherten aktiv günstigere Lösungen angeboten sowie erklärt werden müssen.14 Zwar bieten einige PKV ähnliche Services an, jedoch sind sie nicht verbindlich. Dies kann als reformbedürftig betrachtet werden kann. Die PKV hat Bestrebungen hier besser zu werden.15
In Summe lässt sich festhalten, dass die GKV-Hilfsmittel-Versorgung den alten bisex PKV-Tarifen oft überlegen ist. Betrachten Sie dazu die Formulierung eines guten PKV-Anbieters, wo die kritischen Passagen rot hervorgehoben und rechts Kommentare eingefügt sind:
h) Hilfsmittel Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für technische Mittel und Körperersatzstücke (z. B. Prothesen, Epithesen und Haarersatz), die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, sowie für Behandlungs- und Kontrollgeräte. Dazu zählen auch Aufwendungen für orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen, Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Geh- und Stützapparate, Kunstaugen, Kommunikationshilfen (inklusive Gebärdendolmetscher) und künstliche Ernährung sowie die Anschaffung eines Blindenführtieres einschließlich der erforderlichen Trainingsmaßnahmen. |
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Unter den Versicherungsschutz fallen auch lebenserhaltende Hilfsmittel. Lebenserhaltend ist ein Hilfsmittel, wenn ohne seinen Einsatz unmittelbar eine lebensbedrohliche Situation entstehen würde (z. B. Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung, Überwachungsgeräte für Atmungs- und Herzfrequenz, Systeme zur Heimdialyse und zur Sauerstofftherapie). Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Anschaffung, Wiederbeschaffung, Reparatur und Wartung sowie Einweisung in den Gebrauch. |
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| Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Gegenstände mit geringem therapeutischen Nutzen, Geräte, die dem Fitness- und/oder Wellnessbereich zuzuordnen sind, ferner Bestrahlungsgeräte und TENS-Geräte, sonstige sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel (z. B. Fieberthermometer, Heizkissen, Massagegeräte) sowie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anschaffungszweck stehendes Zubehör, ferner Unterhaltungs- und Betriebskosten; Batterien sind jedoch eingeschlossen, wenn es sich um Spezialbatterien handelt, die nicht allgemein im Haushalt verwendet werden können. |
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Bei Hilfsmitteln – insbesondere bei kostenintensiven Hilfsmitteln – ist es empfehlenswert, der Barmenia vor Bezug einen Kostenvoranschlag vorzulegen. Gerne prüft der Barmenia Gesundheitsservice dann, ob ein Bezug zu günstigeren Konditionen möglich ist. Ein entsprechendes Angebot ist für Sie unverbindlich und freiwillig. |
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Die Aufwendungen der nachgenannten Hilfsmittel sind in folgender Höhe erstattungsfähig: – Brillen und Kontaktlinsen (auch bei einer Refraktionsbestimmung durch den Optiker) bis zu einem Rechnungsbetrag von 600,00 EUR für eine Sehhilfe. Ein Leistungsanspruch für den erneuten Bezug einer Sehhilfe entsteht nach zwei Jahren seit dem letzten Bezug. Vor Ablauf von zwei Jahren entsteht erneuter Anspruch für eine Sehhilfe bei einer festgestellten Veränderung der Sehschärfe von mindestens 0,5 Dioptrien; – orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.500,00 EUR pro Kalenderjahr. Die Erstattung beträgt je Hilfsmittel…100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.16 |
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h) Hilfsmittel
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für technische Mittel und Körperersatzstücke (z. B. Prothesen, Epithesen und Haarersatz), die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, sowie für Behandlungs- und Kontrollgeräte. Dazu zählen auch Aufwendungen für orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen, Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Geh- und Stützapparate, Kunstaugen, Kommunikationshilfen (inklusive Gebärdendolmetscher) und künstliche Ernährung sowie die Anschaffung eines Blindenführtieres einschließlich der erforderlichen Trainingsmaßnahmen.
Begrenzung auf technisch
Abschließende Aufzählung, d. h. Vorsorge & Prävention fehlen teils (z. B. Sucht, Erektionsprobleme, Ernährung etc.)
Künstliche Ernährung ist unvollständig (z. B. fehlt oral)
Begrenzung auf technisch
Abschließende Aufzählung, d. h. Vorsorge & Prävention fehlen teils (z. B. Sucht, Erektionsprobleme, Ernährung etc.)
Künstliche Ernährung ist unvollständig (z. B. fehlt oral)
Unter den Versicherungsschutz fallen auch lebenserhaltende Hilfsmittel. Lebenserhaltend ist ein Hilfsmittel, wenn ohne seinen Einsatz unmittelbar eine lebensbedrohliche Situation entstehen würde (z. B. Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung, Überwachungsgeräte für Atmungs- und Herzfrequenz, Systeme zur Heimdialyse und zur Sauerstofftherapie).
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Anschaffung, Wiederbeschaffung, Reparatur und Wartung sowie Einweisung in den Gebrauch.
Mittelbar lebenserhaltende Hilfsmittel, die künftige die Lebensqualität erhöhen?
Abschließende Formulierung, Verbrauchsmaterial ist nicht erwähnt
Mittelbar lebenserhaltende Hilfsmittel, die künftige die Lebensqualität erhöhen?
Abschließende Formulierung, Verbrauchsmaterial ist nicht erwähnt
Teilweiser Leistungsausschluss
Kostenrisiko für Versicherten
Schulungskosten, z. B. für Heimdialyse?
Teilweiser Leistungsausschluss
Kostenrisiko für Versicherten
Schulungskosten, z. B. für Heimdialyse?
Bei Hilfsmitteln – insbesondere bei kostenintensiven Hilfsmitteln – ist es empfehlenswert, der Barmenia vor Bezug einen Kostenvoranschlag vorzulegen. Gerne prüft der Barmenia Gesundheitsservice dann, ob ein Bezug zu günstigeren
Konditionen möglich ist. Ein entsprechendes Angebot ist für Sie unverbindlich und freiwillig.
Fehlendes Kostensteuerungselement
Risiko der erhöhten subjektiven Inanspruchnahme
Fehlendes Kostensteuerungselement
Risiko der erhöhten subjektiven Inanspruchnahme
Die Aufwendungen der nachgenannten Hilfsmittel sind in folgender Höhe erstattungsfähig:
– Brillen und Kontaktlinsen (auch bei einer Refraktionsbestimmung durch den Optiker) bis zu einem Rechnungsbetrag von 600,00 EUR für eine Sehhilfe. Ein Leistungsanspruch für den erneuten Bezug einer Sehhilfe entsteht nach zwei Jahren seit dem letzten Bezug. Vor Ablauf von zwei Jahren entsteht erneuter Anspruch für eine Sehhilfe bei einer festgestellten Veränderung der Sehschärfe von mindestens 0,5 Dioptrien;
– orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.500,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Erstattung beträgt je Hilfsmittel…100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.16
Sublimits werden nur gering angepasst, d. h. der Leistungspunkt wird durch Inflation schleichend entwertet
Sublimits werden nur gering angepasst, d. h. der Leistungspunkt wird durch Inflation schleichend entwertet
Der o. g. Tarif ist einer der leistungsstärksten, den es zurzeit auf dem deutschen PKV-Markt gibt. Dennoch hat auch er Lücken. Von Vergleichsprogrammen und Vermittlern wird aber
Beitragsvergleich mit Steuern sowie Zusatz-Krankenversicherung
Um einen korrekten Vergleich zu ermöglichen, müssen Sie die Prämien inklusive der Kosten von Zusatzversicherungen: einer ambulanten (teuer), stationären (mittel) sowie dentalen (günstig).
Anhand des Höchstbeitrags der GKV für Kinderlose in 2024 (1174,16€ bei der TK) ist im u. g. Bsp. ersichtlich, dass eine Hochleistungs-PKV im schlechtesten Fall bei gleichem Beitrag nach Steuern minimal teurer als die GKV wäre. Rechnet man aber noch die Kosten der Zusatzversicherung hinzu, ist die PKV günstiger.
Unter der Prämisse, dass zudem selten der GKV-Höchstbeitrag erreicht wird und die Pflegepflichtversicherung massiv günstiger ist, wird es noch günstiger.
Gleiches gilt, wenn abgespeckte PKV-Leistungen versichert werden, weil der steuerliche Rückfluss dann höher ist sowie der Grundbeitrag niedriger.
Grafik 168 – Vergleich Beitrag nach Steuern ohne sowie mit Zusatzversicherungen
Der o. g. Kunde zahlt nach Steuern theoretisch 30€ mehr als bei der GKV. Berücksichtigt werden müssen aber Zusatzversicherungen für ca. 70€, damit ein gleiches Leistungsniveau verglichen wird. Dann ist die PKV die günstigere Lösung, wie in den meisten Fäll oft der Eindruck erweckt, dass die PKV pauschal besser als die GKV sei, was falsch ist. Im Detail gibt es Unterschiede!
Quellenangaben
- §33 EStG Außergewöhnliche Belastungen https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
- Information aus persönlichen Gesprächen mit Mitarbeitern der APOSAN GmbH https://www.aposan.de/ sowie der rahm Zentrum für Gesundheit GmbH https://www.rahm.de/
- §33 III EStG Außergewöhnliche Belastungen https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
- §64 EStDVO https://dejure.org/gesetze/EStDV/64.html
- 2021-11-04 BFH – Az. VI R 48/18 https://openjur.de/u/2379074.html
- §2 SGB V Leistungen https://dejure.org/gesetze/SGB_V/2.html
- §23 SGB V Medizinische Vorsorge, https://dejure.org/gesetze/SGB_V/23.html
- §31 SGB V Arznei- und Verbandsmittel, Verordnungsermächtigung, https://dejure.org/gesetze/SGB_V/31.html
- §33 SGB V Hilfsmittel https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html iVm §139 SGB V Hilfsmittelverzeichnis, Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__139.html
- §275 SGB V Begutachtung und Beratung https://dejure.org/gesetze/SGB_V/275.html
- §12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/12.html
- 2018-02-21 BFH VI R 11/16 https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/734317/#
- 2020-12-16 GKV-Spitzenverband – Hilfsmittelverzeichnis https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp
- 2021-03-24 haufe.de – GKV-Hilfsmittelverzeichnis erhält knapp 4.000 neue Produkte https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen_sozialversicherung/GKV-Hilfsmittelverzeichnis-erhaelt-knapp-4000-neue-Produkte_242_539398.html?ecmId=32173&ecmUid=3635492&chorid=00511441&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2Fsozialwesen%2F69%2F00511441%2F2021-03-26%2FTop-News-GKV-Hilfsmittelverzeichnis-erhaelt-knapp-4000-neue-Produkte&fbclid=IwAR0qeCpFGBIMSVeWhDlOht8oFUc_rrAksIaUoRoLoAyJ8EhbuN3MajnIzBo
- 2021-08-04 AssCompact – PKV: Digitales Versorgungsgesetz hält Einzug https://www.asscompact.de/nachrichten/pkv-digitales-versorgungsgesetz-h%C3%A4lt-einzug?from=2021-08-04%2007%3A35&to=2021-08-05%2007%3A33&newstype=asscompnews&pid=332593
- „ohne Datum“, Aufruf 2021-03-26 Barmenia Krankenversicherung AG – Tarif einsA expert+ K 4610 0919 DT https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/bk/bedingungen_2/K4610.pdf

