PKV muss keine Krankenakte liefern

Inhaltsverzeichnis

Wer Gesundheitsdaten bei einer PKV anfordern möchte, hat schlechte Karten, denn die PKV muss keine Patientenquittung1 ausstellen, wie es die GKV muss, da nur GKV-Versicherte diesen Auskunftsanspruch haben.2

In der Praxis wird dies darüber gelöst, dass man Kopien der Leistungsabrechnungen verlangt, welche die meisten PKV auch versenden. Aber nicht alle. Auffällig ist, dass maklerfeindliche Versicherungen sich oft weigern; dem Autor stechen dabei besonders negativ hervor die Debeka, LVM und HUK. Dazu ein Beispiel der LVM, welche sich weder für geltendes Recht noch den Kundenwunsch interessiert. Der Fettdruck wurde seitens der LVM vorgenommen.

LVM Versicherung, 48126 Münster

Münster, Juli 2023

Kontaktdaten LVM

Anschrift

Kranken-Versicherungsnummer:

Sehr geehrte Frau ,

wir haben ein Schreiben bezüglich der Aushändigung von Gesundheitsdaten erhalten.

Gesundheitsdaten gehören nicht in die Hände Dritter! Wir fühlen uns durch dieses Schreiben weder berechtigt noch verpflichtet, eine Auskunft zu erteilen. Gerne möchten wir Sie aber bei der Beantwortung der Anfrage unterstützen.

Aktuell haben Sie in unserem Hause eine Beihilfe-Restkostenversicherung.

Folgende Unterlagen finden sich i.d.R. zu einem Krankenversicherungsvertrag in der Vertragshistorie:

  • Antragsdaten

  • den gesamten Antrag und Versicherungsscheine

  • eingereichte Leistungsanträge und Kostenbelege

  • sonstiger Briefwechsel und Mailverkehr

  • Leistungsabrechnungen

  • ggf. Arztberichte

Antragsdaten

den gesamten Antrag und Versicherungsscheine

eingereichte Leistungsanträge und Kostenbelege

sonstiger Briefwechsel und Mailverkehr

Leistungsabrechnungen

ggf. Arztberichte

Wir führen über unsere Versicherungsnehmer keine „Krankenakte“, sondern listen nur alle Unterlagen in historischer Reihenfolge aneinander.

Die Aussagekraft derartiger Unterlagen ist also nur begrenzt.

Grafik 197 – LVM-Auskunftsverweigerung vom 31.07.2023

Dass eine Vollmacht samt Schweigepflichtentbindung und Datenschutzerklärung vorgelegt wurde, deren Rechtmäßigkeit nicht bestritten wurde, wird ignoriert. Der Warnhinweis, dass Gesundheitsdaten nicht in die Hände Dritter gehören, ist pure Selbstironie, denn die PKV ist ein Dritter in Bezug auf die Gesundheitsdaten, damit auch die LVM. Zudem erdreistet sich die Versicherung den VN-Wunsch zu ignorieren, indem sie sich nicht zuständig fühlt, obwohl sie das ist.

Gleichzeitig ist man sich aber sicher, dass die Aussagekraft der Unterlagen nur begrenzt sei. Ein typisches Beispiel für kundenfeindliches Verhalten, womöglich wg. der Angst eines Kunden-Stornos.

Quellenangaben

  1. §305 SGB V Auskünfte an Versicherte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__305.html
  2. „ohne Datum“, Aufruf 2023-08-02 BMG – Patientenquittung https://gesund.bund.de/patientenquittung#auf-einen-blick

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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