Der GGF kann sozialversicherungs- und steuerrechtlich sowohl Arbeitnehmer1 als auch selbstständiger Unternehmer sein. Mischformen kommen vor.
Über die Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt es sich ein – zzt. noch kostenfreies – verbindliches sog. Statusfeststellungsverfahren2 durchzuführen,3 wobei der offizielle Begriff die „Feststellung des Erwerbsstatus“ ist.4 Nur das Verfahren der DRV ist verbindlich.5
Das Verfahren der Krankenkasse ist nicht verbindlich, Sie verweisen daher auf die DRV.6
Dies ist insbesondere für die Arbeitslosenversicherung wichtig, da die Agentur für Arbeit erst im Leistungsfall prüfen würde, womit empfindliche Nachzahlungen drohen könnten. Die Vorab-Prüfung der DRV ist jedoch bindend.7
Achtung: Die DRV mag zwar formell prüfen, doch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kontrolliert die realen Bedingungen und ob diese zu den formellen Angaben passen. Auch die Ermittlungen werden vom Zoll durchgeführt.8
Es gibt Hinweise, dass trotz Gleichbehandlungsgebot die staatlichen Auftraggeber bevorzugt werden. Bei Ämtern, Politikern oder Parteien würde weniger genau hingeschaut als bei anderen.9
Die o. g. Prüf-Beschränkung gilt für den Steuerberater, denn die Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status unterliegt weder seiner Pflicht,10 noch darf er selbst Nachforschungen anstellen, sondern müsste den Mandanten auf einen geeigneten Fachmann verweisen.11 Der falsche Rat eines Steuerberaters aufgrund unzulässiger Tätigkeit ist auch nicht durch dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt! Es wäre ohnehin nicht dessen Aufgabe, da beispielsweise die Betreuung der GmbH (z. B. Lohnbuchhaltung) keine automatische Betreuung des GGF bedeutet, da es kein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter darstellt.12 Aber im Rahmen des Gesamtvermögensvergleichs wäre der etwaige Schaden schlüssig darzulegen und aufzurechnen.13
Zudem ist der Zeitpunkt wichtig, spz. bei Familien-Anteilen, denn eine rückwirkende Freiheit wird weder von den Sozialversicherungen noch von den Sozialversicherungen anerkannt. Daher sollte auch mit etwaigen Gehaltserhöhungen bis zur Klärung gewartet werden.14 Frühestens ab der Veröffentlichung im Handelsregister ist eine Befreiung möglich. Daher gilt Vorsicht beim Übertragen von Firmenanteilen, damit der korrekte Zeitpunkt ermittelt wird.15
Ist der GGF beherrschend, also als Selbstständiger eingestuft, dann wird der Zuschuss zur Krankenversicherung wie Arbeitslohn besteuert, er unterliegt nicht den Freistellungen.16 Ohne echte Sperrminorität wird eine abhängige Beschäftigung angenommen, wie diverse LSG geurteilt haben.17
Analoge Regeln gelten für Vorstände, beispielsweise die Vorstände von Krankenkassen, Krankenhäusern etc. Versuchen Sie nicht schlauer zu sein als die Sozialversicherung! So wurde beispielsweise der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) trotz seiner hauptberuflichen Selbstständigkeit im Rahmen seiner „Aufwandsentschädigung“ für die DAV als voll sozialversicherungspflichtig eingestuft.18
In einigen Fällen verlangt die Aufsichtsbehörden bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, dass der Versicherte gleich einem Arbeitnehmer Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall bekommt, obwohl er sozialversicherungsrechtlich ggf. keinen Anspruch hat. Für diese Personen gibt es spezielle Tarife (z. B. DKV TL1AN oder Hallesche KTAR), welcher binnen der ersten 42 Tage leisten.
Quellenangaben
- §7 SGB IV Beschäftigung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
- §7a I SGB IV Anfrageverfahren https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html
- 2018-01-03 Formulare Statusfeststellungsverfahren https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html
- §7a I SGB IV Feststellung des Erwerbsstatus https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html
- 2020-07-02 Formulare Statusfeststellungsverfahren https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html
- 2020-01-20 Verweis Anfrageverfahren zur Statusfeststellung der TKK https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/statusfeststellung-selbststaendig-oder-beschaeftigt/statusfeststellungsverfahren-bei-beurteilung-arbeitsverhaeltnis-2036278
- 2019-08-07 Haufe-Verlag – Zuständigkeiten bei der Statusfeststellung https://www.haufe.de/personal/entgelt/statusfeststellung-wer-ist-zustaendig_78_496220.html
- 2025-05-16 Wolters Kluwer – Steuertipps – Scheinselbstständigkeit 2025: Neue Urteile, alte Risiken https://www.steuertipps.de/selbststaendigkeit/scheinselbststaendigkeit-2025-neue-urteile-alte-risiken
- 2025-12-10 Berliner Zeitung – Bevorzugt die Rentenversicherung den Staat – zulasten von Freiberuflern? https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/interne-papiere-bevorzugt-die-rentenversicherung-den-staat-zulasten-von-freiberuflern-li.10009576
- 2018-08-06 OLG Köln – Az. 16 U 162/17 https://openjur.de/u/2142604.html
- 2004-09-23 BGH – Az. IX ZR 148/03 https://openjur.de/u/179870.html
- §328 BGB Vertrag zu Gunsten Dritter http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__328.html
- 2004-09-23 BGH – Az. IX ZR 148/03 https://openjur.de/u/179870.html
- 2022-07 versicherungstip – vt23/22 – S. 4 – Pflicht oder Freiheit – Der GGF-Kampf mit der Sozialversicherung
- §16 GmbHG – Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__16.html
- §257 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html
- 2022-04 VVP – Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ohne echte Sperrminorität sind abhängig beschäftigt – S. 22
- 2025-10-09 LSG Berlin-Brandenburg – Az. L 14 BA 111/18

