Für nicht verheiratete Paare gibt es ein Wahlrecht, wo die Kinder zugeordnet werden. Sie können freiwillig Versicherte der PKV sein oder Familienversicherte der Kasse.
Praxisbeispiel: Eine Managerin aus Berlin, die PKV versichert ist. Der nichtverheiratete Partner und die drei Kinder sind in seiner Kasse und haben Krankenzusatzversicherungen eingekauft. Sollte das Paar heiraten, gilt zwingend das u. g. Schema zur Prüfung, wie die Kinder versichert werden müssen.
Normalerweise dürften begünstigende Bescheide nicht rückwirkend geändert werden.1 Das Begrüßungsschreiben einer GKV für die Familienversicherung genießt nicht diesen Vertrauensschutz, Die rückwirkende Aufhebung der unberechtigten Familienversicherung wurde von Gerichten bestätigt.2 Dies kann zur Insolvenz der Kinder führen, denn diese werden in Regress genommen, selbst wenn sie minderjährig waren und die Eltern den Fehler zu verschulden hätten. Rückgriffe auf über zehn Jahre sind dabei möglich.3
Prüfschema kostenfreie GKV-Familienversicherung |
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| Verheiratet | Nicht verheiratet | → |
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| Einkommen PKV-Versicherter | ||||
| ↓ | ↓ | |||
≥ größer/gleich JAEG (2025: 73.800€) |
< größer/gleich JAEG (2025: 73.800€) |
→ | ||
| ↓ | ||||
| Einkommen GKV-Versicherter | ||||
| ↓ | ↓ | |||
< kleiner PKV-Versicherter |
≥ größer/gleich PKV-Versicherter |
→ | ||
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Keine Familienversicherung Eigener Beitrag für Kinder in PKV oder GKV |
Grafik 34 – Prüfschema zur Familienversicherung für Kinder
Prüfschema
kostenfreie GKV-Familienversicherung
Kostenfreie GKV-Familienversicherung
Kostenfreie GKV-Familienversicherung
≥ größer/gleich JAEG
(2025: 73.800€)
< größer/gleich JAEG
(2025: 73.800€)
< kleiner
PKV-Versicherter
≥ größer/gleich
PKV-Versicherter
Keine Familienversicherung
Eigener Beitrag für Kinder in PKV oder GKV
Faustformel: Kinder haben den gleichen Versicherungsstatus wie der besserverdienende Angestellte! Ein Status ist keine Versicherung.
Faustformel: Kinder haben den gleichen Versicherungsstatus wie der besserverdienende Angestellte! Ein Status ist keine Versicherung.
Theoretisch könnten Sie Kinder gegen eigenen Beitrag in der GKV belassen, doch ergibt dies aufgrund der Höhe (205,35€ in 2025) wenig Sinn, da Sie dafür eine PKV bekommen können.
Wenn die Kinder in der Familienversicherung oder GKV sind, sollten Sie dringend einen Optionstarif abschließen, denn der Status quo kann sich ändern. Sollte dies geschehen, wäre es ungeschickt, wenn die Kinder aufgrund der Gesundheitsfragen nicht in die PKV eintreten könnten.
Bei der Einkommensermittlung für Ehepartner, die vor 2003 bereits PKV-Versicherte waren, gilt eine niedrigere JAEG.4
Zudem müssen Einkommensgrenzen für die kostenfreie Pflegepflichtversicherung berücksichtigt werden, die 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen dürften.5 Dabei sind Rentenleistungen, z. B. Unfallrenten, Pflegerenten etc. abschlagsfrei zu berücksichtigen, wobei auch Pflegebedürftigkeit keinen Härtefall darstellt.6
Für die Beihilfe bei Beamten gelten gesonderte Regeln, die oft einkommensgebunden sind. Bei Beamten ist es wegen der Beihilfe fast immer günstiger die Kinder in der PKV zu versichern statt in der Kasse. Bei 80% Beihilfe kosten die besten Tarife unter 50€/Monat/Kind, während die freiwillige Kassenmitgliedschaft mit >150€/Monat/Kinde zu Buche schlägt.
Quellenangaben
- §45 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
- 2022-02-05 LSG Baden-Württemberg – L 4 KR 3424/20 – https://openjur.de/u/2391667.html
- 2022-08-05 Versicherungsbote – Falsch in Krankenkasse familienversichert – Kinder hoch verschuldet https://www.versicherungsbote.de/id/4907461/Falsch-in-Krankenkasse-versichert—Kinder-hoch-verschuldet/
- §6 VII SGB V Versicherungsfreiheit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
- §5 I P5 SGB V Familienversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
- 2020-10-16 LSG Baden-Württemberg – Az. L 4 KR 3586/19 https://rewis.io/urteile/urteil/rw0-16-10-2020-l-4-kr-358619/

