Egal ob Standardtarif (STN), Basistarif (BTN) oder Notlagentarif (NLT), alle Sozialtarife sind nur eine Notlösung, die es zu vermeiden gilt!
Der PKV-Verband hat jeweils eine GbR gegründet, deren Vorstand er ist.1 Der PKV-Verband bestimmt einseitig die Leistungen im BTN und NLT, die er mit Vorbehalt der Aufsicht senken kann.2 Dabei orientiert er sich nur an der gesetzlichen Sozialversicherung, welche die Vorlage für viele Leistungen bietet.3 Er unterhält auch eine Broschüre zu den Sozialtarifen.4
Die Sozialtarife erfüllen damit eine Doppelfunktion: die Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen für Altversicherte bei gleichzeitigem Teil-Protektionismus der PKV. Unter anderem sollen weniger GKV-Rückkehrer die PKV verlassen, so dass diese nicht als Finanzierungsproblem der GKV zur Last fallen, während sie gleichzeitig Alterungsrückstellungen an die PKV-Kollektive vererben würden, womit diese durch Neukundensubvention das Problem noch verschärften.5
Seien Sie insbesondere vor Dienstleistern gewarnt, welche mit dem Notlagentarif ein Geschäftsmodell propagieren, dass zur Nichtzahlung veranlasst. Erzwingen Sie keine Umstellung in den Notlagentarif durch Nichtzahlung!
Im Notlagentarif darf eine PKV offene Forderungen von Ihnen mit Leistungen verrechnen, selbst wenn diese aus anderen, eigenständigen Verträgen stammen, etwa einem Krankentagegeld. Dies umfasst auch regulär nicht pfändbare Forderungen.6
Eine hohe Verzinsung der offenen Forderung – bei Versicherungen Säumniszuschläge genannt, welche die Verzugszinsen ersetzen – in Höhe von 1% aller Fehlbeiträge je begonnenen Monat dürfen erhoben werden.7 Die Rechtmäßigkeit dieser „Zinsen“ war nie strittig, auch wenn die formelle Begründung sowie der dazugehörige Zweck ggü. dem Bundesverfassungsgericht noch nachgereicht werden musste.8 Das OLG München hat als erstes die Rechtmäßigkeit von Verzugszinsen bei substitutiven Sozialtarifen bestätigt, auch im Notlagentarif (NLT).9
Wenn Sie in einem Sozialtarif sind, erhalten Sie eine neue Chipkarte, die Sie als Problemkunden offenbart.
Grafik 130 – Offenbarung als Problemkunde im Basistarif bei Praxishilfe10
Einige Ärzte verweigern die Behandlung, obgleich es verboten ist, weil sie zwar nach GOÄ abrechnen könnten, die Sozialtarife aber viel niedrigere Erstattungen haben. Der Arzt läuft Gefahr, dass seine Behandlung teilweise unbezahlt bleibt.11 Sie haben auch nur noch Anspruch auf die kollektivvertragliche Versorgung, also Kassenleistung. Rein privat liquidierende Ärzte und Krankenhäuser werden Sie deshalb mehrheitlich abweisen; oder Sie bleiben auf Differenzkosten sitzen. Leider weisen Sie auch einige regulär teilnehmende Ärzte aus wirtschaftlichen Gründen ab.12
Ärztevertretungen, beispielsweise die kassenärztliche Bundesvereinigung, geben offen im Internet Tipps, wie Ärzte den bereits geschundenen BTN-Versicherten über den Rahmen des gesetzlichen erlaubten hinaus mit Gebühren überziehen können und wie vorzugehen ist, damit diese Gebühren möglichst rechtssicher vereinbart werden können.13
Die Empfehlung in der Praxis lautet zu sagen, dass Sie Kassenpatient seien aber noch keine Chipkarte erhalten haben und daher die Rechnungen vorläufig selbst zahlen. Das mag gelogen sein, schützt Sie aber vor unbegrenzten Zuzahlungsrisiken. Alternativ müssen Sie sich als Versicherter eines Sozialtarifs offenbaren. Falls es zu Irritationen beim Heilbehandler führt, erklären Sie der Praxishilfe, dass Sie nur einen Kassentarif haben, weshalb auch nur Kassenleistungen abgerechnet werden können.
Was ist der Standardtarif?
Jeder Versicherte mit Abschluss bis 2009 darf unter bestimmten Bedingungen in den Standardtarif (STN). Er ist etwas besser als der Basistarif (BTN; Abschluss ab 2009)14. Da er für Neukunden nicht mehr zugänglich ist, wird er nur am Rande erwähnt.
Beide leisten in etwa Kassenleistungen und kosten ungefähr den Höchstbeitrag der GKV. Der Standardtarif wird ermäßigt um Ihre Altersrückstellungen, sowie Ihre zusätzlichen Entlastungstarife. Zudem hat er einen gesetzliche Höchst-Beitragsgarantie, die über einen unternehmensübergreifenden Ausgleich sichergestellt wird.15 Damit wird er deutlich günstiger als der Höchstbeitrag der Kasse sein. Dort existiert auch eine Art Familienversicherung für Ehegatten, wo beide Ehepartner für zusammen 150% der Einzelprämie versichert werden könnten.
Der STN teil viele Probleme mit dem Basistarif, etwa dass die Ärzte nur begrenzt Leistungen abrechnen dürfen,16 was Sie zu einem unerwünschten Problemkunden machen kann.
Alternativ zum Standardtarif könnten Altversicherte auch Grundschutz-Tarife zur Prämienreduktion erwägen. Dies ist oft eine preisgünstigere sowie teils leistungsstärkere Alternative.
Dies ist bei jedem PKVU unterschiedlich, denn die Kalkulation des STN ist brancheneinheitlich, wobei nicht jedes PKVU die Parameter der Einheitsberechnung erfüllt, z. B., weil es weniger Zinsen erwirtschaftet. Dann muss es einen Zuschlag über alle Kunden erheben, die sich im STN versichern könnten. Mit <1.000 Versicherten ist die Anzahl der Versicherten im BTN mit der o. g. Beitragsbemessung auf den Kassenhöchstsatz vernachlässigbar.17
Was ist der Basistarif?
Der Basistarif (BTN) ist ein Sozialtarif, der den alten Standardtarif (STN) als Sozialtarif ablöste.
Der Basistarif kostet fast immer den Höchstbeitrag der GKV, unabhängig von der Selbstbeteiligung. Alterungsrückstellungen finden nur theoretisch Anrechnung, da durch die hohen Risikopuffer nahezu immer der Kassenhöchstbeitrag überschritten wird. Daher sollten Sie immer die kleinste Selbstbeteiligung wählen. Dadurch entsteht eine finanzielle Obergrenze dessen, was ein PKV-Versicherter maximal zahlen muss, da Sie jederzeit in den Basistarif wechseln können.
Die Beitragsanpassungen (BAP) im BTN weichen von den allgemeinen Regeln des §203 VVG ab. Denn durch die branchenweite einheitliche Kalkulation bei gleichzeitiger Begrenzung auf den Maximalbeitrag der GKV, muss der BTN analog zur GKV steigen, ohne dass die üblichen Regeln einer PKV-BAP eingehalten werden müssen, solange er dabei unter dem GKV-Höchstbeitrag bleibt.18
Der Basistarif ist mittlerweile brancheneinheitlich gleich kalkuliert. Der PKV-Verband legt den Sicherheitszuschlag für den BTN (ΩBA) brancheneinheitlich fest, der im Jahr 2016 bei nur 1,2% lag.19 Am u. g. Beispiel sehen Sie, dass so selbst alte oder schwer kranke Menschen einen Schutz erhalten, obwohl diese eigentlich nicht versicherbar wären.
Internet: www.LKH.dee Lüneburg, 07.11.2020 |
||
|---|---|---|
| Ausfertigungsgrund: | ||
| Versicherungsnehmer | Vertragsstand gültig abb | Seite |
| 01.01.2021 | 1 von 1 |
Internet: www.LKH.dee
Lüneburg, 07.11.2020
| Versicherte Person | Zusammensetzung des Monatsbeitrags (in EUR): | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geb.datum | Geschlecht | Tarif | Beginn | Tarifbeitrag | Abschlag | Risikozuschlag | Sonstiges | Gesamt |
| tt.mm.1953 | M | BTN | 01.21 | 918,08 | -105,76 | 4896,60 | -4939,76 | 769,16 |
| PVN / Normal | 01.20 | 140,29 | -36,89 | 103,40 | ||||
| 872,56 |
| Monatlicher Gesamtbetrag für die Krankenversicherung in EUR: | 769,16 |
|---|---|
| Unter „Sonstiges“ ist ein Nachlass auf Risikozuschläge von 4896,60 EUR enthalten. | |
| Monatlicher Gesamtbetrag für die Pflegepflichtversicherung in EUR: | 103,40 |
| Monatlicher Gesamtbetrag in EUR: | 872,56 |
Grafik 131 – Basistarif mit ausgewiesenem Risikozuschlag aufgrund von Nichtversicherbarkeit
Der Risikozuschlag im Basistarif wird explizit ausgewiesen, jedoch nicht in Rechnung gestellt. Er verhindert aber den Wechsel in andere Tarife, weil er dann umgerechnet sowie erhoben würde. Daher sind Anbieter mit Modultarifen (=Bausteine) zu bevorzugen, weil durch einen internen Tarif-Wechsel nach §204 VVG zumindest eine partielle Verbesserung erzielt werden kann, beispielsweise im Zahnbereich.
Grundlegend erhalten die Empfänger von Transferleistungen einen hälftigen Zuschuss zur PKV, z. B. der Grundsicherung im Alter,20 als Empfänger von Bürgergeld21 etc. Die sozialen Zuschüsse werden mehrheitlich nicht an den Versicherten überwiesen, sondern direkt an die PKV gezahlt.22
Ist der Versicherte nicht im Basistarif versichert, wird maximal ein Zuschuss in Höhe des halben individuellen BTNs gezahlt.23
Im Falle von Bedürftigkeit kann der Beitrag des BTN halbiert werden. Bei Härtefällen zahlt die Arbeitsgemeinschaft, das Jobcenter oder die Sozialhilfe den Beitrag exklusive Selbstbeteiligung.
Zusatzversicherungen zum Basistarif sind theoretisch möglich, wobei hier kaum Gesellschaften Angebote unterbreiten, da Zusatzangebote nicht verpflichtend sind.
Im BTN herrscht ein Annahmezwang für die Versicherung, außer Sie wurden dort als Kunde bereits aus irgendeinem Tarif gekündigt, d. h. Ihnen wird eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen. Damit stellt der BTN teils die einzige Möglichkeit dar eine KV abzuschließen.
Die Leistungen entsprechen überwiegend den Leistungen der GKV. Da Sie aber formal PKV-Mitglied wären, gibt es Probleme in der Praxis. Die Erstattungen sowie die Auswahl der Behandler sind begrenzt auf das, was in der vertragsärztlichen Versorgung24 bzw. in Plankrankenhäusern25 geleistet würde, was der GKV-Erstattung und -Auswahl entspricht. Zwar gelten nicht die Budgetierungen der GKV, jedoch haben viele Behandler Probleme eine GOÄ-Rechnung für Privatpatienten so zu gestalten, dass ein BTN-Versicherter keine großen Zuzahlungsrisiken hätte.
Was ist der Notlagentarif?
Es ist ein Sozialtarif für jene, welche in Beitragsschulden geraten. Sie können nicht gezielt in den Notlagentarif (NLT) wechseln.
Bei Beitragsrückständen von mindestens zwei vollständigen Monaten werden Sie nach einer qualifizierten Mahnung in den Notlagentarif (NLT)zwangsüberführt. 26 Die Leistungen sind auf Akut- & Notfallbehandlung sowie Schwangerschaft beschränkt, wobei ähnliche Probleme wie im BTN auftreten. Dies entspricht weitestgehend den Leisten des Asylbewerber-Gesetzes.27
Besonderheit bei Beamten: Es existieren nur die Stufen 20, 30 und 50. Wenn der Beamte eine andere Stufe hat, wird immer auf die nächstpassende(n) Stufe(n) gerundet. Vereinzelt hilft es, wenn Versicherte des NLT „Praxen ohne Grenzen“ besuchen – eine dezentrale Idee, die oft über Verein organisiert wird – die durch Zusammenschluss sowie Spenden auch Krankenversicherungs-Leistungen für Personen ermöglicht, die keine Krankenversicherung haben. Dieser Ansatz wird jedoch von der Politik nur als Zwischenlösung gesehen, die durch ein funktionierendes, finanziertes Konzept abgelöst werden muss.28
Etwaige Alterungsrückstellungen werden stückweise aufgezehrt. Im Notlagentarif darf die Versicherung Rückstände mit Leistungsabrechnungen und Alterungsrückstellungen verrechnen.29 Auch etwaige Krankentagegeld-Leistungen sind aufrechnungsfähig. Sogar wenn es sich um rechtlich eigenständige Verträge handelt. Die freie Wahl zwischen Normaltarif und NLT soll dem Versicherten verwehrt sein.30
Die BaFin bestätigt auf Ihrer Homepage, dass Zusatzversicherungen während der Zeit des NLT auf Verlangen der Versicherung ruhen können.31 Die Auslegung der BaFin war strittig, zumal dem §193 VI VVG zuwiderlaufend, da getrennte Überweisungen mit Verrechnungsverbot vom VN getätigt werden könnten. Außerdem gibt es Drittanbieter, welche Zusatzkrankenversicherungen für PKV-Versicherte anbieten, beispielsweise der ehemalige Zahntarif „DentHappy“ der Vicuritas32 oder diverse Unterstützungskassen. Der BGH bestätigt die einseitige Verrechnung von Forderungen, auch aus formellen Drittverträgen sowie die daraus folgende einseitige erklärte Rückführung durch die PKV in den Normaltarif.33
Wenn es so weit kommt: Organisieren Sie eine getrennte Überweisung für die Pflegepflichtversicherung mit Verrechnungsverbot, damit zumindest das allgemeine Pflegerisiko gedeckt ist. Diesen kleinen Beitrag sollten Sie versuchen zu zahlen und aus dem Notlagentarif raushalten. Achten Sie jedoch darauf, dass die Leistungen der PVN nicht mehr als unpfändbar bei Beitragsrückständen gelten.
Hüten Sie sich insbesondere vor Dienstleistern, welche mit dem Notlagentarif ein Geschäftsmodell propagieren, dass zur Nichtzahlung veranlasst, um vermeintlich Geld zu sparen. Erzwingen Sie keine Umstellung in den Notlagentarif durch Nichtzahlung ihrer Versicherungsprämien!
Die Kalkulation des NLT ist uni-sex und uni-age, d. h. Alter und Geschlecht spielen keine Rolle, er erhebt immer die gleiche Prämie.34
In der Praxis kommt es oft vor, dass wenn Sie ein Härtefall werden und Hilfsbedürftigkeit im Sinne des SGB II oder XII einsetzt, der Träger der Transferleistung (z. B. Hartz-4 via Jobcenter) Sie in den Basistarif zwangsüberführen möchte. Dies ist nicht statthaft. Sie dürfen jederzeit entscheiden in Ihrem aktuellen Tarif zu bleiben und erhalten auch dafür den hälftigen Zuschuss, maximal bis zu der Höhe, die für gesetzlich Versicherte bzw. im Basistarif gezahlt würde. Sie müssen nicht wechseln, sondern könnten entscheiden Ihr bisheriges Leistungsniveau gegen anteiligen Beitrag beizubehalten. Droht ein Betragsrückstand, muss das Amt ein Eilverfahren binnen zwei Wochen durchführen. Das ist insofern wichtig, denn wenn Sie als Transferleistungsempfänger im NLT landen, dann erhalten Sie weniger Zuschuss vom Amt während gleichzeitig ein steigender Soll-Saldo aufgebaut wird. Daher ist auch die direkte Überweisung an das PKVU seitens des Amtes üblich.
Egal ob STN, BTN oder NLT, alle Sozialtarife sind nur eine Notlösung, die es zu vermeiden gilt! Dies gilt umso mehr, als dass der PKV-Verband die Leistungen in den Sozialtarifen definiert, sowie diese mit Vorbehalt der Aufsicht senken kann.
Welche Zusatzversicherungen gibt es bei Sozialtarifen?
Grundlegend alles, was das PKVU dem Versicherten zubilligt. In der Regel nichts, da kein gesetzlicher Zwang besteht. Möchten Versicherte in einem Sozialtarif dennoch zusätzliche Leistungen einkaufen, sind dem Autor per Stand 05-2023 die u. g. Tarife bekannt. Für Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Bitte beachten Sie, dass Tarifangebote grundsätzlicher Natur sind und die Versicherung Ihren Antrag willkürlich ablehnen kann, ohne dass sie dabei Gründe benennen muss.
| Stationäre Ergänzung in Sozialtarifen | |
|---|---|
| Die Bayerische | VIP Stationär Prestige – 1er Zimmer & Privatarzt VIP Stationär Smart – 1er Zimmer & Privatarzt |
| DKV | Krankenhaustagegeld bis 65€/Tag |
| SDK | S1, S10, S2, S20 – 1er/2er Zimmer & Privatarzt (nicht in Kombination mit STN abschließbar) |
| Württembergische | SGU – 1er Zimmer & Privatarzt |
VIP Stationär Prestige – 1er Zimmer & Privatarzt
VIP Stationär Smart – 1er Zimmer & Privatarzt
S1, S10, S2, S20 – 1er/2er Zimmer & Privatarzt
(nicht in Kombination mit STN abschließbar)
| Zahnergänzungen im BTN | |
|---|---|
| SDK | ZG20, ZG30, ZG50, ZG70 – Zahnersatz Max. 90% des Rechnungsbetrags inkl. Vorleistung BTN |
| Württembergische | ZGU30, ZGU50, ZGU70 – Zahnersatz BZGU20 – Zahnersatz u. Brille, Kombi mit ZGU30/50 mgl. |
ZG20, ZG30, ZG50, ZG70 – Zahnersatz
Max. 90% des Rechnungsbetrags inkl. Vorleistung BTN
ZGU30, ZGU50, ZGU70 – Zahnersatz
BZGU20 – Zahnersatz u. Brille, Kombi mit ZGU30/50 mgl.
Quellenangaben
- 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 83
- §158 II VAG Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif https://dejure.org/gesetze/VAG/158.html
- 2008 MedR 26 – Einbeziehung der GKV in die PKV – Standard- und Basistarif als Gegenstand der Sicherstellung in der vertragsärztlichen Versorgung – S. 482 https://sci-hub.ru/10.1007/s00350-008-2227-3
- 2025-04 PKV-Verband e.V. – Alternativen in jeder Lebenslage – Optionen für PKV-Versicherte https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Alternativen_in_jeder_Lebenslage_Brosch%C3%BCre_2025-04.pdf?utm_source=perplexity
- 2011 Roman Böckmann – Quo vadis, PKV? Eine Branche mit dem Latein am Ende? S. 76-78 ISBN 978-3-531-17928-5
- 2022-01 Versicherung und Recht kompakt – Zahlungsverzug des VN: VR darf mit rückständigen Prämienforderungen aufrechnen – S. 8-10
- §193 VI VVG – Versicherte Person; Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
- 2022-05-04 BVerfG – Az. 2 BvL 1/22 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/05/lk20220504_2bvl000122.html
- 2024-12-19 OLG München – Az. 25 U 2971/24 e https://openjur.de/u/2501468.html
- 2009-01-01 medisoftware Dipl. Phys. Jan Meincke – Der Basistarif bei Privatversicherten https://www.medisoftware.de/html/aktuelles/updates/artikel/import2009/artikel.php
- 2014-06-27 IWW Institut – Im Basistarif versicherte Patienten https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/privatliquidation-im-basistarif-versicherte-patienten-f77208
- 2015-10-06 Springer Nature Switzerland AG – PKV-Basistarif – Arzt darf Patienten ablehnen https://link.springer.com/article/10.1007/s00092-015-781-3
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-10-01 KZBV – Informationen zum Basistarif https://www.kzbv.de/basistarif.88.de.html#
- §152 VAG Basistarif https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__152.html
- §8 V KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
- §5b GOÄ Bemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifes der privaten Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__5b.html
- 2013-09-09 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung – S. 203-204
- 2025-04-02 OLG Karlsruhe – Az. 12 U 43 /24 https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001606716
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 123
- §32 IV SGB XII Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__32.html
- §26 SGB II Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html
- §26 V SGB II § 26 Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html
- 2021-07-22 LSG Niedersachsen-Bremen – Az. L 8 SO 246/19 https://openjur.de/u/2378725.html
- §75 SGB V Inhalt und Umfang der Sicherstellung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75.html
- §108 SGB V Zugelassene Krankenhäuser https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__108.html
- §153 VAG Notlagentarif https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__153.html
- §4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__4.html
- 2018-10-08 Abgeordnetenhaus Berlin – 25. Sitzung Wortprotokoll – S. 3
- 2017-05-05 BaFin Notlagentarif https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/Produkte/Kranken/Notlagentarif/notlagentarif_node.html?fbclid=IwAR2B_–T4PRHH8PB9KA9hhhUW9HyBrnSR3AYWLuneGNIVUIMWaoOob9a54Y#doc7906384bodyText6
- 2021-09-21 BGH – IV ZR 99/20 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=123022&pos=12&anz=793
- §193 VII S3 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-06-03 Tarif DentHappy https://denthappy.de/
- 2021-09-29 BGH – Az. IV ZR 99/20 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=123022&pos=21&anz=809
- §153 II VAG Notlagentarif https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__153.html

