AN des ö. D. können bei allen PKVU in einer PKV versichert werden. Aber nicht alle PKVU bieten Beihilfe-Tarife an. Manche haben sogar in ihren Bedingungen stehen, dass bei einer Verbeamtung die Versicherbarkeit wegfällt.1 Das muss vorher beachtet werden, da ein Wechsel in die Beamtenlaufbahn bei dieser Berufsgruppe (und zurück) realistisch ist.
Auch kommt es vor, dass aus der Verbeamtung eine zeitweise Rückkehr in die Privatwirtschaft erfolgt, bspw. weil Planstellen gestrichen werden, Budgets umgeschlüsselt wurden, Zuständigkeiten sich verschieben etc. Der ehemalige Dienstherr kann so zum Arbeitgeber werden oder andersherum.
Daher sollte bei AN des ö. D. und Beamten PKVUs geprüft werden, welche für beide Berufsgruppen gute Tarife bietet.
Beim gesetzlichen KG müssen AN des ö. D. beachten, dass nur für die ersten 39. Wochen einer Krankheit keine Unterbrechung einer Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die nächsthöhere Entgeltstufe erfolgt.2 Daher kann es Sinn ergeben, ein entsprechendes Zusatz-KTG privat zu versichern, welches diesen dauerhaften Einkommensverlust kompensiert.
Ähnliches gilt für die sog. Jahressonderzahlung, die gefährdet ist, wenn nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung des Dienstherrn in den Monaten Juli bis September (Bemessungszeitraum für Sonderzahlung) an weniger als 30 Tagen ein Entgelt des Dienstherrn gezahlt wurde.3
Sollten der Wechsel in die Verbeamtung erfolgen, bietet sich an, dass eine Option auf ein KTG gewahrt bleibt, bspw. in Form einer Anwartschaft.
Für die Beitragsentlastungstarife gilt die gleiche Empfehlung wie bei normalen Arbeitnehmern, dass diese in maximaler Höhe abgeschlossen werden sollten, womit u. a. der AG-Zuschuss maximiert wird. Aufgrund der potenziellen Verbeamtung muss jedoch berücksichtigt werden, wie wahrscheinlich diese ist. Einige Beitragsentlastungstarife können schon nach einem Jahr beitragsfrei gestellt werden, wobei die bisherigen Zahlungen angerechnet werden. Bei schlechten Tarifen bestünde die Gefahr eines Totalverlustes.
Quellenangaben
- 2022-08-30 Versicherungsbote – Beamte sind nicht bei allen privaten Krankenversicherern willkommen https://www.versicherungsbote.de/id/4907709/Beamte-sind-nicht-bei-allen-privaten-Krankenversicherern-willkommen/
- 2020-10-25 §17 III b Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Allgemeine Regelungen zu den Stufen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.html
- 2020-10-25 §21 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.html

