Studenten brauchen kaum Versicherungen, denn die Haftpflicht ist meist kostenfrei über die Eltern möglich und auch viele Hausratversicherungen leisten bei Kindern im Rahmen von Sonderklauseln (z. B. Außenversicherung).
Der Optionstarif einer PKV, d. h. die Eintrittsfahrkarte in die PKV ohne erneute Gesundheitsfragen, ist aber wichtig, denn der Großteil der Akademiker wird im Anschluss in der Lage sein in die PKV zu wechseln, wobei dies für die meisten davon Sinn ergibt. Wer unter 35 Jahren in die PKV wechseln kann, für den ist die Entscheidung ein No-Brainer!
Daher gilt es heute schon die Zugangsvoraussetzungen zu schaffen, dass der spätere Wechsel möglich ist. Mit <10€/Monat sollte der Beitrag keine Hürde darstellen oder von den Eltern übernommen werden.
Achtung: Einige Versicherungen (z. B. Debeka, DBV, Signal Iduna etc.) bieten spezielle, vergünstige Optionstarife für bestimmte Berufe an (z. B. Lehramtsstudenten, Polizei-Referendare etc.). Leider haben diese oft Nachteile, bspw. indem nicht alle Tarife zugänglich sind oder sehr enge Wechselvoraussetzungen definiert werden, weshalb Sie darauf achten müssen, nicht stumpf nach Preis zu kaufen; auch wenn dieser teils nur einen symbolischen Euro/Monat beträgt.
Eine modernere Lösung bietet den Studenten an, dass der reguläre Zahlbeitrag (5,95€/Monat) vollständig erlassen wird, daher die Werbung „Deine Eintrittskarte in die PKV für 0€“, wenn zweimal pro Jahr an eine Umfrage teilgenommen wird,1 wobei der Anbieter auf Nachfrage erklärt, dass diese nicht zum Vertrieb anderer Produkte angedacht sind. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung sowie Zugang zu kostenpflichtigen Apps sind teil dieses Angebots, was nur durch Subvention aufrechterhalten kann und den frühzeitigen Wettkampf um Jungakademiker befeuert. Daher musste der Anbieter auf schriftliche Nachfrage einräumen, dass die Subvention zeitlich sowie der Höhe nach begrenzt ist, wie am u. g. Zitat erkennbar:
„Bitte beachten Sie, dass das Kontingent an Zuschüssen für die Studienteilnehmer limitiert ist. Wir werden jedoch mit genügend Vorlauf über eine Ausschöpfung des Kontingentes informieren.“ 2
„Bitte beachten Sie, dass das Kontingent an Zuschüssen für die Studienteilnehmer limitiert ist. Wir werden jedoch mit genügend Vorlauf über eine Ausschöpfung des Kontingentes informieren.“ 2
Unlauter, wenn man den Autor fragt, denn das steht nicht in den Flyern etc.
Vorsicht Falle – der unvollständige Tarif
Achten Sie darauf, dass der Tarif auch vollumfänglich absichert und nicht relevante Teil vergisst, etwa ein passendes Krankentagegeld, wie im u. g. Beispiel:
Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Allianz Private Kranken, 10870 Berlin
per E-Mail an @
Versicherungsnehmer
Versicherungsmakler
Krankenversicherung@allianz.de
Postanschrift:
Allianz Private Kranken
10870 Berlin
Service Mo.-Fr. 8-20 Uhr
Tel.
Fax
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie im Rahmen der Tarifumstellung von Ihrem Ausbildungstarif in einen Normaltarif auch ein Krankentagegeld beantragen möchten, könnte in Ihrem Fall die Kundenregelung zur Anwendung kommen.
Das bedeutet, dass wir Ihnen bei einem nicht versicherbaren Risiko ein Angebot für eine Krankentagegeld-Absicherung bis zum Höchstsatz der GKV (2024: max. 125 EUR) mit einem gedeckelten Risikozuschlag von 150% unterbreiten können. Bitte beachten Sie, dass die Krankentagegeldabsicherung mit einem Antrag, der Gesundheitsangaben enthält, beantragt werden muss.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift von Ihrer Allianz
Grafik 19 – Allianz PKV Ausnahme-Angebot eines KTG bei unzulänglicher Anwartschaft
Es ist gut, dass die Allianz PKV diesem Versicherten nach Studien-Ende ein aus Kulanz ein Angebot für ein Krankentagegeld mit maximal gedeckeltem Zuschlag anbietet, obgleich er eigentlich nicht versicherbar ist. Sie nennen es Kundenregelung; es ist nicht in den Bedingungen festgeschrieben!
Schlecht ist, dass 150% Zuschlag seht teuer werden und dass aufgrund unzulänglicher Vertragsgestaltung im Vorfeld diese Kulanz nötig wurde. Das lässt sich besser lösen.
Quellenangaben
- 2024-03 Hallesche KVaG – Dokument W156 – S. 1-4
- 2024-02-16 Hallesche KVaG – E-Mail eines Direktionsbevollmächtigten „AW: Studi.med -> Abschlusslink und Infos zu den Umfragen“

