PKV-Zielgruppe Künstler, Autor, Publizist, Musiker

PKV-Zielgruppe Künstler, Autor, Publizist, Musiker

Inhaltsverzeichnis

Meistens sind die o. g. Personen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz1 gesetzlich versicherungspflichtig. In zwei Fällen kann eine Befreiung von der GKV beantragt2 werden:

  • Erstmalige Aufnahme einer künstlerisch bzw. publizistischen Tätigkeit mit dreijähriger Entbindung von der GKV-Pflicht. In diesen drei Jahren ist die Entbindung unwiderrufbar.3

  • Verdienst über der JAEG für mindestens drei Jahre, wobei der Antrag bis 31.03. des rollierenden Folgejahres zu stellen ist. Diese Befreiung von der GKV-Pflicht kann nicht widerrufen werden; auch nicht bei Unterbrechung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit.4

Erstmalige Aufnahme einer künstlerisch bzw. publizistischen Tätigkeit mit dreijähriger Entbindung von der GKV-Pflicht. In diesen drei Jahren ist die Entbindung unwiderrufbar.3

Verdienst über der JAEG für mindestens drei Jahre, wobei der Antrag bis 31.03. des rollierenden Folgejahres zu stellen ist. Diese Befreiung von der GKV-Pflicht kann nicht widerrufen werden; auch nicht bei Unterbrechung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit.4

Wird eine Befreiung erreicht, dann zahlt die KSK einen fiktiven Arbeitgeberzuschuss zur PKV, der analog den Regeln für Angestellte funktioniert.5 Dieser Zuschuss erfolgt nicht durch die Auftraggeber.

Aber die Befreiung ist eine Einzelfallentscheidung. Beispielsweise gelten Hörfunkreporter als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, da sie in die Organisationsstruktur der Sende eingebunden sind. Daran ändern abweichende Verträge nichts, selbst wenn sie einen erheblichen journalistisch-eigenschöpferischen Eigenanteil aufweisen.6

Achtung: Der Zuschuss gilt NICHT für Ehepartner und/oder Kinder. Zudem besteht das Risiko, dass bei schwankenden Einnahmen der anteilige Zuschuss in Relation niedriger ausfällt, womit die PKV ein Risiko bei schwankenden Einnahmen darstellen kann.7

Leider gilt als Faustformel, dass Kunst schaffende bzw. Kreative nur dann in die PKV gehen sollten, wenn Sie sichere, dauerhafte Einnahmen haben; was selten bei diesen Berufen ist.8

Daher warnt der Autor, dass Künstler sich den Eintritt in die PKV gut überlegen sollten, da diese oft nicht das passende System ist.9 Auf Künstler spezialisierte Versicherungsmakler, z. B. Christian Grüner von Künstler Fairversicherung vom Verbund „Fairsicherungsladen“),10 sehen die PKV für diese ebenfalls kritisch, oft die GKV empfehlend. Diese hat keine Zugangsschranken. Zudem: Die securvita BKK bietet ein spezielles Künstler-Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen an.11

Vermeiden Sie bitte, dass Sie wie der traurige Fall von Heinz Hoenig enden, der im Alter keine Krankenversicherung mehr hatte, weil er sein Geld „verlebt“ hatte und daher wegen Beitragsschulden ohne Krankenversicherung dar steht.

Mehrheitlich ist die KSK die einzige Möglichkeit, wie Künstler ihre Sozialversicherungsbeiträge entrichten sowie mit einer annehmbaren Rente rechnen können. Daher sollte dies im Rahmen einer Beratung unbedingt berücksichtigt werden.

Quellenangaben

  1. Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) https://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/
  2. 2020-01 Unfallversicherung Bund und Bahn Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung – Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht/Zuschussantrag https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Befreiung_von_der_gesetzl._KV.pdf
  3. 2023-12 KSK – Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten einer privaten Krankenversicherung? – S. 2 https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Informationsschriften/Private_Krankenversicherung.pdf
  4. 2023-08 KSK – Informationen zur Künstlersozialversicherung – Informationen für selbständige Künstler und Publizisten zur Künstlersozialversicherung – S. 5 https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Allg._Infos_u._Anmeldeunterlagen/Informationen_zur_Kuenstlersozialversicherung.pdf
  5. „ohne Datum“, Aufruf 2020-06-07 Unfallversicherung Bund und Bahn Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung – Ausnahmen von der Versicherungspflicht https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/ausnahmen.html
  6. 2024-10-24 LSG Niedersachsen-Bremen Urteil – Az. L 12 BA 9/23 https://datenbank.nwb.de/Dokument/1057414/
  7. „ohne Datum“, 2024-05-15 Aufruf Andri Jürgensen Rechtsanwälte – Künstlersozialversicherung und private Krankenversicherung https://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/kuenstlersozialkasse-und-private-krankenkasse.html
  8. 2024-05-10 Blog -Ist die PKV Schuld an der Altersarmut eines Kunden? https://die-finanzpruefer.de/versicherungen/pkv-alterarmut-schauspieler-falschmeldungen-klarstellung/
  9. 2024-07-19 N-TV – Ist die private Krankenversicherung eine Kostenfalle? https://www.n-tv.de/wirtschaft/Der-Fall-Heinz-Hoenig-Kostenfalle-private-Krankenversicherung-article25094549.html
  10. „ohne Datum“, 2024-07-23 Aufruf Fairsicherungsladen Künstler & Veranstalter https://www.kuenstler-fairsicherung.de/
  11. 2022-01-01 securvita BKK – Infoblatt: 106 – Wahltarifkrankengeld und gesetzliches Krankengeld für Versicherte der Künstlersozialkasse

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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