Die PVN ist eine Pflichtversicherung mit Kontrahierungszwang (zwingende Annahme), deren Beitrag und Leistungen der SPV angeglichen sind.1 Daher gibt es hier wenig zu beraten.
Vereinzelt kann es opportun sein, wenn Pflege- und Krankenversicherung bei verschiedenen Versicherungen liegen. Dies ist oft ein Modell für jene Personen, welche wegen des Beitrags noch in der GKV bleiben wollen, obwohl sie sich PKV versichern könnten, z. B. aufgrund vieler Kinder oder nicht arbeitender Partner. Hier könnten „nur“ die Vorteile der PVN mitgenommen werden, welche auch eine Art kostenfreier Familienversicherung kennt.
Mit einem zusätzlichen Kostenerstattungstarif zur GKV könnte so ein Mischmodell genutzt werden, was vereinzelt eine Alternative zur vollständigen PKV sein kann. Dieser Sonderfall wird nicht näher thematisiert. Aufgrund der geringen Provision (maximal zwei Monatsbeiträge) ist eine Beratung zu diesem Thema idR nur gegen Honorar zu erhalten.
Da weder die PVN noch die SPV die Pflegekosten vollständig abdecken, sollten Sie zusätzlichen Schutz einzukaufen. Dies kann bspw. via Pflegetagegeldversicherung (PTG), Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflege-Rente, Pflege-Anwartschaft sowie alternative Produkte erreicht werden.
Eine vollständige Pflegeberatung sollte zusätzlich sowie unabhängig von der PKV-Beratung erfolgen, da sie Lebens- und Sachversicherungsprodukte sowie die Altersvorsorge berücksichtigt.
Wenn ein Arbeitnehmer trotz Beitragsentlastungstarifen noch „Luft“ für den AG-Zuschuss hat, kann es opportun sein, dass ein PTG mit der PKV beantragt wird, um diesen zu maximieren.
Ansonsten ist zu prüfen, ob es nicht anderweitig bessere Pflege-Lösungen gibt.
Quellenangaben
- §110 SGB XI Regelung für die private Pflegeversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__110.html

