Für diese Berufe existieren keine eigenen Tarife; Ingenieure und Architekten werden tendenziell wie Freiberufler behandelt. Vereinzelt gibt es sog. Gruppen- bzw. Rahmenverträge über Arbeitgeber, Vereine oder Verbände, die in der Regel einen erleichtern Zugang bezüglich der Gesundheitsfragen oder kleine Beitrags-Rabatte vorsehen.
Beispielsweise bietet die DKV zzt. 4% Prämiennachlass für FDP-Berufspolitiker an. Dennoch wäre dieser Nachlass aktuell kein Grund der DKV den Vorzug gegenüber anderen Versicherungen zu geben.
Über den VDI können Ingenieure bei der DKV hingegen trotz schwerer, auch eigentlich nicht versicherbarer Erkrankungen mit Zuschlag dennoch eine PKV-Vollversicherung oder Zusatzversicherung erhalten. Dies kann eine interessante Option sein, wenn kein regulärer Tarif zu akzeptablen Konditionen erhältlich ist.
Eine ähnliche Logik kann auf fast all diese Berufe angewandt werden.
Einige berufliche Besonderheiten, welche bei MINT oder Unternehmensberatern üblich sind, werden nicht durch alle Tarife abgedeckt. Darunter sind:
Weltweiter Versicherungsschutz, da Auslands-Einsätze zu erwarten sind. Daher auch Gebührenordnungen für das Ausland sowie gezielte Auslandsbehandlungen, die versicherte werden sollten.
Wohnsitzverlegung innerhalb Europas oder sogar weltweit während des Erwerbslebens oder der Rente.
Flexibles KTG, da langfristig auch Einnahmen aus Gewerbebetrieb (z. B. Ausgründung, Tochter-Firma etc.), Lizenzen (z. B. Patente, Nießrechte etc.) oder ähnliche Einkünfte zu erwarten sind.
Sonder-KTG, weil beispielsweise als GGF oder Vorstand nicht mehr alle Arbeitnehmer-Schutzrechte gelten und ein deutlich erhöhter Versicherungsbedarf entstehen kann.
Temporäre Unterbrechung der PKV, beispielsweise durch Auslands-Entsendung.
Weltweiter Versicherungsschutz, da Auslands-Einsätze zu erwarten sind. Daher auch Gebührenordnungen für das Ausland sowie gezielte Auslandsbehandlungen, die versicherte werden sollten.
Wohnsitzverlegung innerhalb Europas oder sogar weltweit während des Erwerbslebens oder der Rente.
Flexibles KTG, da langfristig auch Einnahmen aus Gewerbebetrieb (z. B. Ausgründung, Tochter-Firma etc.), Lizenzen (z. B. Patente, Nießrechte etc.) oder ähnliche Einkünfte zu erwarten sind.
Sonder-KTG, weil beispielsweise als GGF oder Vorstand nicht mehr alle Arbeitnehmer-Schutzrechte gelten und ein deutlich erhöhter Versicherungsbedarf entstehen kann.
Temporäre Unterbrechung der PKV, beispielsweise durch Auslands-Entsendung.
Dies führt dazu, dass zumeist nur Tarife der oberen Mittelklasse oder besser für diese Berufe in Frage kommen.

