Sie bekommen für die reguläre Entbindung und alle damit zusammenhängenden Behandlungen die tariflichen Leistungen. Nicht mehr und nicht weniger. Außer: Wenn ein PKV-Antrag gestellt wird, während die werdende Mutter schwanger ist, sehen viele Tarife die Beschränkungen auf Regelleistungen vor. Eine Ablehnung des Antrags aufgrund von Schwangerschaft wäre nicht rechtens, wegen Verstoß gegen das Diskriminierungsgebot. Wer bei den Antragsangaben lügt, der risikiert jedoch den kompletten Schutz bzw. muss hilfsweise in den teuren Basistarif, wo es ohnehin nur Regelleistungen gibt. Denn eine Schwangerschaft wird nur in Ausnahmen glaubhaft als unbekannt dargelegt werden können.
Beachten Sie, dass die Kindernachversicherung aufgrund der zu kurzen Vertragslaufzeit vor der Entbindung ggf. nicht möglich ist. Im Falle von Komplikationen drohen der Mutter finanzielle Folgen und der Nachwuchs bekommt ggf. keinen vollwertigen PKV-Schutz. Daher sollten Sie deutlich vor dem geplanten Entbindungstermin in die PKV wechseln oder nach der Entbindung.
Erste Versicherungen bieten während einer laufenden Normal-Schwangerschaft einen lückenlosen PKV-Schutz und verzichten auf die dreimonatige Frist für die Kindernachversicherung.1 Der Autor geht aus, dass weitere Versicherungen hier nachziehen werden.
Achtung: Ein PKV-Antrag bei laufender Schwangerschaft führt oft dazu, dass nur die Grundleistungen versichert sind, nicht jedoch die Wahlleistungen. Eine abschließende Liste existiert nicht, weshalb der u. g. Auszug als Momentaufnahme zu werten ist:
Wahlleistungen trotz Schwangerschaft erbringen lt. Kenntnis des Autors zzt. (2023-11) nur die Inter und die Gothaer, explizit nicht die Barmenia, Continentale, Gothaer oder Signal Iduna.
Quellenangaben
- 2022-12-06 Versicherungskammer Bayern – Newsletter – Neue Anträge und Zertifikate 2023 – positive Änderung bei Schwangerschaft im Neugeschäft

