Grenzgänger sind ein Sonderfall, egal ob sie ins deutschsprachige Ausland oder sonstige Anrainerstaaten ziehen. In der Regel wird ein deutscher Wohnsitz definiert, der regelmäßig besucht wird und zum Arbeiten im Ausland verlassen wird.
Die Versicherungen reagieren darauf unterschiedlich. Meist werden bestimmte Herkunftsländer definiert, die unkritisch sind. Gleiches gilt für bestimmte PLZ-Bereiche. Nicht ungewöhnlich ist, dass eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren erwartet wird. Zusätzliche Formulare sind oft als fester Antragsbestandteil nötig.
Für Ausländer, die in Deutschland tätig sind, dürfen in der Regel keine Angebote abgegeben werden, weil sie Teil des ausländischen KV-Systems sind. Wenn Sie der hiesigen Versicherungspflicht unterliegen, weil sie in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen, ist es wichtig einen hochwertigen Schutz zu kaufen, der die Kosten im In- und Ausland deckt. Bestimmte Versicherungen erlauben eine c/o-Adresse beim Arbeitgeber als deutsche Anschrift. Oft wird – trotz bestehender Vorversicherung – eine ärztliche Untersuchung vor dem Versicherungsbeginn verlangt, auf die nur im Einzelfall verzichtet wird. Ausländische Ärzte sind von der Untersuchungspflicht meist ausgenommen.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere die Grenzgänger in folgenden Ländern Tarife wählen sollten, die keine Begrenzung auf die deutsche Gebührenordnung kennen: Niederlande, Luxemburg, Österreich und die Schweiz. Sonst drohen schwere, da unbegrenzte Zuzahlungsrisiken! Generell sollten Sie einen Vertrag ohne Bindung an die deutsche Gebührenordnung wählen.

