Stationäre Psychotherapie

Inhaltsverzeichnis

Die stationäre Psychotherapie ist besonders für Kinder wichtig; aber nicht nur! Auch für Erwachsene nach einem Unfall, Trauerfall, Trauma etc. Die Kosten für einen Aufenthalt hier sind hoch vierstellig, bei längerer Dauer schnell hoch fünfstellig.

Und mit fast einer Millionen Leistungsfälle pro Jahr in 2020 nur für Kassenpatienten, ist es keine Randerscheinung, die ignoriert werden kann. Die stationäre Psychotherapie ist eine gängige Behandlung in der deutschen Medizin.

Die Leistungsfälle durch Drogenmissbrauch betragen dabei ca. 100.000 Fälle, womit es nicht auf ein Problem für Suchtkranke oder psychisch labile Menschen reduziert werden kann.1 Dabei sind ca. 80% der Fälle Einzelfälle und keine „psychischen Wracks“, die Multi-Diagnosen haben.2

Die Medizin ist mittlerweile der Ansicht, dass die stationäre Psychotherapie in vielen Fällen Vorteile (z. B. intensive Betreuung, therapeutische Vielfalt, geschützter Raum, Krisenintervention, etc.=) gegenüber der ambulanten Psychotherapie hat.3 Neben den Behandlungsvorteilen wird auch oft eine massiver Geschwindigkeitsvorteil erzielt, teils das zehnfache einer ambulanten Therapie.4

Die stationäre Psychotherapie sollte zeitlich unbegrenzt mitversichert sein.

Eine monetäre orientierte Verzerrung der Heilbehandler hin zur stationären Psychotherapie ist unwahrscheinlich. Therapeuten bzw. Psychater haben lange Wartelisten. Die GKV leistet umfangreich, besser als einige PKV-Tarife, speziell Alt-Tarife von vor der unisex-Einführung im Jahr 2009.

Aber Psychosomatische Kliniken müssen ab 2026 bei Kassenpatienten mit Leistungskürzungen5 rechnen, wenn sie den nötigen Personalschlüssel nicht unterhalten,6 was sowohl für Ärzte als auch Pfleger gilt. Der universelle Personalmangel ist unbestritten, dennoch sind diese Vergütungsabschläge mit höherrangigem Recht vereinbar, da genug Zeit zur „Umstellung“ bliebe.7 Dies wurde in mehreren Verfahren parallel bestätigt.8

Es damit zu rechnen, dass daher zunehmend Leistungen entweder privat abgerechnet werden oder ganz auf Privatzahler ausgelagert werden, womit es zum PKV-Fall würde, der wachsende Bedeutung gewinnt.

Mindestanforderung Stationäre Psychotherapie

Ohne Beschränkungen (z. B. zeitliche Limitierung) versichern.

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Optimum Stationäre Psychotherapie

Optimum entspricht dem Minimum.

Mindestanforderung Stationäre Psychotherapie

Ohne Beschränkungen (z. B. zeitliche Limitierung) versichern.

Optimum Stationäre Psychotherapie

Optimum entspricht dem Minimum.

Quellenangaben

  1. 2020-11-12 destatis Krankenhäuser Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) – https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Tabellen/pauschalierendes-entgeltsystem-psychiatrie-psychosomatik.html;jsessionid=2497476D057DC69959A2DC4405079F8C.internet732
  2. 2020-03 Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. – Report Psychotherapie 2020 S. 21 – https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjZuaSxgqzvAhWpmOAKHUsvCgUQFjAAegQIAhAD&url=https%3A%2F%2Fwww.presseportal.de%2Fdownload%2Fdocument%2F658807-dptv-report-psychotherapie-2020.pdf&usg=AOvVaw2jTOreiiTtsmUg8Q0BHkR5
  3. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) – Wann kann eine Behandlung im Krankenhaus ratsam sein? https://www.wege-zur-psychotherapie.org/die-behandlung-im-krankenhaus/
  4. 2004-09 Ärzteblatt.de – Stationäre Psychotherapie: Zehnmal schneller als ambulante Therapie – Heft 9 – S. 419 https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=43372
  5. §137 I SGB V Durchsetzung und Prüfung der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137.html
  6. §136a II SGB V Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__136a.html
  7. 2024-12-20 BSG – Stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik müssen Personaluntergrenzen einhalten https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024_37.html;jsessionid=0AC333DE9A58642A4F3E85EA26AFF87C.internet951
  8. 2024-12-19 BSG – Az. B 1 KR 16/23 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2024/2024_12_19_B_01_KR_16_23_R.html; 2024-12-19 BSG – Az. B 1 KR 17/23 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2024/2024_12_19_B_01_KR_17_23_R.html; 2024-12-19 BSG – Az. B 1 KR 19/23 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2024/2024_12_19_B_01_KR_19_23_R.html; 2024-12-19 BSG – Az. B 1 KR 26/23 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2024/2024_12_19_B_01_KR_26_23_R.html

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Walter Benda

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