Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit

Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit

Inhaltsverzeichnis

Vorab: Bitte prüfen Sie ehrlich, ob Sie wirklich Gewerbetreibender/Freiberufler sind oder nur Scheinselbstständiger. Es mag dem Ego einen Knick geben, doch viele Pseudo-Unternehmer erleben eine böse Überraschung, wenn sie plötzlich rückwirkend als Sozialversicherungspflichtig eingestuft werden, was zur Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen führt, ohne dass die PKV-Beiträge vollständig erstattungsfähig wären.

Zuletzt traft es die Berufsgruppe der Fitnesstrainer & -Coaches, welche zumeist in die „betriebliche Organisation eingebunden sind“ und daher als Arbeitnehmer zu bewerten sind, auch wenn sie „freie Mitarbeiter“ heißen.1

Mehrere Landesarbeitsgerichte (z. B. Hessen) bewerten Bauarbeiter, insbesondere Ausländer mit Gewerbe-Schein, als regelmäßig sozialversicherungspflichtig.2

Die gleichen Überlegungen gelten für Paketfahrer, Kiosk-Betreiber, diverse „Dozenten“, Schauspieler und Künstler, Handelsvertreter, Consultants, freie Praxismitarbeiter, „Subs“ (z. B. Handwerker), Call-Center-Agenten, Tele-Marketer, Promoter etc.

Sparen Sie sich das Sparen

Sparen Sie nicht am falschen Ende. 9/10 Selbstständigen wollen bei der PKV sparen, weil:

  • sie jung seien,

  • die Firma so viel Geld abwirft,

  • Kosten selbst getragen werden könnten,

  • man später beim Ehepartner in die Familienversicherung kann,

  • sich ins Ausland absetzen will und/oder

  • den „Consultor Maximus“ Super-Berater mit „Tricks“, die sonst keiner kennt…

sie jung seien,

die Firma so viel Geld abwirft,

Kosten selbst getragen werden könnten,

man später beim Ehepartner in die Familienversicherung kann,

sich ins Ausland absetzen will und/oder

den „Consultor Maximus“ Super-Berater mit „Tricks“, die sonst keiner kennt…

Kurzum: Alles Scheißdreck! Verzeihen Sie bitte die drastische Wortwahl! Dem Autor ist in 20 Jahren noch kein Fall untergekommen, wo ein sehr gut PKV-Versicherter sich darüber beschwert hätte, dass er beste Versorgung hatte. Sehr wohl sind ihm aber die Problemfälle untergekommen, die aus den o. g. „Überlegungen“ resultierten:

  • Altersarmut, weil der Billigtarif nicht genug Rückstellungen aufbaute aber im Alter überproportional teurer wurde.

  • Insolvenz, weil man sich das „zu teure“ Krankentagegeld gespart hat.

  • Siechtum, weil man durch zu hohe Selbstbeteiligung nicht mehr zum Arzt kann.

  • Ruinöse Selbstbeteiligungen, weil man den billigsten „Schutz“ gekauft hat, der teils noch unter Kassenniveau lag.

Altersarmut, weil der Billigtarif nicht genug Rückstellungen aufbaute aber im Alter überproportional teurer wurde.

Insolvenz, weil man sich das „zu teure“ Krankentagegeld gespart hat.

Siechtum, weil man durch zu hohe Selbstbeteiligung nicht mehr zum Arzt kann.

Ruinöse Selbstbeteiligungen, weil man den billigsten „Schutz“ gekauft hat, der teils noch unter Kassenniveau lag.

Völlig egal, wie gut Sie heute stehen, Sie haben nicht die Allmacht diesen Zustand für alle Ewigkeit unverändert fortzuschreiben! Bitte gehören Sie nicht zu den Idioten, die glauben mit der PKV sparen zu können und später problemlos in die Kasse zurückzukönnen. Dieser Fall ist die Ausnahme, das Scheitern die große Mehrheit.

Der Autor hat in zwei Jahrzehnten fast nur Versicherte erlebt, die es durch überhöhte Altersbeiträge bereut haben, weil die eingesparten Prämien nicht zurückgelegt, sondern verkonsumiert oder in einer Firma versenkt wurden. Die Folge sind überhöhte Beiträge im Alter oder eine monetär bedingte GKV-Rückkehr, wenn man die PKV durchschnittlich am stärksten benötigt: im Alter. Daher der Leitsatz:

Wer als Gewerbetreibender/Freiberufler nicht genug Geld für eine ordentliche PKV mit Alterungsrückstellungen hat, geht keiner Erwerbstätigkeit nach, sondern betreibt ein Hobby!

Wer als Gewerbetreibender/Freiberufler nicht genug Geld für eine ordentliche PKV mit Alterungsrückstellungen hat, geht keiner Erwerbstätigkeit nach, sondern betreibt ein Hobby!

In Grenz-Fällen (z. B. Berufsanfänger) ist eine GKV mit Optionstarif für eine spätere PKV zu erwägen.

Quellenangaben

  1. 2023-06-23 LSG Bayern – Az. L 7 BA 72 /23 B ER https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174239
  2. 2025-04-10 Haufe Personal – Gericht stellt abhängige Beschäftigung von Bauarbeitern fest https://www.haufe.de/personal/entgelt/bauarbeiter-sind-regelmaessig-abhaengig-beschaeftigt_78_646128.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

Walter Benda

Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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