Es gibt ein paar Vereine, Interessengemeinschaften bzw. Selbsthilfeeinrichtungen, die neben der gesetzlichen Krankenkasse sowie der privaten Krankenversicherung versuchen dem Wettbewerb beizutreten. Die dem Autor bekannten Beispiel sind als eingetragene Vereine organisiert. Beispielhaft genannt seien Artabana Deutschland Solidargemeinschaft e.V.,1 SOLIDAGO Bundesverband Solidargemeinschaft für Gesundheit e.V.,2 Samarita Solidargemeinschaft e. V.3 oder die Carta Mensch Stiftung Unterstützungskasse,4 deren umstrittene Tätigkeit von den PKV-Kritikern Aktuar Peter Schramm sowie dem Rechtsanwalt Dr. Johannes Fialia unterstützt wird5.
Die illegale Krankenkasse der Reichsbürger DeGeKa VVaG6 wäre tendenziell hier einzuordnen. Mitwirkende wurden von verschiedenen Gerichten verurteilt. Die Dokumente wurden nahezu inhaltsgleich von der Debeka übernommen, um so Verbraucher zu täuschen.7 Da Sie weder die Bedingungen einer GKV noch PKV erfüllt, illegal ist sowie wirtschaftlich irrelevant (<50 Vollversicherte, <10.000€ Jahresprämieneinnahmen)8, wird dieser Sonderfall nicht weiter berücksichtigt, zumal dieser regelmäßig von der BaFin die Tätigkeit verboten wird und Polizei-Razzien in deren Geschäftsräumen durchgeführt werden.9
Rechtliche und mathematische Probleme
Diese „Alternativen“ sind höchst umstritten, besaßen lange einen unklaren Rechtsstatus und bergen beachtliche Risiken für das Mitglied. Es gab lange keine klar zuständige Aufsichtsbehörde, da sich BVA und BaFin uneins waren. Es gab auch keine EU-Aufsicht (z. B. kein Solvency), zumal der Gesetzgeber eine dritte Säule der Versicherungssäule ausschloß. Lediglich dem BMG müssen alle fünf Jahre Pläne zur Finanzierbarkeit vorgelegt werden.10
Auch die Versicherungspflicht wird nicht immer erfüllt. Die Mehrheit der Gerichtsurteile ging zu Ungunsten der selbst ernannten Solidargemeinschaften aus.11
Zwar gab es die theoretische Möglichkeit, dass diese Solidargemeinschaften die Versicherungspflicht erfüllen,12 jedoch genügt ein faktischer Anspruch nicht,13 denn die Mitglieder haben keinen dauerhaft verbrieften Rechtsanspruch auf einen verbindlich festgelegten Leistungsumfang. Aber selbst, wenn theoretisch die Leistungen gem. Satzung geringer als bei einer GKV wären und keine entsprechenden Rücklagen gebildet werden, so entstünde dem Mitglied dennoch ein Anspruch wie Mindestens bei der GKV, deren Leistungen als Mindeststandard erbracht werden müssen. Davon dürfte theoretisch nicht via Satzung abgewichen werden. Den Mitgliedern der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen, wenn es dennoch geschieht.14 Daraus ergeben sich Rechtsunsicherheiten bezüglich der Leistung sowie der Beitragsfinanzierung.
Da sowohl die Finanzierung als auch die Rechtsgrundlage fraglich sind, sollten Sie von solchen Angeboten Abstand halten. Solche Angebote sind definitiv nicht mit einer PKV vergleichbar, denn bei der PKV gibt es einen regulär verjährenden, aber einklagbaren Leistungsanspruch und Alterungsrückstellungen.15
Anerkennung als substitutive KV trotz Problemen
Der Gesetzgeber hat Mitte 2021 rechtliche Erleichterungen für die Solidargemeinschaften geschaffen, so dass unter Umständen eine substitutive Krankenversicherung begründet werden kann.16 Seit dem 09.06.2021 via Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetzes (DVPMG) wurde eine dauerhafte Grundlage analog einer GKV geschaffen werden.17 Vereinzelte Finanzgerichte haben die Beiträge zu den Solidargemeinschaften analog der GKV anerkannt.18
Damit ist der einst unklare Status theoretisch lösbar. Die restlichen Kritiken bleiben bestehen:
Eine unklare, vermutlich nicht dauerhaft tragfähige Finanzierung, weshalb die Solidargemeinschaft eine Rückversicherung unterhalten muss.
Es fehlen Rücklagen für sehr teure Erkrankungen.
Eine Compliance existiert nicht.
Die Leistungen können gekürzt oder rationalisiert werden.
Es gibt keinen Kündigungsverzicht.
Es gibt keinen Annahmezwang für Anträge.
Eine unklare, vermutlich nicht dauerhaft tragfähige Finanzierung, weshalb die Solidargemeinschaft eine Rückversicherung unterhalten muss.
Es fehlen Rücklagen für sehr teure Erkrankungen.
Eine Compliance existiert nicht.
Die Leistungen können gekürzt oder rationalisiert werden.
Es gibt keinen Kündigungsverzicht.
Es gibt keinen Annahmezwang für Anträge.
Zu letztem Punkt ein Beispiel.
Keine Pflicht zur Aufnahme von Mitgliedern
Anträge können ohne Begründung oder Sachgrund abgelehnt werden! Beispiel:
Von: Info _ Samarita <info@samarita.de>
Datum: 20. Juni 2022 um 17:29:40 MESZ
An: E-Mail Empfänger
Betreff: Ihre Anfrage
Lieber GESCHLECHT NAME,
haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei der Samarita Solidargemeinschaft.
Wir haben Ihren Antrag geprüft, müssen Ihnen aber leider mitteilen, dass wir Sie nicht aufnehmen können.
Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen und der aktuellen Situation unserer noch relativ kleinen Gemeinschaft geschuldet. Ein Aspekt unserer Entwicklung ist, dass wir uns um ein ausgewogenes, organisches Wachstum der Gemeinschaft bemühen und daher bis auf Weiteres leider nicht allen Mitgliedswünschen entsprechen können.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen wir Ihnen alles Gute.
Mit den besten Grüßen
Vorstand 1 | Vorstand 2, Samarita Solidargemeinschaft e.V. 19
Zurzeit werden ca. 20.000 Personen als Mitglieder von Solidargemeinschaften geschätzt.20
Nach dem Verständnis des Autors müssen sich die Solidargemeinschaften gen GKV oder PKV entwickeln, da Ihr Hybridstatus zu Lasten der etablierten Systeme mit ehrlichen Beitragszahlern gehen. Da es keinen Annahmezwang gibt, Anträge abgelehnt werden können, teilweise Rückstellungen gebildet werden und die Funktionsweise eher wie eine Versicherung mit Kostenerstattung statt dem gesetzlichen Sachleistungsprinzip funktioniert, tendiert der Autor zur Einstufung gen PKV. Der PKV-Verband vertritt die Auffassung, nebst ähnlicher Kritik, dass eine Umwandlung der Solidargemeinschaft in einen deutlich strenger regulierten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit möglich wäre.21
Aufgrund der Struktur gehen Fachleute davon aus, dass schwer Kranke sowie Menschen ohne Krankenversicherungsschutz verstärkt die Solidargemeinschaften nutzen werden, da dort keine Strafbeiträge zu entrichten sind und der Gesundheitszustand sich nicht negativ auf den Beitrag auswirkt. Als überzogenes Beispiel wird ein gescheiterter Selbständiger ohne Krankenversicherung als rauchender Krebspatient in Psychotherapie diskutiert,22 der kaum versicherbar wäre.
Ergänzender Versicherungsschutz, z. B. Krankenzusatzversicherungen oder Anwartschaften, werden für Mitglieder der Solidargemeinschaften kaum angeboten, weil dieser fast ausschließlich für Mitglieder der GKV versicherbar ist und die PKV die Solidargemeinschaften im Rahmen der Tarifbedingungen nicht einschließt.23 Einzelne Tarife sehen keine GKV-Pflicht als Voraussetzungen vor und wären daher in dieser Kombination potenziell abschließbar.
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-05-10 Artabana Deutschland Solidargemeinschaft e. V. https://www.artabana.de/
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-05-10 Solidago Bundesverband Solidargemeinschaft e. V. https://solidago-bund.de/
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-05-10 Samarita Solidargemeinschaft e. V. https://www.samarita.de/
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-05-10 Carta Mensch Stiftung Unterstützungskasse https://www.ukasse.carta-mensch.de/
- 2017-05-16 Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala – Die Lösung laufender Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung https://www.fiala.de/die-loesung-laufender-beitragserhoehungen-der-privaten-krankenversicherung/
- 2017-08-14 BaFin – Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVaG: Verdacht des Betreibens unerlaubter Versicherungsgeschäfte https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2017/meldung_170814_DeGeKa.html
- 2022-09-08 Legal Tribune Online – AG Dresden zu Reichsbürger-Krankenkasse „DeGeKa“ Verfahren gegen vier Angeklagte eingestellt https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-dresden-illegale-krankenkasse-reichsbuerger-vier-verfahren-eingestellt/
- 2022-09-07 Reichsbürger-Krankenkasse hatte kaum Beitragseinnahmen https://www.versicherungsbote.de/id/4907797/Reichsburger-Krankenkasse-hatte-kaum-Beitragseinnahmen/
- 2023-11-29 BaFin – Pressemitteilung | 29.11.2023 – Unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte: BaFin durchsucht Objekte der Vereinigung „Königreich Deutschland“ https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2023/pm_2023_11_29_Vereinigtes_Koenigreich.html
- 2021-03-17 Deutscher Bundestag – Drucksache 19/27625 S. 109 Abs. 4 & 5 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/DVPMG_BT_bf.pdf
- 2018-12-01 Ärzte Zeitung – Solidargemeinschaft statt Krankenkasse https://www.aerztezeitung.de/Politik/Solidargemeinschaft-statt-Krankenkasse-232246.html
- 2018-12-14 GKV-Spitzenverband – Grundsätzlich Hinweise Auffangversicherungspflicht nach §5 I 13 SGB V vom 14.12.2018 https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/_jcr_content/par/download/file.res/GH%20vom%2014.12.2018.pdf
- §5 I 13 SGB V Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
- 2021-03-17 Deutscher Bundestag – Drucksache 19/27625 S. 110 Abs. 2 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/DVPMG_BT_bf.pdf
- §194 I BGB Gegenstand der Verjährung https://dejure.org/gesetze/BGB/194.html
- §176 SGB V Bestandschutzregelung für Solidargemeinschaften https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__176.html
- 2021-07-22 BMG – Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/dvpmg.html
- 2024-06-03 BASSG – Finanzgerichte bestätigen die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge an eine Solidargemeinschaft https://www.bassg.de/finanzgerichte-bestatigen-die-steuerliche-absetzbarkeit-der-beitrage-an-eine-solidargemeinschaft
- 2022-07-20 Samariter e.V. – Ablehnende E-Mail des Vorstands für einen Antrag eines ex PKV-Kunden
- 2021-06-30 procontra online – Solidargemeinschaften: Sinnvolle Alternative zu GKV und PKV? Finanznachrichten Versicherungen: Solidargemeinschaften: Sinnvolle Alternative zu GKV und PKV? (procontra-online.de)
- 2019-07-04 PKV-Verband – Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit – Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz – S. 2 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/MDK/PKV.pdf
- 2021-07-23 Facebook Diskussionsstrang in geschlossener Gruppe Finanzfachforum https://www.facebook.com/groups/finanzfachforum/posts/1685971804927120/?comment_id=1686016561589311&reply_comment_id=1686313388226295¬if_id=1626987549963061&ref=notif¬if_t=group_comment_mention
- „ohne Datum“, Aufruf 2021-09 E-Mail-Anfragen an verschiedene PKVU mit Kostenerstattungstarifen für GKV-Versicherte, darunter ARAG, Barmenia, BBKK, Deutscher Ring DKV, Münchener Verein, R+V, SDK, Signal Iduna, Württembergische

